Full text: Sittlichkeit in Ziffern?

Geschlechtsmoral und Ehe. 
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Zeugung im Rausch an sich und an ihre Folgen zu erinnern 167, 
Aus der Analyse der Motivreihen der ehelichen Fruchtbarkeit 
resultieren häufig recht niedrige Triebe. Diese können zg. B. 
durch den Fortpflanzungswillen schärfende Mutterschafts- 
prämien erweckt werden, welche bevölkerungspolitisch günstig 
zu wirken vermögen, aber doch den Eltern leicht den Gedanken 
eingeben, mit der Erzeugung des Kindes ein Geschäft zu 
machen 16. In England suchten zu Beginn des ı9. Jahr- 
hunderts Distriktsarme die Wohltaten der Poor Laws dadurch 
bis zur höchstmöglichen Grenze auszunutzen, daß sie eine mög- 
lichst große Kinderzahl in die Welt setzten, da diese ihnen 
erhöhte Armenunterstützung verschaffte169. Sie heirateten des- 
halb auch mit Vorliebe uneheliche Mütter, die ihnen bereits 
ein Kind, gleichsam als Heiratsgut, in die Ehe mitbrachten 17° 
und ihnen gleichzeitig den Beweis fernerer Zeugungsfähig- 
keit lieferten. Ein noch ausgesprochenerer Geschäftsgedanke 
in der Kindererzeugung der Eheleute leitet auch den Ammen- 
beruf verheirateter Frauen. In der Zeit der Findelhäuser war 
es in Frankreich und Italien nicht selten, daß Eheleute ihre 
Kinder aussetzten, nur in der Absicht, daß sich die Mutter als 
Amme melde, um in solcher Eigenschaft dann ihr Kind aus der 
Anstalt zur Verpflegung zu erhalten und damit einen Gewinn- 
lohn zu verdienen !?1 
Das Ammenwesen kommt noch in zweierlei Hinsichten für 
uns in Betracht, die sittlich gleich verwerflich sind, aber sich 
W671 Ike Spier, Zeugung im ARausche, in Die Neue Generation, 
10. Jahrg., 4. Heft (1916), S. 199. 
168 Daher haben sich die Erauenrechtlerinnen selbst während des Welt- 
krieges gegen die Anwendung dieses Mittels gewehrt. (Gertrud Bäumer, 
Weit hinter den Schützengräben, Jena 1916, Diederichs, S. 190.) 
169 Deshalb empfahl eben Malthus eine auf das Notwendigste beschränkte 
Armenunterstützung. 
170 Bulwer, S. 156. 
in CC, J. A. Mittermaier, S. 171; vgl. auch die Bestreitung solcher 
Angaben bei Lamartine, S. 331.
	        
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