Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

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I.  Teil.  Allgemeines.

nicht  nur  für  zulässig-,  sondern  für  geboten  hält,  ohne  deshalb  •—  und
darin  berührt  sie  sich  mit  dem  gemäßigten  Individualismus  —  den
Weg  der  Selbsthilfe  zu  verwerfen.  Sie  will  jeden  möglichen  Weg  zur
Milderung  sozialer  Mißstände  da  benutzen,  wo  er  am  geeignetsten  ist
und  sie  sieht  in  der  Durchführung  sozialer  Reformen  eine  sittliche
Notwendigkeit,  nicht  nur  eine  Zweckmäßigkeit.
Diese  Richtung  ist  das  Ergebnis  der  neuesten  Entwicklung.  Sie
hat  besonders  in  Deutschland  Ausbreitung  gefunden;  die  berühmte
Kaiserliche  Botschaft  vom  17.  Nov.  1881  und  die  daran  anschließende
obligatorische  Arbeiterversicherung  sind  nicht  nur  ein  markanter  Ausdruck ­
  der  Auffassung  der  sozialreformatorischen  Richtung,  sondern
haben  auch  der  Gewinnung  der  weitesten  Kreise  für  die  bezeichnete
Grundauffassung  vielfach  und  wirksam  Vorschub  geleistet.  In  Deutschland
stehen  fast  alle  Vertreter  der  volkswirtschaftlichen  Wissenschaft  auf  dem
Boden  der  sozialreformatorischen  Richtung,  ebenso  wie  ihr  die  leitenden
und  für  die  praktische  Politik  maßgebenden  und  an  ihr  mitwirkenden
Personen  sowie  der  bedeutendste  Teil  der  Unternehmer  anhängen.
Die  Anhängerschaft  der  sozialreformatorischen  Richtung  ist  dabei
keine  einheitliche  kompakte  Masse.  Die  Eigenart  der  einzelnen  Personen ­
  nach  Lebensauffassung,  Charakter  und  Temperament  macht
sich  auch  hier  fühlbar,  und  überdies  lassen  sich  große  Gruppen
innerhalb  dieser  Richtung  wahrnehmen.  Die  einen  sind  von  vornherein ­
  geneigt,  das  staatliche  Eingreifen  in  den  Vordergrund  zu
schieben  und  behufs  Sicherung  eines  allgemeinen  Erfolges  auch  gesetzlichen ­
  Zwang  anzuwenden.  Andere  lehnen  ein  solches  Vorgehen
nicht  ab,  wollen  ihm  aber  eine  praktische  Berechtigung  erst  dann  zusprechen, ­
  wenn  sonstige  Wege  versagt  haben.  Noch  andere  verlangen
eine  stärkere  Mitarbeit  der  Kirche,  sowohl  auf  katholischer  wie  auf
protestantischer  Seite.  Auch  in  dem  1872  entstandenen  Verein  für  Sozialpolitik ­
  haben  sich  die  verschiedenen  Gruppen  deutlich  genug  bemerkbar ­
  gemacht.  Aber  in  der  Grundanschauung,  daß  die  Sozialpolitik  ein
Gebot  sittlicher  Pflicht  ist,  und  daß  staatliche  Eingriffe  nicht  grundsätzlich ­
  zu  bekämpfen  sind,  begegnen  sich  die  verschiedenen  Gruppen.
Dieser  gemeinsamen  Grpndauffassung  muß  man  sich  stets  erinnern,  weil
dadurch  Meinungsverschiedenheiten  zwischen  den  einzelnen  Gruppen
leichter  ausgeglichen  werden  können.
Der  Schranken,  die  der  Sozialpolitik  gezogen  sind,  sind  sich  die
Vertreter  der  Sozialreform  bewußt,  wenn  auch  in  ihren  einzelnen
Gruppen  nicht  völlig  gleiche  Auffassungen  über  die  Bedeutung  dieser
Schranken  nnd  über  die  daraus  zu  ziehenden  Schlüsse  für  das  praktische ­
  Vorgehen  bestehen.  Auch  darüber  ist  sich  diese  Richtung  klar,
daß  es  nicht  möglich  und  für  den  Kulturfortschritt  nicht  einmal
wünschenswert  ist,  die  Klassenunterschiede  ganz  zu  beseitigen.
            
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