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keit haben, und andererseits die kaufmännischen Geschäfte immer riesiger,
aber auch immer weniger werden, so ist eben die Möglichkeit gegeben, diesen
reichen Riesengeschästen größere Verpflichtungen zum Wohl der Gehülfen
nicht bloß, sondern des ganzen Handels aufzuerlegen. In erster Linie steht
hier die gesetzliche Sonntagsruhe, die wegen der Konkurrenzlust
einzelner durch freie Vereinbarung nie durchzuführen ist, so oft es auch
schon versucht wurde. Bekanntlich schließen jetzt bereits gerade die größten
Geschäfte in den Städten Sonntags am regelmäßigsten, ohne für ihren Ab
satz zu fürchten. Bei allgemeiner, gesetzlicher Einführung der Sonntagsruhe
müssen sich ja aber die Kunden schon in der Woche versorgen. Damit
wäre bereits ein vielverheißeuder Anfang für die Verbesserung der Lage
der Handlungsgehülfen und Lehrlinge gemacht. Dieselben würden in der
Woche viel frischer arbeiten, und vielleicht am Sonntag früh schon empfäng
licher als jetzt für Fortbildungsunterricht sein. Die eigentliche Lösung der
vielbesprochenen Bildungsfrage des Commis ist aber erst durch Ein
führung eines gesetzlichen Maximalarbeitstages gegeben. Erst wenn
der Lehrling absolut nicht länger als so und soviel näher zu bestimmende
Stunden am Tag praktisch beschäftigt werden darf, und erst, wenn dann
weiter dem Prinzipal die Verpflichtung auferlegt wird, ihn fernere
bestimmte Stunden in die kaufmännische Fortbildungsschule zu
schicken, erst dann wird der vielbeklagte Bildungsmangel der modernen
Commis wie mit einem Zauberschlage verschwinden. Die aus diese Weise
begrenzte Arbeitszeit im Geschäft schützt den Lehrling vor Übermüdung;
er kommt noch frisch in den obligatorischen Fortbildungskurs.
Aber noch etwas viel Wichtigeres: der Zwang zum Besuch des theoretischen
Kursus scheidet bald die zur Kaufmannschaft veranlagten jungen Leute von
den nicht dazu talentierten. Wer heute aus der Lateinschule absolut nichts
von den alten Sprachen auffaßt, muß schließlich abgehen. So wird es
hier auch kommen: wem im praktischen Geschäft der Kausmannsver-
stand nicht aufgeht und wer deshalb auch in den Kursen von vornherein
nicht mit fortkommt, der wird es bald satt bekommen und zu einem ande
ren Berufe greifen. Denn auch der Prinzipal kann ihn nicht mehr als
bloße mechanische Hülsskrast ausnützen. Das verhindert der kürzere Mari
malarbeitstag für den Lehrling, so daß die rein mechanischen Arbeiten
besser einem leistungsfähigen Handarbeiter übertragen werden. Hierin sieht
der Verfasser dieser Arbeit den einzigen Schlüssel zur wirksamen Lösung
der Lehrlings- und kaufmännischen Bildungsfrage. Alle anderen Vorschläge
dürften in der Praxis nur aus unwirksame Palliativmittel hinauslaufen.
Deshalb hat wohl auch das so eminent praktische England bereits einen
Versuch mit der entsprechenden gesetzlichen Einrichtung gemacht. Es gab
im Jahre 1886 ein Gesetz, wonach minderjährige Handlnngsgehülsen. also
eben Lehrlinge, in Detailgeschästen nicht länger als 74 Stunden in der
Woche beschäftigt werden dürfen. Allerdings fehlt dort noch die Ergänzung
der Maßregel durch den Zwang zum Besuch der Fortbildungskurse, deren
Kosten wohl halb vom Staat, halb von den Prinzipalen zu tragen wären.
Aber man sieht doch, daß der angegebene Weg, wenn ihn gerade die ge
schäftskundigen Engländer zuerst eingeschlagen haben, vom Ziele nicht sehr