Full text : Die Arbeiterfrage in der Südrussischen Landwirtschaft

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von  Gouvernementskomitees,  einig;  scharf  gingen  aber  die  Meinungen
auseinander  über  die  Mittel,  die  Aufhebung  der  Leibeigenschaft  mit  den
Vergünstigungen  den  Gutsherren  gegenüber  zu  vereinbaren.  Von  ihren
Klasseninteressen  geleitet,  suchte  die  Mehrzahl  der  Gutsherren  die  Bauern
zu  befreien  und  zur  selben  Zeit  für  sie  solche  Verhältnisse  zu  schaffen,
welche  sie  in  Abhängigkeit  von  den  Gutsherren  bringen  könnten.  Durch
diese  Abhängigkeit  der  Bauern  beabsichtigten  die  Gutsherren,  sich  die  ihnen
so  nötigen  Arbeitskräfte  zu  verschaffen.  Daraus  folgte,  dass  die  Landanteile, ­
  welche  den  Bauern  zugewiesen  werden  sollten,  weder  zu  gross,
damit  der  Bauer  nicht  seine  ganze  Zeit  seiner  eigenen  Wirtschaft  widmen
sollte,  noch  zu  klein  sein  sollten,  damit  nicht  dadurch  eine  Auswanderung ­
  der  Bauern  entstehen  möchte,  wodurch  die  Gutsherren  ohne
stets  verfügbare  Arbeitskräfte  geblieben  wären.  Die  Landanteile  sollten
genau  so  gross  sein,  dass  sie  den*  Lebensunterhalt  verschaffen  könnten,
teils  durch  die  eigene  Bewirtschaftung,  teils  aber  durch  den  Verkauf
ihrer  Arbeit  an  den  Gutsherrn. 1 )  Dies  sprachen  auch  die  Gutsherren
selbst  ganz  aufrichtig  aus.  «Je  grösser  die  Vorteile,  die  aus  der  Aufhebung ­
  der  Frondienste  für  die  Bauern  erwachsen  könnten»,  sagten
einige  Deputierte  im  Zentralkomitee  in  Petersburg,  «desto  weniger  werden
die  Bauern  bereit  sein,  eine  neue  Erwerbsquelle  zu  benützen,  d.  h.  sich
als  Lohnarbeiter  bei  den  Gutsherren  zu  verdingen  und  desto  weniger
werden  die  Wirtschaften  dieser  letzten  im  Stande  sein,  zu  bestehen.
Daher  hiesse  das  Bestehen  von  Landanteilen  von  derselben  Grösse,  wie
jetzt,  nach  der  Aufhebung  der  Leibeigenschaft  den  Gutsherren  nicht  den  Teil
ihrer  Ländereien,  sondern  selbst  die  Möglichkeit  zu  existieren,  nehmen.» 2 )
Einige  Artikel  des  Kaiserlichen  Rescriptes  sprachen  davon,  dass
der  den  Bauern  zugewiesene  Landanteil  nur  als  eine  der  Erwerbsquellen
dienen  sollte.  Dies  wurde  von  mehreren  Gutsherren  so  ausgelegt,  als
ob  der  den  Bauern  zuzuweisende  Teil  ein  minimaler  sein  sollte.  «Für
die  Gutsherren  ist  es  gefährlich,  den  Bauern  Anteile  zuzuweisen,  die
ihre  ganze  Arbeitskraft  in  Anspruch  nehmen  würden,  im  Gegenteil  ist
es  viel  vorteilhafter,  die  Bauern  der  Lohnarbeit  zuzuführen,  indem  man
ihnen  einen  knappen  Anteil  anweist  und  dafür  einige  Leistungen  auferlegt. ­
  Daraus  folgt  die  Notwendigkeit,  den  Anteilen  eine  solche  Grösse
zu  geben,  dass  sie  die  Bauern  genügend  unabhängig  ...  für  die  Lohnarbeit ­
  machen  könnten.»  Es  entstand  also  der  Gedanke,  den  Bauern
')  Vg!.  Iwanjukovv,  Die  Aufhebung  der  Leibeigenschaft  in  Russland,  S.  153;  auch
«Die  Bauernverhältnisse»,  eine  Sammlung  von  verschiedenen  Artikeln,  B.  I.  St.-Pet.  1905,
Der  Artikel  von  Kornilow,  Die  Reform  vom  19.  Februar  1861,  S.  304—329.
2)  A.  a.  D.
            
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