Full text: Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen

Diese für alle Betriebe des gewerblichen Lebens ganz 
natürliche Entwicklung mußte auch im Braugewerbe Platz 
greifen. Mit der Größe der Betriebe entwickelte sich ihre tech 
nische Einrichtung. Letztere konnte nun aber nicht sofort in allen 
ihren Teilen für groß und klein ausgeglichen werden, wie dies 
bei den oben beschriebenen Einrichtungen möglich ist. Es kam 
die Eismaschine, richtiger die Kaltluftmaschine. Sie allein er 
möglicht vollkommen gleichmäßige Temperatur für Gär- und 
Lagerbierkeller, damit geregelte Gärung auf Bottich und Faß, 
damit wesentliche Verbesserung des Bieres, erst damit volle 
Versendbarkeit gesunder, alkoholarmer Biere. 
Diese Einrichtung und ihr Betrieb ist nun aber teuer, und ver 
mindern deren Kosten sich nicht, imVerhältnis zu ihrem geringeren 
Ausstoß, für die Kleinbrauerei. Hierin liegtdie Entscheidung. Hat 
z. B. eine Brauerei mit einem Ausstoß von 30 000 hl vielleicht 
Unkosten von 1 Mk. fürs Hektoliter durch die Anlage, so ver 
teuert sich das nach unten um das Doppelte, um das Drei 
fache und mehr fürs Hektoliter. Für den wirklichen Klein 
betrieb ist die Eismaschine gänzlich ausgeschlossen. Durch die 
Kaltlustmaschine wurde nun aber einer der bedeutendsten 
Fortschritte gegeben, den die Brauerei seit ihrem Bestehen 
erreicht hat. Dadurch entstand der Kleinbrauerei eine Gegner 
schaft, die sic vergebens ganz zu überwinden sucht. Es gibt 
ja auch da noch Hilfsmittel. Die Kühlung durch Natureis 
kann zwar nicht ausgleichen, aber doch Besserung bringen. 
Näher auf den Gegenstand einzugehen verbietet der hier zur 
Verfügung stehende Raum. Wollte man deshalb dem Klein 
betrieb durch staatliche Maßnahmen wirklich helfen, so würde 
dies der Aufforderung gleichkommen, auf Benutzung der 
besten Einrichtung, Ivelche die Brauerei besitzt, zu verzichten, 
damit aber auch auf Herstellung besserer Biere. Kann man das 
im allgemeinen Interesse? Zur Brauerei gehört doch auch 
der Biertrinker. Hierdurch tritt die gebotene Rücksichtnahme 
ein, von der wir oben sprachen. Das Heil der Kleinbrauerei 
liegt nicht in hoher Staffelung, es liegt — und zwar ganz 
allein — in der Verbesserung ihrer Anlagen. Noch vor 
kurzem wurde den Herren der Regierung vorgetragen: Die 
Staffelung dürfe nicht zur Prämie werden für unvollkommene 
Betriebseinrichtungen. Würden hierdurch sogar derartige 
unvollkommen eingerichtete Betriebe neu ins Leben gerufen, 
so würde ihnen von vornherein alle Existenzberechtigung 
fehlen. Die. Mittelstandspolitik dürfe nicht dazu führen, 
Leistungsfähiges zu verbieten, um Unvollkommenes an die 
Stelle zu setzen. Hier sollte vor allen Dingen doch auch das 
Publikum berücksichtigt werden. 
Unsere Aufgabe soll es sein, den Kleinbetrieb zu schützen. 
Wollen wir dies, dürfen wir ihn nicht auf einen falschen
	        
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