Full text: Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

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Zweiter Teil. Kandel. II. Der Kandel im allgemeinen. 
landes und als Rüstzeug im Kampfe um die internationalen Kandelsbedingungen klar 
vor Augen sehen, ohne daß man deshalb sich zu der Ansicht zu bekennen braucht, daß 
der Kolonialbesitz am besten nutzbar gemacht werde durch den zollpolitischen Zusammen 
schluß mit dem Mutterlande und die gemeinsame Absperrung nach außen hin. Denn 
konsequent durchgedacht, würde ein solches System nicht die Ausnutzung der Kolonien 
zur Erlangung möglichst günstiger Kandelsbedingungen im gesamten Weltverkehr dar 
stellen, sondern im Gegenteil ein Sichzurückziehen auf die eigenen Territorien unter 
Verzicht auf den Verkehr mit fremden Gebieten. 
Anter diesem Gesichtspunkte ist es mindestens sehr zweifelhaft, ob nicht dieses 
System selbst für die größte Kolonialmacht der Welt von überwiegendem Nachteil 
wäre, ob nicht das „größere Britannien" der Zmperalisten in Wirklichkeit gegenüber 
der heutigen Weltstellung Englands ein kleineres Britannien sein würde. 
II. Der Handel im allgemeinen. 
1. Begriff und Arten des Handels. 
Von Wilhelm Lexis. 
Lexis, Handel. Zn: Handbuch der Politischen Ökonomie. Herausgegeben von v. Schönberg. 
Au fl. 2. 8b. 2. Halbband. Tübingen, H. Lanpp, tB8. S. 222—227. 
Kandel ist der gewerbsmäßige Betrieb des Eintausches oder Ankaufs von Gütern 
und der Wiederveräußerung derselben zum Zwecke einer Erzielung von Gewinn. Dem 
nach ist der Kandel keineswegs mit dem Güteraustausch überhaupt identisch, sondern 
er bildet nur eine durch die volkswirtschaftliche Arbeitsteilung allmählich selbständig 
gewordene Vermittlungstätigkeit, durch welche die Bewegung der Güter vom Pro 
duzenten zum Konsumenten wesentlich erleichtert lvird. Zn vielen Verkehrsfällen findet 
eine solche Vermittlung nicht statt: der Produzent verkauft die von ihm selbst her 
gestellte oder auf eine höhere Stufe der Verarbeitung gebrachte Ware dirett an den 
jenigen, der sie unmittelbar für seine persönlichen Zwecke verwenden oder als Roh 
material oder als Kalbfabrikat weiter verarbeiten will. Solche Verkaufs- und Kauf 
geschäfte fallen also nicht in das eigentliche Gebiet des Kandels im volkswirtschaftlichen 
Sinne. Setzt der Produzent sein Erzeugnis an einen Wiederverkäufer ab, so wird 
dadurch sein eigener wirtschaftlicher Charakter nicht berührt, wenn er auch auf diese Art 
zu der Einleitung der eigentlichen Kandelsbewegung mitwirkt. Als wirklicher Kandel 
treibender oder Kaufmann gilt von unserem Gesichtspuntte nur derjenige, dessen 
spezielle Erwerbstätigkeit darin besteht, daß er Waren lediglich zu dem Zwecke kauft, 
sie ohne wesentliche materielle Veränderung zu höheren Preisen wiederzuverkaufen, 
indem sich seine volkswirtschaftliche Funktion darauf beschränkt, daß er diese Waren den 
Abnehmern örtlich und zeitlich auf die bequemste Weise und in jeder gewünschten 
quantitativen Verteilung zugänglich macht. Die Erfüllung dieser Funktion bedingt eine 
besondere Art der Arbeit, die man als die handelsgewerbliche Arbeit bezeichnen kann. 
Nach der Natur der Güter, deren Amsatz der Kandel vermittelt, ist zu unter 
scheiden:
	        
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