Full text: Fabrikorganisation, Fabrikbuchführung und Selbstkostenberechnung der Firma Ludw. Loewe & Co. Actiengesellschaft, Berlin

Kaufmännische Lehrlinge. 
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c) Stahllager und Schmiede 2 Monate. 
Führung der Lagerbücher, 
V erbrauchsstatistik, 
Aufstellung der Arbeitslöhne und Betriebsunkosten für Schmiede, 
Härterei, Glüherei und Einsetzerei, 
Selbstkosten der Schmiedestücke. 
d) Gießerei 4 Monate. 
Führung der Lagerbücher, 
Verbrauchsstatistik, 
Aufstellung der Arbeitslöhne, 
Statistik der Betriebsunkosten, 
Berechnung der Selbstkosten, 
Aufstellung der Monatsbilanzen. 
e) Materialienlager 3 Monate. 
Führung der Lagerbücher, 
Statistik über Ein- und Ausgänge, 
Materialbestellungen, 
Kontrolle der Liefertermine, 
Warenkenntnis. 
f) Werkzeuglager 4 Monate. 
Führung der Lagerbücher, 
Statistik der Ein- und Ausgänge, 
Kenntnis des Expeditionswesens, für ein- und ausgehende Waren, 
W arenkenntnis. 
g) Expedition für Frachtgüter 4 Monate. 
h) Arbeiterbureau und Krankenkasse 2 Monate. 
Annahme und Entlassung der Arbeiter, 
Arbeiterstatistik, 
Arbeiterversicherung. 
i) Korrespondenzbureau 5 Monate. 
Korrespondenz mit Lieferanten, Kunden und Vertretern, Expedi 
tion der Postsendungen. 
k) Betriebs- und Geschäftsbuchführung, Fabrikkasse 6 Monate. 
Abrechnung der Werkstätten untereinander, 
Revision der Lieferantenrechnungen, 
W areneingangsbuch, 
Ausstellung der Fakturen, 
Provisionsabrechnung, 
Lohnzahlung, 
Kassabuch, 
Memorial, Konto-Korrent-Konto. 
6. Die Lehrlinge haben keinen Anspruch darauf, die verschiedenen Abteilungen 
durchweg und in der vorstehenden Reihenfolge durchzumachen, vielmehr wird die 
Reihenfolge durch die Geschäftsleitung bestimmt; die für die einzelnen Abteilungen 
angegebenen Zeiten sind nur annähernd maßgebend. 
7. Die Lehrlinge werden bei ihrer Einstellung einem Herrn unterstellt, der dafür 
sorgt, daß sie die verschiedenen Abteilungen in angemessener Reihenfolge durch 
machen. Alle Wünsche und Beschwerden haben die Lehrlinge bei diesem Herrn anzu 
bringen. 
8. Die kaufmännischen Lehrlinge sind berechtigt, an dem Unterrichte der für 
die gewerblichen Lehrlinge eingerichteten Fortbildungsschule in folgenden Fächern 
teilzunehmen: 
Buchführung, Materialienkunde, Bürgerkunde, Handelsrecht, Wechselrecht. 
Hat sich ein Lehrling für die Teilnahme entschlossen, so ist er verpflichtet, den betr. 
Kursus während eines halben Schuljahres zu besuchen.
	        
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