1. Kapitel. Begriff, Wesen, Aufgabe und Schranken der Sozialpolitik. 9
entsprechende Preisgestaltung ab wälzen können. Wenn das nach Lage
aller Verhältnisse als wahrscheinlich gelten muß, so erwächst für die
Sozialpolitik die Notwendigkeit, ein Urteil darüber zu gewinnen, welche
Volkskreise am Verbrauch der in Frage kommenden Erzeugnisse be
sonders beteiligt sind. Auf die Tragfähigkeit dieser Verbraucherkreise
ist dann Rücksicht zu nehmen. Je mehr die Hauptverbraucher den
wirtschaftlich schwachen Kreisen zuzurechnen sind, desto enger werden
die Grenzen, die der sozialpolitischen Betätigung aus Rücksicht auf die
Verbraucher gezogen werden müssen. Sind vollends diejenigen arbeitenden
Kreise, denen die sozialpolitischen Eingriffe zu gute kommen sollen,
in Gefahr, endgültig die dadurch den Unternehmern erwachsenden
Lasten auf dem Wege der Überwälzung tragen zu müssen, dann steht
für sie dem Vorteil ein Nachteil gegenüber, und es ist nun sorgfältig
zu prüfen, ob der dauernde Vorteil überwiegt oder nicht.
Ist eine solche Überwälzung nicht zu erwarten, so ist darauf zu
achten, daß der Druck, der dadurch zunächst auf die Unternehmer in
finanzieller Beziehung ausgeübt wird, die Wettbewerbsfähigkeit gegen
über fremder Produktion nicht in schädlicher Weise verschiebt.
Anderenfalls wäre zu besorgen, daß nicht nur die Ausfuhr, sondern
— was in der Regel noch viel gefährlicher ist — der Absatz auf dem
natürlichen Absatzgebiet beeinträchtigt und dadurch die Arbeitsge
legenheit überhaupt eingeschränkt wird.
Weitere Schranken ergeben sich aus dem Interesse und der Eigenart
der Unternehmer. Es ist für die Sozialpolitik durchaus nicht bedeu
tungslos, auf welches Maß von Einsicht, Verständnis und Opferwilligkeit
sie bei den Unternehmern rechnen kann. Denn diese sind es, die zunächst
und unmittelbar die unvermeidlichen oft erheblichen Kosten und Be
lästigungen auf sich nehmen müssen. Allerdings steht den Behörden
ein verhältnismäßig großes Zwangsrecht zur Seite. Aber für den
praktischen Erfolg selbst erzwungener Maßregeln ist es nicht gleich
gültig, ob sie in den Unternehmer kreisen innerer Ablehnung, wider
willigem Arbeiten und passivem Widerstande begegnen, oder ob sie
auf verständnisvolle Aufnahme und Mitarbeit treffen. Dazu kommt,
daß die behördlichen Maßregeln unbedingt noch der Ergänzung be
dürfen. Es stände schlecht um die praktischen Erfolge der Sozial
politik, wenn alle Unternehmer sich völlig auf das beschränken würden,
was Staat und Gemeinde ihnen zwangsweise auferlegen. Solche frei
willige Mitarbeit wird aber bereitwilliger und häufiger geleistet, wenn
Opfer und Belästigungen bei den behördlichen Maßnahmen vorsichtig
abgemessen und auf das zunächst wirklich Notwendige beschränkt
werden.
Was das Interesse der Unternehmer anlangt, so bedarf es schon
aus Gründen der Gerechtigkeit der Berücksichtigung und Schonung,