Full text: Das Land der unbegrenzten Möglichkeiten

J 
Kapitel II. 
Arbeit und Werkstätten»** 
Der freien wirtschaftlichen Betätigung ist in den Ver 
einigten Staaten nirgends hemmender Zwang angetan. Die 
Regierung der Einzelstaaten wie die Bundesregierung ist 
mit den Bürgern eins in dem Bestreben, die wirtschaftliche 
Größe des Landes zu heben. Verkehrs- oder Baubeschrän 
kungen bestehen nur in verhältnismäßig geringem Umfang, 
übrigens nicht gleichmäßig in den verschiedenen Einzel 
staaten. 
Wer in dem hierfür geeigneten Bezirk ein Grundstück 
besitzt, darf darauf ein Geschäftsgebäude so hoch errichten, 
als er mag, und keine andere Grenze als die der tech 
nischen Möglichkeit ist ihm dabei gestellt. Wer ein Waren 
haus einrichtet, der tut es nach den ihm bekannten oder 
von ihm vorausgesetzten Wünschen des Publikums, und 
keine Behörde mischt sich aus Gründen der Sicherheit ein. 
Der Unternehmer wird nicht bevormundet, und das Publi 
kum auch nicht, das selbst die Augen offen zu halten ge 
wöhnt ist und in dieser Gewöhnung erhalten werden soll. 
Die Erziehung stellt den Menschen auf sich selbst und gibt 
ihm für Denken und Handeln die Lebensregel: „Hilf Dir 
selbst!“ Ungemein charakteristisch ist, was ich während *) 
*) Veröffentlicht am 26. Juli 1002.
	        
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