Full text : Die Entwickelung der eingetragenen Genossenschaften in Preussen während des letzten Jahrzehnts

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2.  Die  Genossenschaften  nach  Haftpflichtarten.
Über  die  Entwickelung  der  preußischen  Genossenschaften
in  den  einzelnen  Haftpflichtarten  gibt  die  Tabelle  II  des  Tabellenwerkes ­
  Auskunft,  allerdings  auch  nur  vom  Jahre  1898  a ' J :  d.  h.
seit  dem  Bestehen  der  amtlichen  Genossenschaftsstatistik.  Für
die  Jahre  1890  bis  1897  sind  umstehend  in  der  Tabelle  5
die  Zahlen,  wie  im  ersten  Abschnitte  aus  den  Jahrbüchern  des
Schulze-Delitzschen  Verbandes  zusammengetragen.
Pie  Verbreitung  der  verschiedenen  Haftpflichtarten  hängt
im  wesentlichen  von  dem  Gegenstände  des  Unternehmens  der
Genossenschaften  ab.  Manche  Genossenschaftsarten  bevorzugen ­
  ihrer  Natur  nach  und  auch  nach  den  Grundsätzen,  die
ihren  geschichtlichen  Werdegang  beherrscht  haben  und  sie
selbst  noch  jetzt  beherrschen,  vorzugsweise  die  Form  der  unbeschränkten ­
  Haftpflicht,  andere  wählen  überwiegend  die  durch
das  Reichsgesetz  von  x  889  zugelassene  Fonn  der  beschränkten
Haftpflicht,  während  die  unbeschränkte  Nachschußpflicht  im
ganzen  wenig  Verbreitung  gefunden  hat.  Je  nachdem  in
einem  Gebietsteile  die  eine  oder  andere  Art  der  genossenschaftlichen ­
  Unternehmung  mit  ihren  ganz  verschieden  großen
Mitgliederbeständen  stark  vorherrscht,  fällt  auch  die  Verbreitung ­
  der  Haftpflichtarten  verschieden  aus,  und  in  diesem
Sinne  wird  man  dann  sagen  dürfen,  daß  diese  oder  jene
Haftpflichtart  in  den  einzelnen  Gebietsteilen  gleichsam  die
beliebtere  sei,  beliebter  im  Sinne  der  Lösung  notwendiger
wirtschaftlicher  Aufgaben  u.  dergl.  nach  bestimmten  genossenschaftlichen ­
  Formen.
In  den  Jahren  1891,  1892  und  1893  ist  die  Zunahme  der
Genossenschaften  mit  beschränkter  Haftpflicht  größer  als  bei
den  Genossenschaften  mit  unbeschränkter  Haftpflicht,  was  wohl
als  die  Anfangswirkung  der  im  Gesetze  vom  1.  Mai  1889  aus "
gesprochenen  Zulassung  der  beschränkten  Haftpflicht  angesehen ­
  werden  kann.  Von  1894-  bis  zum  Jahre  1900  überwiegen ­
  in  der  jährlichen  Zunahme  dagegen  die  Genossenschaften ­
  mit  unbeschränkter  Haftpflicht;  vom  Jahre  1900  ab
bis  1904  haben  die  Genossenschaften  mit  beschränkter  Haftpflicht ­
  wieder  die  Führung,  wie  die  folgenden  Zahlen  zeigen.
Die  Zunahme  betrug
bei  Genossenschaften

m.  u.  H.

m.  b.  H.

von

x 89°

zu

1891

281

x 89 x

33

189*

234

55

189*

33

x 893

289

:i

‘893

33

x 894

150

1894

33

>895

187

1895

33

I89 6

243

51

1396

33

1897

428

.j;

1 897

33

1898

323

1898

33

1899

247

55

1 899

33

1900

336

299

>>

1900

33

1901')

180i)

246i)

55

1901

33

1902

413

640

3;

1902

33

19°  3

338

522

33

1903

3)

1904

306

450

33

1904

33

x 9°5

....  407

385.

Die

nachstehende  Gegenüberstellung  in

den  Zunahm

der  Zeitabschnitte  1890-1895,  i895-'9 0 °  und  I 9 00 ' I 9°5  ,lach
der  unbeschränkten  und  beschränkten  Haftpflichtart  getrennt,
gibt  ein  zusammenfassendes  Bild.
Die  Zunahme  der  Genossenschaften  mit  unbescliränktoi
und  beschränkter  Haftpflicht  betrug  in  dem  Jahrfünft
i)  Die  Zeit  von  1900  bis  1901  umfaßt  nur  ein  halbes  Jalu
wegen  Verlegung  des  Zeitraums  der  statistischen  Aufbereitung  auf
das  Kalenderjahr.
Genossenschaftsentwickelung  in  Preußen.

im  Staate

189°

1895

X S95

1900

I9OO-1905



in  den  Provinzen:

u.  H.

b.  H.

u.  H.

b.  H.

u.  H.

b.  H.

Königr.  Prenssen,  tatsächl.

1  020

1  141

2716

1  540

1  644

2  243

in  %.....

30

1  391

71

120

25

81

Ost-u.  Westpreußen,tatsächl.

115

41

308

81

175

125

in  %.....

43

1  367

81

184

25

100

Brandenburg  mit  Berlin,

tatsächlich

58

114

209

139

136

281

in  %

29

600

81

105

29

103

Pommern,  tatsächlich....

8

78

45

168

43

218

in  %  '

9

1  300

45

200

29

87

Posen,  tatsächlich

31

40

316

110

133

S4

in  %  ...  .

23

500

190

229

28

53

Schlesien,  tatsächlich....

187

82

594

64

404

204

in  %

78

2  050

139

74

40

136

Sachsen,  tatsächlich  ....

—  47

215

—  16

379

—  1

412

in  %

—  19

1536

—  8

166

—  1

68

Schleswig-Holstein,  tatsächl.

3

28

97

48

156

53

in  %

1

1  400

41

160

46

68

Hannover,  tatsächlich  ....

116

147

207

159

87

188

in  %

34

980

45

98

13

59

Westfalen,  tatsächlich  .  .  .

62

106

108

123

<6

316

in  %

22

1767

31

110

17

134

Hessen-Nassau,  tatsächlich  .

261

39

229

64

74

65

in  %

72

1  950

37

156

9

62

Rheinland  mitHohenzollern,

tatsächlich

226

251

619

205

361

297

in  °/
111  /o

55

8  367

97

81

29

65.

Bei  der  unbeschränkten  Haftform  betrug  die  Zunahme
im  Staatsdurclischnitte  1890-1895  36  v.  H.:  über  dem  Staatsdurchschnitte ­
  stehen  die  Provinzen  Schlesien  (78  v.  H.),  Hessen-Nassau
  (72  v.  H.),  Rheinland  mit  Hohenzollern  (55  v.  H.)  und
Ost-  und  Westpreußen  (43  v.  H.);  darunter  liegen  die  Provinzen ­
  Hannover  (34  v.  H.),  Brandenburg  mit  Berlin  (29  v.  H.).
Posen  (23  v.  H.),  Westfalen  (22  v.  H),  Pommern  (9  v.  H.).
Schleswig-Holstein  (1  v.  H.)  und  Sachsen  (—19  v.  H.).  —  Im
Zeitabschnitte  1895-1900  betrug  die  Zunjahme  im  preußischen
Staate  71  v.  H.;  darüber  hinaus  gehen  die  Provinzen  Posen
(190  v.  H.),  Schlesien  (139  v.  H.),  Rheinland  mit  Hohenzollern
(97  v.  H.),  Ost-  und  Westpreußen  (81  v.  H.)  und  Brandenburg
mit  Berlin  (81  v.  H.);  darunter  bleiben  die  Provinzen  Pommern
und  Hannover  (je  45  v.  H.).  Schleswig-Holstein  (41  v.  H.).
Hessen-Nassau  (37  v.  H.),  Westfalen  (31  v.  H.)  und  Sachsen
(—8  v.  H.).  —  In  der  Zeitspanne  von  1900-1905  geht  die  Zunahme ­
  im  Staatsdurchschnitte  auf  25  v.  H.  zurück;  die  gleiche
Zunahme  ist  in  Ost-  und  Westpreußen  zu  verzeichnen;  über
25  v.  H.  bewegen  sich  die  Provinzen  Schleswig  -  Holstein
(46  v.  H.),  Schlesien  (40  v.  H.),  Brandenburg  mit  Berlin,
Pommern,  Rheinland  mit  Hohenzollern  (je  29  v.  H.)  und  Posen
(28  v.  H.);  darunter  liegen  die  Provinzen  Westfalen  (17  v.  H.  ).
Hannover  (13  v.  H.),  Hessen-Nassau  (9  v.  H.)  und  Sachsen
(-1  v.H.).
Die  Zunahme  bei  den  Genossenschaften  mit  beschränkter
Haftpflicht  ist  im  ersten  Jahrfünft  in  allen  Landesteilen  ungewöhnlich ­
  hoch;  diese  Form  war  eben  1889  erst  geschaffen,
und  deshalb  haben  hier  die  Verhältniszahlen  teilweise  bloß  bedingten ­
  Wert,  obgleich  sie  der  Vollständigkeit  wegen  im
nachstehenden  angeführt  werden.  Die  beschränkte  Haftform
hat  1890-1895  im  Königreiche  Preußen  um  1391  v.  H.  zugenommen; ­
  über  diesem  Durchschnitte  stehen  die  Provinzen
Rheinland  mit  Hohenzollern  (8  367  v.  H.),  Schlesien  (2  050  v.H.).
Hessen-Nassau  (l  950  v.  H.),  Westfalen  (1  767  v.  H.),  Sachsen
(1  536  v.H.)  und  Schleswig-Holstein  (1400  v.H.);  darunter
bleiben  die  Provinzen  Ost-  und  Westpreußen  (1  367  v.  H.),
Pommern  (1  300  v.  H.),  Hannover  (980  v.H.),  Brandenburg
mit  Berlin  (600  v.  H.)  und  Posen  (500  v.  H.).  -  Für  die
folgende  Zeit  aber  sind  die  Verhältniszahlen  der  richtige  ziffermäßige
  Ausdruck  für  einen  beachtenswerten  Vorgang  im
3
            
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