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Alt-Rigas gewerbliches Leben.
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dene Waare vor sich hatte, sich das Preiswürdigste auszusuchen,
iur den Gewerbetreibenden aber mochte in den gemeinschaftlichen
Verkaufsplätzen ein Anreiz zu wohlfeilerer Production bei gleicher
^üte liegen, um über die mitwerbenden Genossen den Sieg davon
tragen zu können. Für die Stadt selbst hatte die Anordnung
fiskalische Bedeutung \ sofern die Gewerbetreibenden für die Be
nutzung der Plätze, Stände,' Hallen, Läden u. s. w. regelmässige
Abgaben zu zahlen hatten. In der Regel unterschied man die
Verkaufsstätten nach den Gewerben und kannte so Brod- und
Fleischbänke, Tuch- und Goldschmiedebuden, Schusterhallen und
dergl. m*.
Hen Mittelpunkt des geschäftlichen Treibens bildete der Markt,
auf den für gewöhnlich die Waaren, die vom Lande zum Verkauf
•n die Stadt kamen, insbesondere Lebensmittel, gebracht wurden.
Loch stand es dem Landmanne frei seine Erzeugnisse auch hau
sierend in den Strassen auszubieten oder in einem bestimmten
Hause (Bude oder Herberge) seinen Verkaufsstand zu eröffnen.
Ausgeschlossen vom Markte blieben grundsätzlich Holz und Heringe*.
Lemnach dürfte die Heringsstrasse (heringkstrate), die zwar nicht
früher als 1550 genannt wird \ aber wohl älteren Datums war, die
jenige Stätte gewesen sein, in der der Heringshandel betrieben
wurde. In ihr befand sich 1563 die Waage*, und da unter dieser doch
nur die öffentliche Einrichtung verstanden werden kann, bei der
Jedermann gegen eine kleine Gebühr das Gewicht ihm gehöriger
Gegenstände oder solcher, die er kaufen wollte, feststellen lassen
konnte, so muss die Heringsstrasse in der Nähe des Marktes zu
suchen sein.
■^uf dem Markte selbst befanden sich die für den Verkauf
gewisser gewerblicher Erzeugnisse bestimmten Buden, die man
sich als Vorbauten an den auf dem Markte stehenden Häusern,
^Fer doch als feste verschliessbare Räumlichkeiten vorzustellen
h‘'tben wird. Mehrfach mögen sie auch in den unteren Räumen
grösserer Gebäude sich befunden haben, etwa in der Art, wie noch
heute sich die Reiferbuden im Schwarzhäupterhause erhalten haben.
Über die Einkünfte der Stadt
Urk. 3, Nr. 1088.
Stieda, Rnstehung des deutschen
* Hunge, a. a. (), S. 128-129.
< Napiersky, Erheb. II, 1049.
* Napiersky, Erbeb. II, 1306.
Reval in dieser Hinsicht vergl. L.-E.-C.
Zunftwesens, S. loi.