Full text : Die Arbeiterfrage in der Südrussischen Landwirtschaft

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besitzer  stellt  einheimischen  Bauern  sowie  auch  Wanderarbeitern  eine
kleine  Hütte  mit  einem  kleinen  Grundstück  zur  Verfügung.  Das  Land
wird  vom  Teilpächter  bestellt,  der  sich  verpflichtet,  dem  Grundbesitzer
den  grössten  Teil  -  meistens  drei  Fünftel  der  Ernte  abzugeben.  Für  die
Hütte  und  Ländereien,  die  dem  persönlichen  Bedarf  des  Teilpächters
dienen,  wird  dem  Gutsbesitzer  Pachtgeld  bezahlt.  Zu  einer  solchen
Teilpacht  greift  der  Gutsbesitzer  nicht  so  sehr  wegen  des  Mangels  an
Arbeitskräften  als  infolge  seines  Strebens,  möglichst  viel  Land  als  Ackerland ­
  und  als  Saatfeld  zu  benützen.
Die  Teilpacht  wird  gegenwärtig  in  Neurussland  unumgängliche
Bedingung,  ohne  welche  keine  Bewirtschaftung  der  gutsherrlichen  Wirtschaft ­
  möglich  ist,  da  es  dem  Gutsbesitzer  ermöglicht  wird,  mit  den
geringsten  Produktionskosten  das  ganze  ihm  gehörende,  kulturfähige
Land  zu  nutzen.  Die  Steppen  bilden  jetzt  ein  Meer  von  Weizen,  Gerste,
Hafer;  als  kleine  grüne  Inseln  treten  Mais  und  Flachs  hervor,  hie  und
da  tauchen  gleich  gelben  Flecken  die  von  der  Sonne  halb  verbrannten
Gemüsefelder  auf.  Erwähnen  wir  noch  die  ausgezeichneten  Wassertransportverhältnisse, ­
  so  wird  uns  das  stychienrnässige,  manchmal  als
wahnsinnig  erscheinende  Streben  der  meisten  der  Gutsbesitzer  nach
Vermehrung  der  Anbaufläche  auf  Kosten  der  Weiden,  Wiese  und  Brache
vollständig  erklärlich,  in  der  Praxis  wird  diese  Tendenz  durch  die  Teilpacht ­
  mit  einem  grossen  Erfolge  verwirklicht. 1 )
Trotz  der  starken  Verbreitung  ist  die  einjährige  Kleinpacht  und
die  Skopschtschina,  .bei  der  Bezahlung  des  Pachtschillings  nicht  in  Geld,
sondern  in  natura  erfolgt,  nicht  die  vorherrschende  Pachtform  in  Südrussland. ­
  Dank  der  günstigen  wirtschaftlichen  und  natürlichen  Vorbedingungen ­
  hat  sich  hier  kapitalistisches  Pachtsystem  entwickelt.  Neben
einer  starken  Nachfrage  nach  einer  Nährpacht  seitens  der  besitzlosen
Bauern  und  Kleinbesitzer  besteht  in  den  neurussischen  Gouvernements
die  Pacht,  zu  der  die  wohlhabenden,  bäuerlichen  Grundbesitzer  nicht  zu
Unterhaltszwecken,  sondern  zu  Unternehmungszwecken  greifen.
Die  neurussischen  Gouvernements  stehen  an  erster  Stelle  nach  der

’)  Russkija  Wjedomosti  a.  a.  D.  Wie  rentabel  für  die  Gutsbesitzer  diese  Form
der  Bewirtschaftung  ist,  wird  durch  die  folgende  Berechnung  gezeigt.  Nehmen  wir  an,
dass  die  Ernte  50  Pud  pro  Dess.  beträgt,  so  erhält  der  Gutsherr  30  Pud  pro  I  Dess.
Bei  dem  Getreidepreis  zu  75  Kopeken  pro  Pud  macht  es  22  Rubel  50  Kopeken  aus.  Da
ein  Drittel  des  Landes  meistens  unbestellt  bleibt,  so  gibt  die  Ernte  dem  Gutsherrn
gewöhnlich  nicht  mehr  als  15  Rubel.  Wenn  der  Gutsherr  auch  nur  drei  Zehntel  der
Ernte  erhielte,  so  würde  sein  Teil  nicht  weniger  als  7  Rubel  50  Kopeken  betragen,
während  der  Pachtpreis  im  Durchschnitt  6--7  Rubel  beträgt.
            
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