angemessen ist, dann wird er auf solche Torheiten nicht
kommen.
Der Gesetzgeber betrachte sich die verschiedenen
Kreise in der Art, wie wir sie bei uns uns vorgestellt
haben.
Auf dem Lande findet er vor die Bauernwirtschaft,
das Rittergut und das Latifundium.
Es sind ja nicht alle Bauernwirtschaften gesund.
In vielen Gegenden sind durch zu große Teilung zu
kleine Wirtschaften entstanden, deren Besitzer ihre Ar
beitskraft nicht vernünftig anwenden können und des
halb nie aus der Not herauskommen. Der Gesetzgeber
macht sich klar, daß der tiefste Grund hier im Sitt
lichen liegt: daß die Erben alle gleichberechtigt sein
wollen und daß die Väter nicht daran denken, daß
frühe Heirat und viele Kinder nur möglich sind, wenn
die jüngeren Kinder nicht so gut bedacht werden wie
die älteren; mit einem Wort: daß die Menschen nicht
mehr an die Familie denken und an die Abfolge der
Geschlechter, sondern nur an sich selber. Will man
hier durch Gesetze wirken, so macht man das Uebel nur
schlimmer. Man kann ja leicht ein Gesetz geben, daß
unter einer gewissen Größe nicht mehr geteilt werden
darf. Aber wenn ein solches Gesetz nicht der Gesin
nung der Leute entspricht, dann erreicht man nur, daß
der Vater für die jüngeren Kinder Kapitalvermögen
sammelt, das doch irgendwie zum Schaden der Wirt
schaft aus dem Hof gezogen sein muß. Der Gesetzgeber
wird diese Schäden also lassen müssen: er wird erwar-
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