Diese für alle Betriebe des gewerblichen Lebens ganz
natürliche Entwicklung mußte auch im Braugewerbe Platz
greifen. Mit der Größe der Betriebe entwickelte sich ihre tech
nische Einrichtung. Letztere konnte nun aber nicht sofort in allen
ihren Teilen für groß und klein ausgeglichen werden, wie dies
bei den oben beschriebenen Einrichtungen möglich ist. Es kam
die Eismaschine, richtiger die Kaltluftmaschine. Sie allein er
möglicht vollkommen gleichmäßige Temperatur für Gär- und
Lagerbierkeller, damit geregelte Gärung auf Bottich und Faß,
damit wesentliche Verbesserung des Bieres, erst damit volle
Versendbarkeit gesunder, alkoholarmer Biere.
Diese Einrichtung und ihr Betrieb ist nun aber teuer, und ver
mindern deren Kosten sich nicht, imVerhältnis zu ihrem geringeren
Ausstoß, für die Kleinbrauerei. Hierin liegtdie Entscheidung. Hat
z. B. eine Brauerei mit einem Ausstoß von 30 000 hl vielleicht
Unkosten von 1 Mk. fürs Hektoliter durch die Anlage, so ver
teuert sich das nach unten um das Doppelte, um das Drei
fache und mehr fürs Hektoliter. Für den wirklichen Klein
betrieb ist die Eismaschine gänzlich ausgeschlossen. Durch die
Kaltlustmaschine wurde nun aber einer der bedeutendsten
Fortschritte gegeben, den die Brauerei seit ihrem Bestehen
erreicht hat. Dadurch entstand der Kleinbrauerei eine Gegner
schaft, die sic vergebens ganz zu überwinden sucht. Es gibt
ja auch da noch Hilfsmittel. Die Kühlung durch Natureis
kann zwar nicht ausgleichen, aber doch Besserung bringen.
Näher auf den Gegenstand einzugehen verbietet der hier zur
Verfügung stehende Raum. Wollte man deshalb dem Klein
betrieb durch staatliche Maßnahmen wirklich helfen, so würde
dies der Aufforderung gleichkommen, auf Benutzung der
besten Einrichtung, Ivelche die Brauerei besitzt, zu verzichten,
damit aber auch auf Herstellung besserer Biere. Kann man das
im allgemeinen Interesse? Zur Brauerei gehört doch auch
der Biertrinker. Hierdurch tritt die gebotene Rücksichtnahme
ein, von der wir oben sprachen. Das Heil der Kleinbrauerei
liegt nicht in hoher Staffelung, es liegt — und zwar ganz
allein — in der Verbesserung ihrer Anlagen. Noch vor
kurzem wurde den Herren der Regierung vorgetragen: Die
Staffelung dürfe nicht zur Prämie werden für unvollkommene
Betriebseinrichtungen. Würden hierdurch sogar derartige
unvollkommen eingerichtete Betriebe neu ins Leben gerufen,
so würde ihnen von vornherein alle Existenzberechtigung
fehlen. Die. Mittelstandspolitik dürfe nicht dazu führen,
Leistungsfähiges zu verbieten, um Unvollkommenes an die
Stelle zu setzen. Hier sollte vor allen Dingen doch auch das
Publikum berücksichtigt werden.
Unsere Aufgabe soll es sein, den Kleinbetrieb zu schützen.
Wollen wir dies, dürfen wir ihn nicht auf einen falschen