Full text: Baugenossenschaften und der Berliner Spar- und Bauverein

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Eine vermittelnde Stelle zwischen den Mitgliedern und 
dem Vorstand nehmen die Inhaber der Zahlstellen ein, welche 
die Beiträge und die Einzahlungen der Mitglieder entgegen 
zu nehmen haben. Diese Zahlstellen finden sich in den ver 
schiedensten Stadtteilen. 1893 bestanden 17 solche Stellen 
und 1901 waren es 29. Von den 17 ursprünglichen Inhabern 
halten heute noch 7 ihre Zahlstellen. Von den 29 heute vor 
handenen Zahlstelleninhabern sind 3 Mitglieder des Vorstandes 
und 8 Mitglieder des Aufsichtsrates. 
Ebenso wird der Verkehr zwischen Mitgliedern und 
Vorstand auch durch die einzelnen Hausverwalter vermittelt; 
ihre Zahl beläuft sich auf 8, wovon 2 dem Vorstand und 2 
dem Aufsichtsrat angeboren. 
Die offizielle Vertretung der Mitglieder ist die General 
versammlung. In dieser Generalversammlung hat jeder Ge 
nosse eine Stimme, welche nicht übertragen werden kann. 
Sie entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht nach Ge 
setz oder Statut dem Aufsichtsrate oder dem Vorstande zu- 
gewiesen sind. Ihrer Beschlußfassung unterliegen haupt 
sächlich die folgenden Gegenstände: 
1. die Genehmigung der Bilanz und dieVerteilung des Rein 
gewinnes oder die Deckung eines etwaigen Verlustes; 
2. die Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates; 
3. die Festsetzung des Gesamtbetrages, welchen Anleihen 
der Genossenschaft und Spareinlagen nicht über 
schreiten sollen; 
4. der Bericht über die stattgehabte gesetzliche Revision; 
5. die Wahl des Aufsichtsrates; 
6. die Genehmigung der vom Aufsichtsi’at vorzulegenden 
Geschäftsordnung; 
7. die Entscheidung über Beschwerden gegen Beschlüsse 
des Aufsichtsrates, sowie die Verfolgung von Rechts 
ansprüchen gegen Mitglieder des Vorstandes und des 
Aufsichtsrates; 
8. die Enthebung der Mitglieder des Aufsichtsrates oder 
der Liquidatoren von ihren Ämtern; 
9. die endgültige Absetzung von Mitgliedern des Vor 
standes, welche der Aufsichtsrat vorläufig von ihren 
Geschäften enthoben hat;
	        
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