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Die geistigen und geselligen Bedürfnisse sind ein Sammelbegriff für die
vielen kleinen Ausgaben des geistigen und gesellschaftlichen Lebens; Zeitungen,
Bücher, Beiträge für die Gewerkschaft, für politische, religiöse und gesellige
Vereine, Rundfunkgebühr, Telephon, Porti, Schreibpapier, Spielsachen,
Photographieren, Vorträge, Vergnügen, Lotterie, Ausflüge, Grabpflege,
Blumen, Futter für Singvögel sind z. B. Posten, die unker diese Rubrik
gebucht wurden. Es war das Bestreben bei der vorliegenden Arbeit, den
Ausgabeposten „Sonstiges“ möglichst zu entlasten, also die einzelnen Aus—
gaben, wenn nur irgend möglich, je nach ihrem Bestimmungszweck auf die
Ausgabengruppen aufzuteilen. Das war natürlich nur durch eine intensive
Rückfragetätigkeit bei den Buchführern möglich. Es ist gelungen, den Posten
„Sonstiges“ auf 1,69 v. H. der Ausgaben herabzudrücken. Im wesent—
lichen umfaßt er die Fälle, wo im Haushaltungsbuch ein kleinerer oder
größerer Geldbetrag mit dem Vermerk,„Taschengeld“ eingetragen war, und
die Haushaltsbuchführer eine weitere Aufteilung auf die einzelnen Bedürf—
nisse verweigerten. Diese gegenüber früheren Erhebungen intensivere Auf—
teilung dürfte im wesentlichen die Ausgaben „geistige und gesellige Bedürf—
nisse“ erhöht haben.
Unter Schulgeldund Lernmitteln befinden sich außer dem
Schulgeld für die Kinder auch die Ausgaben für die berufliche Weiter—
bildung. Diese Ausgaben betragen 75,15 ANM iährlich, wie unsere Auf—
stellung zeigt.
Die Ausgaben für Gesundheitspflege sind in solche füer
Arzt und für Erholung getrennt. Die erstere ist mit 08,01 M
jährlich geringer als die letztgenannte, die 77,75 )M beträgt. Die Ursache
für die geringen Aufwendungen für den Arzt dürfte auf die Ausdehnung
der Krankenversicherung zurückzuführen sein. Die Erholungsausgaben ent—
halten neben den Ausgaben für Sportausrüstungen und Betätigung sport⸗
licher Art (z. B. Eintritt ins Schwimmbad) vor allem die Urlaͤzubs⸗
ausgaben. Der hier ausgewiesene Betrag für den Urlaub einer ganzen
Familie mag recht gering erscheinen. Durch einen besonderen Fragebogen
haben wir nähere Ermittlungen über den Urlaub des Kaufmannsgehilfen
angestellt, auf die wir noch später (s. Seite 36) zurückkommen werden.
Zur Erklärung sei hier nur angeführt, daß, abgesehen von neun Familien,
die gar keinen Urlaub nehmen konnten, rund zwei Drittel der 290 Familien
den Urlaub ganz oder überwiegend zu Hause verleben mußten. Als Grund
wurde fast durchweg auf zu geringes Einkommen verwiesen.
Unter Dienstboten wurden ständige und vorübergehende Dienst—
boten (Waschfrau) und auch Trinkgelder, soweit die Eintragung nicht ersicht—
lich machte, bei Befriedigung welcher Bedürfnisse die Ausgabe entstanden
war, verstanden. Die geringe Bedeutung dieser Ausgabe — 50,02 M
jährlich für eine Familie — deutet darauf hin, daß Dienstboten im Kauf—
mannsgehilfenhaushalt eine recht seltene Erscheinung sind. Die Eintragungen
in den Wirtschaftsbüchern lasfen erkennen, daß nur in außergewöhnlichen
Fällen — Krankheit der Ehefrau. hohes Alter usw. — Dienstleistungen
beansprucht werden.
Die Abtragung alter Schulden beanspruchte für den ein—
zelnen Haushalt 42.03 2N iährlich, oder 0.986. H. der gesamten Aus—