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sämtlichen Beiträge zurück, da nach dem Grundsatz verfahren
wird, daß der Einzelne der Genossenschaft jährlich eine kleine
Summe auf lange Zeit und die Genossenschaft ihm eine große
Summe auf kurze Zeit leiht.
Dieses ganze Verfahren beruht auf einem einfachen
Rechenexempel. Der jährliche Beitrag von netto 2 £ wird
31 Jahre lang geleistet, sodaß faktisch in dieser Zeit 62 £
eingezahlt werden. Wenn nun nach dem Ende des ersten
Jahres einem Mitglied, das 2 £ beigetragen hat, ein Vor
schuß von 100 £ gewährt wird, so hat es in Wirklichkeit
nur 98 £ erhalten. Hierfür muß der Betreffende während
einer zehnjährigen Periode jährlich 10 £ als Abzahlung
leisten, und außerdem muß er 30 Jahre länger 2 £ als Bei
trag jährlich einzahlen. Bei einem Zinsfuß von b% hat eine
Jahresleistung von 10 £ während 10 Jahren in der Gegen
wart einen Wert von 77,217 £ und eine Jahresleistung von
2 £ während 30 Jahren hat danach einen Gegenwartswert
von 30,744 £, beide zusammen 107,961 £. Wenn man hiervon
den Vorschuß, welchen das betreffende Mitglied in der Höhe
von 98 £ erhalten hat, abzieht, so bleiben noch 9,961 £ zu
gunsten der Genossenschaft. Nach dem von Dr. Bowkett aus
einandergesetzten Plan wird eine Genossenschaft von 100 Mit
gliedern 41 Jahre existieren, und diejenigen Mitglieder, weiche
zuerst einen Vorschuß empfangen, sind die letzten, welche
ihre Beiträge zurückempfangen. Der Wert von 9,961 £
beträgt bei einem Zinsfuß von 5 % in 41 Jahren mit Zinseszins
73,621 £. Die Genossenschaft ist daher sehr wohl in der
Lage 62 £ als die Summe der geleisteten Beiträge nach
Ablauf dieser Periode zurückzuzahlen.
In den Starr-Bowkettgenossenschaften muß derjenige,
der einen erhaltenen Vorschuß zurückgezahlt hat, einen er
höhten Beitrag leisten, damit die Geschäftsperiode der Ge
nossenschaft abgekürzt werden kann.
Hiermit haben wir die Grundzüge auseinandergesetzt,
w'elche die hauptsächlichsten der in England bestehenden
Baugenossenschaften charakterisieren. Ihrer ganzen Organi
sation nach haben sie für die Arbeiterklasse keine große Be
deutung, da schon der von ihnen verlangte Beitrag die Mittel
welche der Arbeiter für solche Zwecke erübrigen kann, über-