Full text : Festschrift zum 25jährigen Bestehen des Verbandes deutscher Chokolade-Fabrikanten

„Es  reden  und  träumen  die  Menschen  viel
Von  besseren  künftigen  Tagen,
Nach  einem  glücklichen,  goldenen  Ziel
Sieht  man  sie  rennen  und  jagen.
Die  Welt  wird  alt  und  wird  wieder  jung,
Doch  der  Mensch  hofft  immer  Verbesserung."

,
eint  für  den  September  1901  die  Feier  des  25jährigen
)  Jubiläums  des  Verbandes  deutscher  Chokolade-Fabrikanten  in
Aussicht  genommen  ist,  so  sind  zwar  die  25  Jahre  seit  dem
Gründungstage  noch  nicht  voll  abgelaufen,  doch  wird  es
ziemlich  genau  stimmen,  daß  die  ersten  vorbereitenden  Schritte  in  den
September  1876  fallen.
Wie  aus  den  weiter  unten  mitzutheilenden  statistischen  Zahlen  hervorgeht, ­
  war  der  Chokolade-Konsum  in  Deutschland  damals  ein  sehr
bescheidener,  während  die  Fabrikation  von  Kakaopulver,  für  welche  das
lösliche  Verfahren  kaum  erst  bekannt  war,  sich  noch  in  den  ersten  Anfängen
befand.
Dabei  wurden  laute  Klagen  über  Mißstände  und  Mißbräuche  erhoben, ­
  die  sich  in  der  Fabrikation  eingebürgert  hatten,  hervorgerufen  theils
durch  das  Drängen  des  Publikums  und  der  Händler  nach  billiger  Waare,
hauptsächlich  aber  durch  eine  ganz  unglückselige  Zollgesetzgebung,  welche  es
dem  ausländischen  Fabrikanten  ermöglichte,  den  Kakao  im  Fabrikate  zu
billigerem  Zoll  einzuführen,  als  dem  Inländer  bei  Verarbeitung  der  rohen
Bohne.  Die  Folge  war,  daß  der  Ausländer  die  besseren  Fabrikate  einführte,
während  der  Inländer  sich  auf  die  Anfertigung  von  nur  geringwerthiger
Waare  verwiesen  sah.  Bei  Aufstellung  neuer  Tarifsätze  und  Eingehung  von
Handelsverträgen  war  es  noch  nicht  üblich,  die  betheiligten  Kreise  zu  hören,
so  wenig  wie  man  einen  wirthschaftlichen  Ausschuß  kannte.
So  war  es  gekommen,  daß  bei  Bestehen  des  Tarifes  von  1865,
welcher  Rohkakao  mit  6  Thlr.  15  Ngr.  und  Fabrikate  mit  11  Thlr.
für  den  Zvllzentner  belegte,  durch  den  Handels-  und  Zoll-Vertrag
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