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Zweiter Teil. Kandel. II. Der Kandel im allgemeinen.
landes und als Rüstzeug im Kampfe um die internationalen Kandelsbedingungen klar
vor Augen sehen, ohne daß man deshalb sich zu der Ansicht zu bekennen braucht, daß
der Kolonialbesitz am besten nutzbar gemacht werde durch den zollpolitischen Zusammen
schluß mit dem Mutterlande und die gemeinsame Absperrung nach außen hin. Denn
konsequent durchgedacht, würde ein solches System nicht die Ausnutzung der Kolonien
zur Erlangung möglichst günstiger Kandelsbedingungen im gesamten Weltverkehr dar
stellen, sondern im Gegenteil ein Sichzurückziehen auf die eigenen Territorien unter
Verzicht auf den Verkehr mit fremden Gebieten.
Anter diesem Gesichtspunkte ist es mindestens sehr zweifelhaft, ob nicht dieses
System selbst für die größte Kolonialmacht der Welt von überwiegendem Nachteil
wäre, ob nicht das „größere Britannien" der Zmperalisten in Wirklichkeit gegenüber
der heutigen Weltstellung Englands ein kleineres Britannien sein würde.
II. Der Handel im allgemeinen.
1. Begriff und Arten des Handels.
Von Wilhelm Lexis.
Lexis, Handel. Zn: Handbuch der Politischen Ökonomie. Herausgegeben von v. Schönberg.
Au fl. 2. 8b. 2. Halbband. Tübingen, H. Lanpp, tB8. S. 222—227.
Kandel ist der gewerbsmäßige Betrieb des Eintausches oder Ankaufs von Gütern
und der Wiederveräußerung derselben zum Zwecke einer Erzielung von Gewinn. Dem
nach ist der Kandel keineswegs mit dem Güteraustausch überhaupt identisch, sondern
er bildet nur eine durch die volkswirtschaftliche Arbeitsteilung allmählich selbständig
gewordene Vermittlungstätigkeit, durch welche die Bewegung der Güter vom Pro
duzenten zum Konsumenten wesentlich erleichtert lvird. Zn vielen Verkehrsfällen findet
eine solche Vermittlung nicht statt: der Produzent verkauft die von ihm selbst her
gestellte oder auf eine höhere Stufe der Verarbeitung gebrachte Ware dirett an den
jenigen, der sie unmittelbar für seine persönlichen Zwecke verwenden oder als Roh
material oder als Kalbfabrikat weiter verarbeiten will. Solche Verkaufs- und Kauf
geschäfte fallen also nicht in das eigentliche Gebiet des Kandels im volkswirtschaftlichen
Sinne. Setzt der Produzent sein Erzeugnis an einen Wiederverkäufer ab, so wird
dadurch sein eigener wirtschaftlicher Charakter nicht berührt, wenn er auch auf diese Art
zu der Einleitung der eigentlichen Kandelsbewegung mitwirkt. Als wirklicher Kandel
treibender oder Kaufmann gilt von unserem Gesichtspuntte nur derjenige, dessen
spezielle Erwerbstätigkeit darin besteht, daß er Waren lediglich zu dem Zwecke kauft,
sie ohne wesentliche materielle Veränderung zu höheren Preisen wiederzuverkaufen,
indem sich seine volkswirtschaftliche Funktion darauf beschränkt, daß er diese Waren den
Abnehmern örtlich und zeitlich auf die bequemste Weise und in jeder gewünschten
quantitativen Verteilung zugänglich macht. Die Erfüllung dieser Funktion bedingt eine
besondere Art der Arbeit, die man als die handelsgewerbliche Arbeit bezeichnen kann.
Nach der Natur der Güter, deren Amsatz der Kandel vermittelt, ist zu unter
scheiden: