Full text: Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen

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Betrieb auf den falschen Weg. Der kleine und mittlere Betrieb 
muß aber möglichst erhalten werden, das liegt im allgemeinen 
Interesse. Wer diese Betriebe fördern will, muß auch erklären, 
daß Hilfe nur durch eigene Kraft gefunden werden kann, nicht 
durch das Surrogat einer weitgehenden Staffelung. 
Die Surrogate müssen verboten werden. Auch das 
liegt im allgenieinen Interesse. Es ist erstaunlich, daß die große 
Menge der Biertrinker, daß die Allgemeinheit sich noch nicht 
weiter mit dieser Frage beschäftigt und damit auf deren Lösung 
hingedrängt hat. Das Verbot muß erlassen werden, um die 
einen von dem Verdacht zu reinigen, in dein sie ungerechter 
weise stehen, und um die anderen, soweit dies Gesetze können, 
von dem Gebrauch abzuhalten. Das kann für die untergärige 
Brauerei (für die Lagerbiere) nunmehr erfolgen, nachdem die 
obergärige Brauerei abgetrennt wurde. Daß die Biere der 
letzteren Brauart nicht durch Malz und Hopfen allein herzu 
stellen sind, dürfte vielleicht zuzugeben sein. Selbstverständlich 
müssen die anderen, da zu verwendenden Stoffe vollkommen 
unbedenklich sein in gesundheitlicher Beziehung. 
Die Übergangsabgabe muß in schützender Weise 
belassen bleiben. Hier muß den tatsächlichen Verhältnissen 
Rechnung getragen werden. Wollte man den Zollvereinsvertrag 
so auslegen, daß nur die in Norddeutschland gezahlte Steuer als 
Übergangsabgabe erhoben werden dürfte, so müßte in Bayern 
vor allen Dingen auch Änderung der Ausfuhrvergütungen 
eintreten. Wird den tatsächlichen Verhältnissen nicht Rechnung 
getragen, so vernichtet man mit einem Federstrich Anlagen, 
deren Wert nach vielen Millionen zählt. Sind es 100, 200, 
300 Millionen und mehr, um die es sich hier handelt, wer 
will es sagen, es fehlen zurzeit die Unterlagen zur genaueren 
Beurteilung. Jedenfalls handelt es sich dabei um alle Be 
triebe, welche an der Grenze Bayerns und der bayerischen 
Pfalz gelegen sind. Eine Eingabe an den Reichstag auS 
Trier kommt, auch hierauf bezüglich, ganz zu denselben Er 
gebnissen, wie wir. Da es nun aber unmöglich erscheint, 
daß man wirtschaftliche Existenzen von dieser Bedeutung durch 
Staatsgesetze einfach für vogelfrei erklärt, so führt das zu 
folgendem: Entweder es verbleibt bei den jetzigen Steuer 
sätzen iix Verbindung mit der derzeitigen Übergangsabgabe, 
oder die Steuersätze erhöhen sich und die Übergangsabgaben 
halten gleichen Schritt mit dieser Erhöhung. 
Wer annimmt, daß der Zollvereinsvertrag bei Erhöhung 
der norddeutschen Steuersätze anders ausgelegt und die Über 
gangsabgabe danrit für Bayern günstiger gestaltet werden 
müsse, erklärt hierdurch gleichzeitig, daß die Steuersätze für 
Norddeutschland überhaupt nicht mehr erhöht werden können. 
Denn werden sie erhöht, ohne daß die Übergangsabgabe
	        
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