Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

12.  Kapitel.  Die  Arbeiterversicherung.

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Arbeitgeber  hat  bei  diesen  Beschlüssen  und  Entscheidungen  meist  gar
nicht  mitgewirkt  und  billigt  sie  vielleicht  auch  nicht.  Ein  persönliches ­
  Interesse,  dem  Arbeiter  bei  Anfechtung  solcher  Beschlüsse  und
Entscheidungen  entgegenzutreten,  hat  der  Unternehmer  nicht.  Er  ist
vielmehr  gerade  daran  interessiert,  daß  sein  Arbeiter  in  vollem  Umfange ­
  das  erlangt,  worauf  er  nach  Lage  der  Gesetzgebung  und  der
tatsächlichen  Verhältnisse  begründeten  Anspruch  hat,  und  oft  genug
steht  deshalb  der  Unternehmer  als  Berater  und  Helfer  seinem  Arbeiter
zur  Seite,  wenn  dieser  das  Schiedsgericht  oder  Reichsversicherungsamt
  anruft.
Die  obligatorische  Arbeiter  Versicherung,  insbesondere  wiederum
die  deutsche,  hat  der  Verbreitung  der  Auffassung  Vorschub  geleistet,
daß  es  Pflicht  des  Einzelnen  und  der  Gesamtheit  sei,  an  der  Ausgleichung ­
  ungesunder  sozialer  Gegensätze,  an  der  Beseitigung  vorhandener ­
  Mißstände  und  an  der  Hebung  der  Lebensverhältnisse  der  Arbeiter
zu  arbeiten.  Es  ist  ganz  unverkennbar,  daß  seit  dem  Inkrafttreten
der  Arbeiterversicherung  Sinn  und  Verständnis  für  vernünftige  und
sachgemäße  sozialpolitische  Arbeit  in  zunehmendem  Maße  Eingang  in
weiten  Kreisen  gefunden  hat.  Es  handelt  sich  dabei  nicht  nur  um
staatliche  Maßnahmen.  Auch  das  Vorgehen  der  Gemeinden,  der  privaten ­
  Vereine,  der  einzelnen  Unternehmer,  der  nichtpolitischen  Arbeiterverbände ­
  hat  dadurch  vielfach  Anregung  und  moralische  Förderungerfahren.
  Soweit  die  Selbsthilfe  und  soweit  Einrichtungen  in  Frage
kommen,  bei  deren  Verwaltung  die  Arbeiter  zu  beteiligen  sind,  hat
die  Arbeiterversicherung  durch  ihre  ausgiebige  Heranziehung  der  Arbeiter ­
  zur  Verwaltung  und  sozialen  Rechtsprechung  die  geeigneten
Kenntnisse  und  Fähigkeiten  unter  den  Arbeitern  in  beträchtlichem
Maße  verbreitet.  Wichtige  sozialpolitische  Maßnahmen  haben  durch
die  von  den  Versicherungsorganen  angesammelten  Mittel  auch  eine
materielle  Förderung  erfahren.  Die  deutsche  Invalidenversicherung  hat
bis  Ende  1903  für  den  Bau  von  Arbeiterwohnungen  118,4  Mill.  M.,
für  den  Bau  von  Kranken-  und  Genesungshäusern,  Volksheilstätten,
Herbergen  zur  Heimat,  Arbeiterkolonien,  Volksbädern,  Blindenheimen,
Kleinkinderschulen,  Arbeitsnachweisgeschäftsräumen  usw.  148,9  Mill.  M.
darlehnsweise  gegeben  und  für  eigene  Veranstaltungen,  wie  Krankenhäuser, ­
  Heilanstalten,  Lungenheilstätten,  Genesungsheime  usw.  29,1  Mill.
M.  verwendet.  Im  ganzen  sind  rund  296  Mill.  M.  von  der  deutschen  Invalidenversicherung ­
  sozialpolitischen  Zwecken  dienstbar  gemacht  worden.
Mit,  dem  Gesagten  sind  nur  die  wichtigsten  allgemeinen  Wirkungen
der  obligatorischen  Arbeiter  Versicherung  kurz  bezeichnet.  Aber  schon
daraus  erhellt,  daß  auch  in  dieser  Beziehung  der  Arbeiterversicherung
große  Bedeutung  zukommt,  und  daß  deshalb  an  den  Entschädigungen  allein
der  Wert  dieses  Zweiges  der  Sozialpolitik  nicht  gemessen  werden  kann.
van  der  Borght,  Grandz.  d.  Sozialpolitik.  25
            
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