Kapitel II. Adam Smith.
113
Ricardo mit Recht, daß der Profit eines Kaufmannes nicht notwendiger
weise die Menge der Gehrauchsgüter in einem Lande vermehrt.
Wiederum ist Smith hier, wie schon den Physiokraten gegen
über, unbewußt dem Einfluß seiner eigenen Gegner unterlegen. Er
hat den Merkantilismus noch nicht genügend abgestreift, um sich
nicht vor allen Dingen mit dem Interesse der Produzenten zu be
fassen. Daher fimhj^mau bei dem großen Gelehrten ausgezeichnete
Beweisführungen neben bestreitbaren Gesichtspunkten. Der Wider
spruch scheint ihm selbst nicht klar geworden zu sein. Alles drängte
mit unwiderstehlicher Gewalt nach einer freieren Politik. Diese
Strömung war viel zu mächtig, als daß ihre Zeitgenossen in der Lage
gewesen wären, Satz für Satz jeden Teil der These Smith’s zu unter
suchen. Es genügte ihnen, bei ihm eine glühende Verteidigung zu
gunsten eines verführerischen Zieles zu finden.
Mehr als einmal haben wir schon auf die genau abwägende Be-
dachtsamkeit Smith’s in der Anwendung seiner Grundsätze hingewiesen.
Auch hier müssen wir sie nochmals hervorheben.
Theoretisch Anhänger des absoluten Freihandels, unterläßt er es
nicht, bei der praktischen Anwendung dieser Politik Einschränkungen
zu machen, die sein gesunder Menschenverstand ihm aufdrängt. „Die
Hoffnung zu hegen“, sagt er, „daß die Handelsfreiheit in Groß
britannien jemals vollkommen hergestellt wmrde, ist freilich ebenso
töricht, als wenn man erwarten wollte, daß hier einmal eine Oceana
oder ein Utopien zustande kommen werde. Dem stehen nicht nur
die Vorurteile des Publikums, sondern, was noch weit unbezwing-
licher ist, die Privatiuteressen vieler einzelner geradezu im Wege“. 1 )
Diese Voraussage ist, wie so viele andere, durch die Tatsachen
widerlegt worden. England hat im 19. Jahrhundert fast vollständig
die „Utopie“ des absoluten Freihandels verwirklicht.
Ohne Illusionen über die Zukunft, verurteilt er ebensowenig
alle Maßnahmen der Vergangenheit. Er rechtfertigt sogar selbst
gewisse Akte der merkantilistischen Politik. So schreibt er, daß die
Navigationsakte 2 3 * ) dem Handel nicht günstig gewesen sind; sie
waren aber vielleicht die weiseste handelspolitische Verordnung
Englands, denn „die nationale Verteidigung ist weit wichtiger als
Reichtum“ 8 ). In einem anderen Falle tritt er für die Berechtigung
‘) Völkerreichtum II, S. 26, B. IV, Kap. II am Ende.
2 ) Man nennt „Navigationsakte (Acts of navigation) eine Reihe von Gesetzen,
deren wichtigste ans der Zeit Cromwell’s stammen. Ihr Zweck war, den englischen
Handel zu zwingen, sich fast ausschließlich englischer Schiffe zu bedienen, um so
eine starke englische Flotte zu schaffen und die Vorherrschaft der holländischen
Schiffe zu vernichten. Diese Gesetze scheinen auch wirklich außerordentlich zu der
enormen Entwicklung der englischen Flotte beigetragen zu haben.
3 ) Völkerreiohtum II, S. 22, B. IV, Kap. II.
Gide und Rist, Gesell, d. Volkswirtschaft!. Lehrmeinungen. 8