Full text : Das System der Rentengüter und seine Anwendung in Ungarn

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Theorie  des  Rentenprinzips  wurzelnden  und  vorher  erörterten ­
  Irrthiimer  dürfen  wir  die  grosse  Bedeutung  des  Grundgedankens ­
  und  die  Möglichkeit  einer  Verwerthung  desselben  unter
den  heutigen  Verhältnissen  nicht  ausser  Acht  lassen;  wir
müssen  zugestehen,  dass  eine  der  «Rentenfonds»-Natur  des  Grundbesitzes ­
  besonders  entsprechende  Verpflichtungsform  eben
die  Rente  ist,  u.  zw.  ebenso  die  Tilgungs-  als  auch  die  Ewigrente; ­
  denn  die  durchschnittliche  Höhe  der  Grundrente  und  des
landwirtschaftlichen  Untemehmergewinnes  reicht  in  der  Regel
nicht,  um  grössere  Abzahlungen  .auf  einmal  vornehmen  zu  können. ­
  In  dieser  Bedeutung  des  Rentenprinzips  gewinnt  auch  dessen ­
  Anwendung  entsprechend'e  Berechtigung;  denn  obzwar  auch
bei  dem  kapitalistischen  Verschuldungssystem  diese  erleichterte
Art  der  Schuldentilgung,  in  Form  der  Amortisationsschuld,
welche  in  Abtragung  der  Schuld)  in  kleinsten  Theilzahlungen  besteht, ­
  zur  Anwendung  gelangen  kann,  —  ist  zur  Anwendung
des  Rentenprinzips  die  Kreirung  einer  eigenen  Kreditorganisation ­
  nothwendig,  nachdem  im  Rahmen  der  Hypothekarkreditform ­
  die  Durchführung  des  Rentenprinzips,  welches  in  mehreren ­
  Beziehungen  von  praktischer  Bedeutung  ist,  nicht  gesichert
werden  kann.
Bevor  wir  darauf  hinweisen  würden,  wo  und  nach  welcher
Richtung  die  Anwendung  des  Rentenprinzips  von  Bedeutung
ist,  wollen  wir  eine  'Parallele  zwischen  Rentenschuld  und  amortisirbarer
  Kapitalhypothekarschuld  ziehen,  nachdem  Einige  der
Meinung  sind,  dass  der  Amortisationshypothekarkredit  den  Rentenkredit ­
  vollkommen  ersetze,  dass  diese  beiden  Kreditformen
sich  in  Allem  decken.  So  z.  B.  ist  nach  Zuns: 1 )  «die  unkündbare ­
  Kapitalschuld  absolut  nichts  Anderes,  als  eine  feste  Rente,
bei  welcher  im  Voraus  festgesetzt  wird,  dass  sie  durch  Zahlung
einer  fixen  Summe  seitens  des  Schuldners  getilgt  werden  kann.»'
«Die  Amortisationshypothek  wäre  demnach  bereits  eine  Verschuldung ­
  nach  dem  Rentenprinzipe.»  Dies  ist  auch  V  on  der  Golt  z’ 1  2 )>

1 )  .1.  Zuns:  Einiges  über  Rodbertus.  II.  Zur  Kritik  der  «Creditnoth».
Berlin,  1883.  S.  43  und  51.
2 )  Von  der  Goltz:  Die  agrarischen  Aufgaben  der  Gegenwart.  II.
Auflage.  Jena,  1895.  S.  151.  Aal  sagt  in  seiner  Arbeit:  Das  preussische
Rentengut,  seine  Vorgeschichte  und  seine  Gestaltung  in  Gesetzgebung  und :
Praxis.  Stuttgart,  1901  (S.  27),  welche  nach  Erscheinen  der  ungarischen
Auflage  der  vorliegenden  Arbeit  veröffentlicht  wurde,  gleichfalls,  dass:  «Die
ewige  Rente  des  Rodbertus  unterscheidet  sich  also  in  keiner  Weise
von  der  heutigen  auf  Seite  des  Gläubigers  unkündbaren  Kapitalpfandbriefschuld.» ­

            
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