12. Kapitel. Die Arbeiterversicherung.
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Arbeitgeber hat bei diesen Beschlüssen und Entscheidungen meist gar
nicht mitgewirkt und billigt sie vielleicht auch nicht. Ein persönliches
Interesse, dem Arbeiter bei Anfechtung solcher Beschlüsse und
Entscheidungen entgegenzutreten, hat der Unternehmer nicht. Er ist
vielmehr gerade daran interessiert, daß sein Arbeiter in vollem Umfange
das erlangt, worauf er nach Lage der Gesetzgebung und der
tatsächlichen Verhältnisse begründeten Anspruch hat, und oft genug
steht deshalb der Unternehmer als Berater und Helfer seinem Arbeiter
zur Seite, wenn dieser das Schiedsgericht oder Reichsversicherungsamt
anruft.
Die obligatorische Arbeiter Versicherung, insbesondere wiederum
die deutsche, hat der Verbreitung der Auffassung Vorschub geleistet,
daß es Pflicht des Einzelnen und der Gesamtheit sei, an der Ausgleichung
ungesunder sozialer Gegensätze, an der Beseitigung vorhandener
Mißstände und an der Hebung der Lebensverhältnisse der Arbeiter
zu arbeiten. Es ist ganz unverkennbar, daß seit dem Inkrafttreten
der Arbeiterversicherung Sinn und Verständnis für vernünftige und
sachgemäße sozialpolitische Arbeit in zunehmendem Maße Eingang in
weiten Kreisen gefunden hat. Es handelt sich dabei nicht nur um
staatliche Maßnahmen. Auch das Vorgehen der Gemeinden, der privaten
Vereine, der einzelnen Unternehmer, der nichtpolitischen Arbeiterverbände
hat dadurch vielfach Anregung und moralische Förderungerfahren.
Soweit die Selbsthilfe und soweit Einrichtungen in Frage
kommen, bei deren Verwaltung die Arbeiter zu beteiligen sind, hat
die Arbeiterversicherung durch ihre ausgiebige Heranziehung der Arbeiter
zur Verwaltung und sozialen Rechtsprechung die geeigneten
Kenntnisse und Fähigkeiten unter den Arbeitern in beträchtlichem
Maße verbreitet. Wichtige sozialpolitische Maßnahmen haben durch
die von den Versicherungsorganen angesammelten Mittel auch eine
materielle Förderung erfahren. Die deutsche Invalidenversicherung hat
bis Ende 1903 für den Bau von Arbeiterwohnungen 118,4 Mill. M.,
für den Bau von Kranken- und Genesungshäusern, Volksheilstätten,
Herbergen zur Heimat, Arbeiterkolonien, Volksbädern, Blindenheimen,
Kleinkinderschulen, Arbeitsnachweisgeschäftsräumen usw. 148,9 Mill. M.
darlehnsweise gegeben und für eigene Veranstaltungen, wie Krankenhäuser,
Heilanstalten, Lungenheilstätten, Genesungsheime usw. 29,1 Mill.
M. verwendet. Im ganzen sind rund 296 Mill. M. von der deutschen Invalidenversicherung
sozialpolitischen Zwecken dienstbar gemacht worden.
Mit, dem Gesagten sind nur die wichtigsten allgemeinen Wirkungen
der obligatorischen Arbeiter Versicherung kurz bezeichnet. Aber schon
daraus erhellt, daß auch in dieser Beziehung der Arbeiterversicherung
große Bedeutung zukommt, und daß deshalb an den Entschädigungen allein
der Wert dieses Zweiges der Sozialpolitik nicht gemessen werden kann.
van der Borght, Grandz. d. Sozialpolitik. 25