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II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik.
kleinen Wohnungen überhaupt steigert, so hat eine solche Betätigung*
der Gemeinden als Arbeitgeber einen mittelbaren Einfluß auch auf die
WohnungsVerhältnisse der übrigen Arbeiterkreise des betreffenden Ortes.
Eine ähnliche Wirkung geht von den durch den Staat als Arbeitgeber
errichteten Wohnungen für seine Arbeiter und Untei’beamten
aus. Es ist unverkennbar, daß verschiedene Staaten in ihrer Eigenschaft
als Arbeitgeber sich in der neuesten Zeit mit wachsendem
Eifer der Fürsorge für angemessene Befriedigung des Wohnungsbedürfnisses
ihrer eigenen Arbeiter und Unterbeamten gewidmet haben.
Die großen Betriebsverwaltungen kommen dabei besonders in Betracht,
wie Eisenbahn-, Post-, Bergverwaltung; die Fürsorge beschränkt sich
aber in manchen Staaten nicht auf derartige Verwaltungen. Auch die
Wasserbau-, die Zollverwaltung, unter Umständen auch andere Dienstzweige
können Anlaß haben, in die Wohnungsverhältnisse ihrer Unterbeamten
einzugreifen. Einige Beispiele mögen noch Platz finden. Die
österreichischen Staatsbahnen hatten nach der „Sozialen Praxis“ 1901:
714 Wohngebäude für Beamte, Unterbeamte, Diener und Arbeiter mit
einer bebauten Fläche von 150274 qm und 6514 Wächter- und Portierhäuser
mit einer bebauten Fläche von 324700 qm und außerdem 153
Arbeiterhäuser für 624 Familien. Durch ein Gesetz von 1901 sind
3 389 000 Kr. zum Bau von Wohnhäusern für Bedienstete in 35 Stationen
bereitgestellt. Die württembergische Eisenbahnverwaltung hat
bis Mitte 1903 über 10 Mill. M. zum Bau von Wohnungen für Arbeiter,
Beamte und Unterbeamte aufgewendet. Der Etat für 1903 sah weitere
21/4 Mill. M. hierfür vor. Die Gelder werden nicht zur Unterstützung
von Baugenossenschaften der Eisenbahnangestellten, sondern unmittelbar
zum Bau benutzt. Für Unterbeamte und Arbeiter werden dabei
Zweizimmerwohnungen errichtet, da befürchtet wird, daß bei Dreizimmerwohnungen
vielfach 1 Zimmer abvermietet werden würde. In
Sachsen hat nach einen dem 6. Internationalen Wohnungskongreß 1902
vorgelegten Bericht die Staatsbahnverwaltung in den letzten 10 Jahren
eine größere Anzahl von Wohnhäusern errichtet. Für Beamte stehen
rund 4000, für Arbeiter rund 900 fiskalische Wohnungen zur Verfügung.
Die Gesamtkosten der errichteten Wohnhäuser betragen rund
4,1 Mill. M. Im ganzen waren für solche Zwecke 5 Mill. M. bewilligt
worden. In Bayern hat das Gesetz vom 31. Mai 1900: 6 Mill. M. zur
Verbesserung der Wohnungsverhältnisse der Beamten, Bediensteten und
Arbeiter der Staatseisenbahnen durch weitere Herstellung von Wohnungen
und durch Gewährung von Baudarlehen an Baugenossenschaften
des Staatsbahnpersonals bereitgestellt. Das Gesetz vom 21. Dezember
1901 bewilligte 4,5 Mill. M. zum gleichen Zweck. Die
bayrische Staatsbahnverwaltung hat Ende 1903 für Herstellung von
Wohnungen an Orten ohne Baugenossenschaften 1,3 Mill. M. eingestellt