4. Die Genossenschaften.
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Mo Hat, Vollswirtschastlichcs Lesebuch.
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dieser Arbeitsteilung unproduktiv ist, da finden wir auch die Grenze für das Genossenschastswesen.
And ferner liegt die Grenze für das Genossenschaftswesen dort, wo die
Genossenschaft zur Belastung mit unverhältnismäßigem Risiko führt, wo vielleicht die
Genossenschaft dem einzelnen Mitgliede noch Vorteile zuführen kann, wo aber andererseits
das mit der Genossenschaft verbundene Risiko außer Verhältnis zu diesem Vorteile
steht. And endlich wird eine Grenze für das Genossenschaftswesen — leider —
gezogen durch den Konkurrenzneid, denn die Genossenschaft erfordert ein Zusammenarbeiten
der im übrigen zum Teil miteinander im wirtschaftlichen Konkurrenzkampf
stehenden Mitglieder.
Der Grundgedanke der Genossenschaft läßt sich in folgenden Satz zusammenfassen
: Zugänglichmachung der Vorteile des Großbetriebes für Klassen, die nach ihrer
wirtschaftlichen Lage abseits vom Wege des Großbetriebes tätig sind, die oft mehr
dessen Schatten- als dessen Lichtseiten kennen lernen, Anpassung der Betriebsweise der
kleinen Gewerbetreibenden aller Art an moderne Bedürfnisse und Verhältnisse, Demokratisierung
des Kredits.
Diese Grundgedanken kommen in den verschiedensten Genossenschaftsarten zum
Ausdruck, also in den Kreditgenossenschaften, den Konsumvereinen, den Bau-, Magazin-,
Produktiv-, Molkerei- und Winzcrgenossenfchaften, sowie in den gewerblichen und
landwirtschaftlichen Rohstoffgenossenschaften. Es kann füglich behauptet werden, daß
es keine anpassungsfähigere Rechtsform im wirtschaftlichen Leben gibt als die genossenschaftliche,
womit keineswegs behauptet werden soll, daß auch überall die genossenschaftliche
Organisaüon am Platz ist. Tatsächlich aber finden wir heute wohl kaum
ein wirtschaftliches Gebiet, auf dem wir nicht der genossenschaftlichen Organisation
begegnen. Die Genossenschaft, ursprünglich bestimmt für die Kleinbettiebe, hat heute
Eingang gefunden auch in die Großbetriebe, und die genossenschaftliche Organisation
wirkt cutf Gebieten, auf denen man sonst nur gewohnt ist, kapitalkräftige Aktiengesellschaften
arbeiten zu sehen. Ein Beweis dafür: wir leben in der Zeit der Ringund
Kartellbildungen. In der Regel stellt man sich unter diesen Organisattonen
großkapitalistische Gebilde vor. Dank aber der Anpassungsfähigkeit der genossenschaftlichen
Organisation hat auch diese für Ringbildungen Verwendung gefunden. Es
waren zunächst Spiegelglasfabriken in Bayern, die sich zur Regelung der Produküon
vereinigten und zwar in der Form der Genossenschaft. Neuerdings haben wiederholt
Ziegeleien zu gleichem Zweck Genossenschaften gebildet. Die Genossenschaft tritt damit
in die Reihe der Großbetriebe. Schwerlich hat jemand diese Entwickelung des Genossenschaftswesens
vorausgeahnt. Die Genossenschaft, ursprünglich bestimmt, die Lage der
wirtschaftlich Schwachen zu dessen,, zu kräftigen, zu stützen, findet also Eingang in die
Großbetriebe, tritt in die gleiche Reihe mit großkapitalistischen Anternehmungen. And
doch ist ein erheblicher Anterschied zwischen dem kapitalistischen Syndikat und der auf
genossenschaftlicher Gnmdlage beruhenden Vereinigung industrieller Anternehmungen.
Der Anterschied liegt in dem Wesen und Charakter, in der Tendenz der beiden
Gesellschaftssonnen.