Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

1. Kapitel. Begriff, Wesen, Aufgabe und Schranken der Sozialpolitik. 9 
entsprechende Preisgestaltung ab wälzen können. Wenn das nach Lage 
aller Verhältnisse als wahrscheinlich gelten muß, so erwächst für die 
Sozialpolitik die Notwendigkeit, ein Urteil darüber zu gewinnen, welche 
Volkskreise am Verbrauch der in Frage kommenden Erzeugnisse be 
sonders beteiligt sind. Auf die Tragfähigkeit dieser Verbraucherkreise 
ist dann Rücksicht zu nehmen. Je mehr die Hauptverbraucher den 
wirtschaftlich schwachen Kreisen zuzurechnen sind, desto enger werden 
die Grenzen, die der sozialpolitischen Betätigung aus Rücksicht auf die 
Verbraucher gezogen werden müssen. Sind vollends diejenigen arbeitenden 
Kreise, denen die sozialpolitischen Eingriffe zu gute kommen sollen, 
in Gefahr, endgültig die dadurch den Unternehmern erwachsenden 
Lasten auf dem Wege der Überwälzung tragen zu müssen, dann steht 
für sie dem Vorteil ein Nachteil gegenüber, und es ist nun sorgfältig 
zu prüfen, ob der dauernde Vorteil überwiegt oder nicht. 
Ist eine solche Überwälzung nicht zu erwarten, so ist darauf zu 
achten, daß der Druck, der dadurch zunächst auf die Unternehmer in 
finanzieller Beziehung ausgeübt wird, die Wettbewerbsfähigkeit gegen 
über fremder Produktion nicht in schädlicher Weise verschiebt. 
Anderenfalls wäre zu besorgen, daß nicht nur die Ausfuhr, sondern 
— was in der Regel noch viel gefährlicher ist — der Absatz auf dem 
natürlichen Absatzgebiet beeinträchtigt und dadurch die Arbeitsge 
legenheit überhaupt eingeschränkt wird. 
Weitere Schranken ergeben sich aus dem Interesse und der Eigenart 
der Unternehmer. Es ist für die Sozialpolitik durchaus nicht bedeu 
tungslos, auf welches Maß von Einsicht, Verständnis und Opferwilligkeit 
sie bei den Unternehmern rechnen kann. Denn diese sind es, die zunächst 
und unmittelbar die unvermeidlichen oft erheblichen Kosten und Be 
lästigungen auf sich nehmen müssen. Allerdings steht den Behörden 
ein verhältnismäßig großes Zwangsrecht zur Seite. Aber für den 
praktischen Erfolg selbst erzwungener Maßregeln ist es nicht gleich 
gültig, ob sie in den Unternehmer kreisen innerer Ablehnung, wider 
willigem Arbeiten und passivem Widerstande begegnen, oder ob sie 
auf verständnisvolle Aufnahme und Mitarbeit treffen. Dazu kommt, 
daß die behördlichen Maßregeln unbedingt noch der Ergänzung be 
dürfen. Es stände schlecht um die praktischen Erfolge der Sozial 
politik, wenn alle Unternehmer sich völlig auf das beschränken würden, 
was Staat und Gemeinde ihnen zwangsweise auferlegen. Solche frei 
willige Mitarbeit wird aber bereitwilliger und häufiger geleistet, wenn 
Opfer und Belästigungen bei den behördlichen Maßnahmen vorsichtig 
abgemessen und auf das zunächst wirklich Notwendige beschränkt 
werden. 
Was das Interesse der Unternehmer anlangt, so bedarf es schon 
aus Gründen der Gerechtigkeit der Berücksichtigung und Schonung,
	        
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