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2. Die Vorschriften betreffend Planvorlagen für elektrische
Starkstromanlagen (vom 13. November 1903);
3. Der Nachtrag zu den Vorschriften betreffend Planvorlagen
für elektrische Starkstromanlagen — Ergänzung
des Artikels 43 — (vom 18. Dezember 1905).
5.- Absatzverhältnisse. Handelsbilanz.
Die Schweiz hat, trotzdem sie doch in jeder Beziehung
auf den Weltmarkt angewiesen ist, verhältnismässig
wenig zur weiteren Ausgestaltung des Expoites
getan. In der letzten Zeit wird aber nach dieser Ri( htung
hin gearbeitet.*) Man wünscht die Wahlkonsule durch
Berufskonsule ersetzt zu sehen; die ausländische Diplomatie
soll verstärkt werden. Gründungen von Musterlagern
und Handelsmuseen sind vorgesehen. Man glaubt
dadurch die bereits errungenen Absatzgebiete fester zu
halten. Die schweizerischen Grossfirmen haben, wie alle
ausländischen Firmen, zur Erleichterung des Absatzes
Filialen und Vertretungen im Auslande gegründet. Durch
die wirtschaflspolitischen Massnahmen mancher Länder
haben sie sich ferner veranlasst gesehen, Zweigfabriken
>m Auslande ins Leben zu rufen.
Die Elektrizitätswerke und elektrischen Bahnen
sind, wie bereits erwähnt, die Hauptkonsumenten elektrischer
Erzeugnisse. Die Arbeiten der elektrischen Industrie
kommen im Submissionswege und im freien
Wettbewerb, teils auch durch Vermittlung von Zwischenhändlern,
die meistens Installateure sjnd, zui Vergebung.
*1 Vgl. ür. Tissot’s Ausführungen in der Scll ^ ei ^'
Zeitschrift 1903 und den Jahresbericht des S. E. V. /