Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

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II.  Teil.  Arbeiterwohlfahrtspolitik.

kleinen  Wohnungen  überhaupt  steigert,  so  hat  eine  solche  Betätigung*
der  Gemeinden  als  Arbeitgeber  einen  mittelbaren  Einfluß  auch  auf  die
WohnungsVerhältnisse  der  übrigen  Arbeiterkreise  des  betreffenden  Ortes.
Eine  ähnliche  Wirkung  geht  von  den  durch  den  Staat  als  Arbeitgeber ­
  errichteten  Wohnungen  für  seine  Arbeiter  und  Untei’beamten
aus.  Es  ist  unverkennbar,  daß  verschiedene  Staaten  in  ihrer  Eigenschaft ­
  als  Arbeitgeber  sich  in  der  neuesten  Zeit  mit  wachsendem
Eifer  der  Fürsorge  für  angemessene  Befriedigung  des  Wohnungsbedürfnisses ­
  ihrer  eigenen  Arbeiter  und  Unterbeamten  gewidmet  haben.
Die  großen  Betriebsverwaltungen  kommen  dabei  besonders  in  Betracht,
wie  Eisenbahn-,  Post-,  Bergverwaltung;  die  Fürsorge  beschränkt  sich
aber  in  manchen  Staaten  nicht  auf  derartige  Verwaltungen.  Auch  die
Wasserbau-,  die  Zollverwaltung,  unter  Umständen  auch  andere  Dienstzweige ­
  können  Anlaß  haben,  in  die  Wohnungsverhältnisse  ihrer  Unterbeamten ­
  einzugreifen.  Einige  Beispiele  mögen  noch  Platz  finden.  Die
österreichischen  Staatsbahnen  hatten  nach  der  „Sozialen  Praxis“  1901:
714  Wohngebäude  für  Beamte,  Unterbeamte,  Diener  und  Arbeiter  mit
einer  bebauten  Fläche  von  150274  qm  und  6514  Wächter-  und  Portierhäuser ­
  mit  einer  bebauten  Fläche  von  324700  qm  und  außerdem  153
Arbeiterhäuser  für  624  Familien.  Durch  ein  Gesetz  von  1901  sind
3  389  000  Kr.  zum  Bau  von  Wohnhäusern  für  Bedienstete  in  35  Stationen ­
  bereitgestellt.  Die  württembergische  Eisenbahnverwaltung  hat
bis  Mitte  1903  über  10  Mill.  M.  zum  Bau  von  Wohnungen  für  Arbeiter,
Beamte  und  Unterbeamte  aufgewendet.  Der  Etat  für  1903  sah  weitere
21/4  Mill.  M.  hierfür  vor.  Die  Gelder  werden  nicht  zur  Unterstützung
von  Baugenossenschaften  der  Eisenbahnangestellten,  sondern  unmittelbar ­
  zum  Bau  benutzt.  Für  Unterbeamte  und  Arbeiter  werden  dabei
Zweizimmerwohnungen  errichtet,  da  befürchtet  wird,  daß  bei  Dreizimmerwohnungen ­
  vielfach  1  Zimmer  abvermietet  werden  würde.  In
Sachsen  hat  nach  einen  dem  6.  Internationalen  Wohnungskongreß  1902
vorgelegten  Bericht  die  Staatsbahnverwaltung  in  den  letzten  10  Jahren
eine  größere  Anzahl  von  Wohnhäusern  errichtet.  Für  Beamte  stehen
rund  4000,  für  Arbeiter  rund  900  fiskalische  Wohnungen  zur  Verfügung. ­
  Die  Gesamtkosten  der  errichteten  Wohnhäuser  betragen  rund
4,1  Mill.  M.  Im  ganzen  waren  für  solche  Zwecke  5  Mill.  M.  bewilligt
worden.  In  Bayern  hat  das  Gesetz  vom  31.  Mai  1900:  6  Mill.  M.  zur
Verbesserung  der  Wohnungsverhältnisse  der  Beamten,  Bediensteten  und
Arbeiter  der  Staatseisenbahnen  durch  weitere  Herstellung  von  Wohnungen ­
  und  durch  Gewährung  von  Baudarlehen  an  Baugenossenschaften ­
  des  Staatsbahnpersonals  bereitgestellt.  Das  Gesetz  vom  21.  Dezember ­
  1901  bewilligte  4,5  Mill.  M.  zum  gleichen  Zweck.  Die
bayrische  Staatsbahnverwaltung  hat  Ende  1903  für  Herstellung  von
Wohnungen  an  Orten  ohne  Baugenossenschaften  1,3  Mill.  M.  eingestellt
            
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