sich zu übernehmen, ohne eine Hypothek aufnehmen zu müs
sen, wenn nämlich die Kinder, sowie sie ihre Grossjährigkeit
erreicht haben, ihre Erbportionen nach den bestehenden Rechts
bestimmungen für sich in Anspruch nehmen. Auf solch ein be
lastetes Gut wird eine Hypothek überhaupt nicht, oder nur zu
Wucherzinsen aufzunehmen sein; oder es kommt zur Subhasta-
tion, um eine Theilung in natura vornehmen zu können. 1 ) Mit
Recht sagte daher Paasehe: «... wir haben beim Rentengüter
gesetz halbe Arbeit gemacht... weil wir nicht neben dem Ren
tengütergesetz das Anerbenrecht gemacht haben.» 2 ) In gleichem
Sinne erklärte sich Professor Brunner. 3 )
In Fachkreisen äusserte sich immer lebhafter die Über
zeugung, die Bestrebung, dass im Interesse der Sicherung der
Erhaltung der vom geltenden Erbrecht bedrohten Renten- und
Ansiedelungsgüter, das Erbrecht für die beschränkte Zahl dieser
rechtlich und wirtschaftlich besonders gearteten Güter vor der
im Allgemeinen Bürgerlichen Reichsgesetzbuch vorzunehmen
den Reform des allgemeinen Erbrechts, baldigst gesondert gere
gelt. werde. Diese Bestrebung kam in der Berliner Agrarkonfe-
renz, am 31. Mai 1894, in dem Anträge zum Ausdrucke,
welcher für die Rentengüter die baldige Einführung des
zwangsweisen Anerbenrechts als wünschenswerth erklärte.
Der von Conrad, Paasehe und Beutner gestellte
Antrag lautet wie folgt: 4 ) «Für das Rentengut, wie es sich in
Preussen unter dem Rentengütergesetz entwickelt hat, ist bal
dige Einführung eines zwangsweisen Anerbenrechts im Interesse
der Erhaltung der neugeschaffenen Besitzungen wünschens
werth.»
Unter solchen Umständen, aber hauptsächlich als Ergebniss
der Verhandlungen der Agrarkonferenz, welche die Nothwendig-
keit der Reform des ländlichen Erbrechtes hervorhoben, be
schloss die preussische Regierung für die Rentengüter eine ent
sprechende Änderung der bestehenden erbrechtlichen Bestimmun
gen, vermittelst welcher die Erhaltung der Rentengüter auch für
den Todesfall des Eigentümers gesichert werde. 6 ) Und im Jahre
r ) S. die Rede des Generalkommissions-Präsidenten Beutner in der
.Agrarkonferenz (cit. Agrarkonferenz-Bericht S. 235).
2 ) Loc. cit. S. 224.
3 ) Loc. cit. S. 331.
4 ) Cit. Agrarkonferenz-Bericlit. S. 258.
5 ) Denkschrift über die zur Förderung der Landwirt
schaft in den letzten Jahren ergriffenen Massnahmen.
Berlin, 1896. S. 19.