— 03 -
schieden, daß diesen Frauen trotz des Mietsnachlasses der Unterhalts-
beitrag zu erfolgen ist; dieser wird nun nach Maßgabe der von den
einzelnen Unterhaltslandeskommissionen einlangenden Nachtragskassa
anweisungen ausbezahlt werden.
Unter diesen Frauen befindet sich auch die im oben' angeführten
Schreiben erwähnte Frau Anton Urschih, welche bisher den Unterhalts
beitrag ohne Mietsbeitrag bezogen hat; für das Kind hat diese Frau
den höheren Unterhaltsbeitrag per 80 Heller pro Tag schon immer be
zogen.
Eine Frau Witwe Foregd kommt in dem hiesigen Verzeichnisse
der zu unterstützenden Familien nicht vor, wohl eine Frau Forest aus
Erkenschwick, welche den Unterhaltsbeitrag von 3,40 Kronen täglich
bezieht. Die oben genannte Witwe Foregd hätte daher ihren Anspruch
noch nachträglich anzumelden. Eine Auszahlung am 1. und 16. eines
jeden Monats ist wohl mit Rücksicht auf die enorme Anzahl der zu
unterstützenden Familien nicht möglich (zirka 5000). Die Frauen
können nicht behaupten, daß sie nur Vorschüsse erhalten, da sie doch
schon bis Ende September laufenden Jahres den Unterhaltsbeitrag
erhalten haben.
Wie Ihnen wohl bekannt sein dürfte, ist das Recht auf Bezug einer
Witwenpension seitens des Allgemeinen Knappschaftsvereins bereits
auf die Angehörigen der im Kriege gefallenen österreichischen und
ungarischen Staatsangehörigen ausgedehnt worden.
Hochachtungsvoll usw.
Eingabe der Vorstände der vier Verbände der Bergarbeiter
Deutschlands betreffend Reform des Knappschaftswescns.
Essen, den 18. September 1915.
An die Herren ständigen Ausschußmitglieder und die hochwohl
löbliche Generalversammlung des Allgem. deutschen Knappschafts
Verbandes in München.
Die Satzung des Allgemeinen Deutschen Knappschastsver-
bandes sieht im Z 2 mit als Vereinszweck vor, die Wünsche der
Vereine auf den weiteren Ausbau der Arbeiterversicherung zur
Kenntnis der Behörden und der Volksvertretungen zu bringen.
Auf Ihrer Generalversammlung soll nun als Punkt 11
der Tagesordnung über die Vereinheitlichung des Knappschafts-
Wesens verhandelt werden.
Die llnterzeichneten erlauben sich deshalb an die Herren
ständigen Ausschußmitglieder und die hochwohllöbliche General
versammlung folgende Eingabe zu richten und um deren Berück
sichtigung zu bitten: