Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

1.  Kapitel.  Begriff,  Wesen,  Aufgabe  und  Schranken  der  Sozialpolitik.  9

entsprechende  Preisgestaltung  ab  wälzen  können.  Wenn  das  nach  Lage
aller  Verhältnisse  als  wahrscheinlich  gelten  muß,  so  erwächst  für  die
Sozialpolitik  die  Notwendigkeit,  ein  Urteil  darüber  zu  gewinnen,  welche
Volkskreise  am  Verbrauch  der  in  Frage  kommenden  Erzeugnisse  besonders ­
  beteiligt  sind.  Auf  die  Tragfähigkeit  dieser  Verbraucherkreise
ist  dann  Rücksicht  zu  nehmen.  Je  mehr  die  Hauptverbraucher  den
wirtschaftlich  schwachen  Kreisen  zuzurechnen  sind,  desto  enger  werden
die  Grenzen,  die  der  sozialpolitischen  Betätigung  aus  Rücksicht  auf  die
Verbraucher  gezogen  werden  müssen.  Sind  vollends  diejenigen  arbeitenden
Kreise,  denen  die  sozialpolitischen  Eingriffe  zu  gute  kommen  sollen,
in  Gefahr,  endgültig  die  dadurch  den  Unternehmern  erwachsenden
Lasten  auf  dem  Wege  der  Überwälzung  tragen  zu  müssen,  dann  steht
für  sie  dem  Vorteil  ein  Nachteil  gegenüber,  und  es  ist  nun  sorgfältig
zu  prüfen,  ob  der  dauernde  Vorteil  überwiegt  oder  nicht.
Ist  eine  solche  Überwälzung  nicht  zu  erwarten,  so  ist  darauf  zu
achten,  daß  der  Druck,  der  dadurch  zunächst  auf  die  Unternehmer  in
finanzieller  Beziehung  ausgeübt  wird,  die  Wettbewerbsfähigkeit  gegenüber ­
  fremder  Produktion  nicht  in  schädlicher  Weise  verschiebt.
Anderenfalls  wäre  zu  besorgen,  daß  nicht  nur  die  Ausfuhr,  sondern
—  was  in  der  Regel  noch  viel  gefährlicher  ist  —  der  Absatz  auf  dem
natürlichen  Absatzgebiet  beeinträchtigt  und  dadurch  die  Arbeitsgelegenheit ­
  überhaupt  eingeschränkt  wird.
Weitere  Schranken  ergeben  sich  aus  dem  Interesse  und  der  Eigenart
der  Unternehmer.  Es  ist  für  die  Sozialpolitik  durchaus  nicht  bedeutungslos, ­
  auf  welches  Maß  von  Einsicht,  Verständnis  und  Opferwilligkeit
sie  bei  den  Unternehmern  rechnen  kann.  Denn  diese  sind  es,  die  zunächst
und  unmittelbar  die  unvermeidlichen  oft  erheblichen  Kosten  und  Belästigungen ­
  auf  sich  nehmen  müssen.  Allerdings  steht  den  Behörden
ein  verhältnismäßig  großes  Zwangsrecht  zur  Seite.  Aber  für  den
praktischen  Erfolg  selbst  erzwungener  Maßregeln  ist  es  nicht  gleichgültig, ­
  ob  sie  in  den  Unternehmer  kreisen  innerer  Ablehnung,  widerwilligem ­
  Arbeiten  und  passivem  Widerstande  begegnen,  oder  ob  sie
auf  verständnisvolle  Aufnahme  und  Mitarbeit  treffen.  Dazu  kommt,
daß  die  behördlichen  Maßregeln  unbedingt  noch  der  Ergänzung  bedürfen. ­
  Es  stände  schlecht  um  die  praktischen  Erfolge  der  Sozialpolitik, ­
  wenn  alle  Unternehmer  sich  völlig  auf  das  beschränken  würden,
was  Staat  und  Gemeinde  ihnen  zwangsweise  auferlegen.  Solche  freiwillige ­
  Mitarbeit  wird  aber  bereitwilliger  und  häufiger  geleistet,  wenn
Opfer  und  Belästigungen  bei  den  behördlichen  Maßnahmen  vorsichtig
abgemessen  und  auf  das  zunächst  wirklich  Notwendige  beschränkt
werden.
Was  das  Interesse  der  Unternehmer  anlangt,  so  bedarf  es  schon
aus  Gründen  der  Gerechtigkeit  der  Berücksichtigung  und  Schonung,
            
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