Object: Bilanztechnik und Bilanzkritik

292 
Bilanzen der Hypothekenbanken- 
Die bei jeder Hypothekenbank sich wiederholende Erhöhung 
des Aktienkapitals findet ihre Erklärung in den gesetzlichen Be 
stimmungen (§ 7), wonach diese Banken Pfandbriefe nur bis zum 
15 fachen Betrag des eingezahlten Grundkapitals und des aus 
schließlich zur Deckung einer Unterbilanz oder zur Sicherung 
der Pfandbriefgläubiger bestimmten Reservefonds ausgeben 
dürfen. Bei zunehmender Ausdehnung des Pfandbriefumsatzes 
muß das Aktienkapital erhöht werden, um die Emissionsgrenze 
hinaufzusetzen und die Grundlage für ungehinderten Pfandbrief 
verkauf schaffen zu können. Gleichzeitig erhöht auch das Emis 
sionsagio der neuen Aktien die Emissionsgrenze. 
Einzelne B. unterscheiden Reserven, d. s. Rückstellungen von 
verhältnismäßiger Dauer, wie Immobilienreserve, Disagio-, außer 
ordentliche, gesetzliche Reserven, und Vortragsposten, die all 
jährlich veränderlich und teilweise ausgeschüttet werden, wie 
Provisions-, Agioreserve für Gewinne bei der Ausgabe von Pfand 
briefen, Gewinnvortrag. 
Die Wertpapiere der Aktivseite sind 1. eigene Emissions 
papiere und 2. andere Wertpapiere. Hypothekenbanken haben 
das Recht, ihre eigenen Pfandbriefe anzukaufen, und machen 
von diesem Recht häufig Gebrauch, um den Kurs ihrer Pfand 
briefe zu „regulieren“. Den Banken bleibt die Wahl, ob sie 
solche aus dem Verkehr gezogenen Stücke vom Umlauf auf 
Obligationen-Konto abschreiben wollen, so daß sie weder in der 
B. noch in den Halbjahrsveröffentlichungen erscheinen, oder 
ob sie die Verbuchung auf Effekten-Konto vorziehen und in der 
Jahresbilanz gesondert aufführen (§ 24 Z. 4). Im ersten Falle 
wird in Zeiten niedrigen Kursstandes infolge des Unterschiedes 
zwischen diesem und dem Nennwert buchmäßig ein erheblicher 
Disagiogewinn erzielt werden, an dessen Stelle im Falle des 
Wiederverkaufs bei gleichen Zeitverhältnissen ein ebenso erheb 
licher Disagioverlust tritt. Die Verbuchung der zurückgekauften 
eigenen Pfandbriefe auf Effekten-Konto verdient den Vorzug. 
Die eigenen Emissionspapiere sind wie andere Wertpapiere zu 
bewerten, nach § 261 HGB. höchstens zum Börsen- oder An 
schaffungspreis. Die Bewertung der zurückgekauften eigenen 
Pfandbriefe mit dem Einlösungskurs entspricht nicht den ge 
setzlichen Bestimmungen. ’
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.