fullscreen: Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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schieden, daß diesen Frauen trotz des Mietsnachlasses der Unterhalts- 
beitrag zu erfolgen ist; dieser wird nun nach Maßgabe der von den 
einzelnen Unterhaltslandeskommissionen einlangenden Nachtragskassa 
anweisungen ausbezahlt werden. 
Unter diesen Frauen befindet sich auch die im oben' angeführten 
Schreiben erwähnte Frau Anton Urschih, welche bisher den Unterhalts 
beitrag ohne Mietsbeitrag bezogen hat; für das Kind hat diese Frau 
den höheren Unterhaltsbeitrag per 80 Heller pro Tag schon immer be 
zogen. 
Eine Frau Witwe Foregd kommt in dem hiesigen Verzeichnisse 
der zu unterstützenden Familien nicht vor, wohl eine Frau Forest aus 
Erkenschwick, welche den Unterhaltsbeitrag von 3,40 Kronen täglich 
bezieht. Die oben genannte Witwe Foregd hätte daher ihren Anspruch 
noch nachträglich anzumelden. Eine Auszahlung am 1. und 16. eines 
jeden Monats ist wohl mit Rücksicht auf die enorme Anzahl der zu 
unterstützenden Familien nicht möglich (zirka 5000). Die Frauen 
können nicht behaupten, daß sie nur Vorschüsse erhalten, da sie doch 
schon bis Ende September laufenden Jahres den Unterhaltsbeitrag 
erhalten haben. 
Wie Ihnen wohl bekannt sein dürfte, ist das Recht auf Bezug einer 
Witwenpension seitens des Allgemeinen Knappschaftsvereins bereits 
auf die Angehörigen der im Kriege gefallenen österreichischen und 
ungarischen Staatsangehörigen ausgedehnt worden. 
Hochachtungsvoll usw. 
Eingabe der Vorstände der vier Verbände der Bergarbeiter 
Deutschlands betreffend Reform des Knappschaftswescns. 
Essen, den 18. September 1915. 
An die Herren ständigen Ausschußmitglieder und die hochwohl 
löbliche Generalversammlung des Allgem. deutschen Knappschafts 
Verbandes in München. 
Die Satzung des Allgemeinen Deutschen Knappschastsver- 
bandes sieht im Z 2 mit als Vereinszweck vor, die Wünsche der 
Vereine auf den weiteren Ausbau der Arbeiterversicherung zur 
Kenntnis der Behörden und der Volksvertretungen zu bringen. 
Auf Ihrer Generalversammlung soll nun als Punkt 11 
der Tagesordnung über die Vereinheitlichung des Knappschafts- 
Wesens verhandelt werden. 
Die llnterzeichneten erlauben sich deshalb an die Herren 
ständigen Ausschußmitglieder und die hochwohllöbliche General 
versammlung folgende Eingabe zu richten und um deren Berück 
sichtigung zu bitten:
	        
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