204 Die katholischen und verwandten Richtungen
Bedingung der Arbeit; sie ist auch die beste materielle Grund
lage derselben“ *). Damit die Arbeitsfreiheit bestehe, muß jeder
das Recht haben zu arbeiten oder nicht zu arbeiten; auch
müssen sämtliche Berufsarten allen offen stehen. Greifbar wird
der Widerspruch zu Bûchez’ Gesellschaftslehre, welche der
Ott sehen zugrunde liegt, wo dieser äußert, die Gesellschaft
dürfe die individuelle Freiheit nur insoweit beschränken, als
„die Erhaltung der Gesellschaft und das allgemeine Wohl es
verlangen“ 2 ). Da wird also mit einem Male die individuelle
Freiheit das Primäre 3 ). Wir dürfen eben nicht vergessen, daß
Anschauungen, die uns logisch schlechthin unvereinbar dünken,
in den 48er Köpfen sich sehr wohl miteinander vertrugen. Die
unverdaute Durcheinandermischung von christlichen, liberalen
und sozialistischen Sätzen ist ja eben der charakteristische Zug
jener Sturm- und Drangperiode.
Die Ausgrabung von Otts Lehrbuch im Jahre 1892 hat
auf das Denken der sozialkatholischen Gruppen befruchtend
gewirkt. Die staatssozialistische Grundauffassung, der gesell
schaftliche Bedürfnisnachweis und Otts Eigentumslehre fanden
zwar keinen Anklang mehr; aber die wissenschaftliche Bildung
und das Denken der hier in Betracht kommenden Kreise ver
tieften sich unter dem Einfluß von Bûchez’ geschichtlicher
Auffassung des gesellschaftlichen Geschehens, welche ihnen Ott
vermittelte. Der feudale Flügel empfand den Neudruck von
Otts Werk als eine Stärkung seiner Position. Ihm gefiel ins
besondere Bûchez’ und Otts warmes Eintreten für genossen
schaftliche Organisation der Industrie und zwar für freie, reich
gegliederte, von der Staatsgewalt möglichst unabhängige Pro
duktivgenossenschaften. Die Linke holte sich bei Bûchez und
Ott fast ihr ganzes Programm.
b ibid. p. 124.
2 ) ibid. p. 130.
3 ) Vgl. M. Eblé, loe. cit. p. 40—41.