Full text: Die Entwickelung der eingetragenen Genossenschaften in Preussen während des letzten Jahrzehnts

sehäftsanteile bei den Genossenschaften mit beschränkter Haft 
pflicht berücksichtigt. Da bei diesen ein weiterer Geschäfts 
anteil gesetzlich erworben werden darf, wenn der vorhergehende 
voll eingezahlt ist, so treten dem Gewichte der Zahl der 
einfachen Mitglieder überall noch soviel Gewichtsteile hinzu, 
wie den weiteren Geschäftsanteilen zukommen. Die Erwerbung 
weiterer Geschäftsanteile ist gerade in den niedrigeren Ge 
schäftsanteilstufen stark vertreten; das ist natürlich, oft 
auch sehr nützlich, kann aber auch nachteilig für die Erwerber 
werden, wenn die Haftsumme für den Geschäftsanteil gleich 
zeitig auf ein hohes Vielfaches des niedrigen Geschäftsanteils 
festgesetzt ist und dann einmal ein Unheil bei einer Genossen 
schaft eintritt. 
Nach Haftpflichtarten unterschieden, stellte sich die 
Abstufung der Geschäftsanteile, wie folgt: 
Von je 100 Genossenschaften entfielen 
auf die Geschäftsanteils 
gruppen 
bis 1 Jt 
im 
ganzen 
3,09 
m. u. H. 
1,48 
m. u. N. 
3,28 
m. b. H. 
0,82 
über 1 bis 
2 Jt. . . 
1,99 
1,73 
1,64 
2,45 
55 
2 
55 
s 
5 ' • • 
19,56 
18,72 
4,92 
21,36 
5? 
5 
55 
10 
5 * • " 
25,16 
34,02 
19,67 
10,37 
55 
10 
55 
20 
6,11 
3,46 
14,75 
10,34 
55 
20 
55 
50 
11,46 
8,65 
9,02 
16,27 
55 
50 
55 
100 
, . . . 
12,08 
12,57 
18,85 
11,06 
55 
100 
55 
200 
.... 
7,47 
6,40 
4,10 
9,35 
200 
55 
300 
5 ■ * • 
5,23 
3,96 
13,93 
7,14 
300 
55 
400 
.... 
0,30 
0,27 
— 
0,35 
400 
500 
5 * * • 
4,62 
5,44 
0,74 
3,20 
500 
55 
G00 
1,05 
1,19 
2,46 
0,78 
600 
55 
800 
.... 
0,12 
0,12 
— 
0,13 
800 
55 
1000 
, . . . 
1,01 
1,04 
0,82 
0,97 
1000 
55 
21)00 
’ ’ ' * 
0,42 
0,51 
— 
0,28 
2 000 
5 000 
5 • ■ * 
0,26 
0,35 
0,82 
0,09 
;> 
5 000 
55 
10 000 
5 * * * 
0,04 
0,05 
— 
0,02 
51 
10 000 
Jt . . . 
0,02 
0,03 
— 
0,02 
unbestimmt 
0,01 
0,01 
— 
. 
entfallen 
anteile 
Mit 
gliedern 
n i Gesamt- au ^ einen 
Geschäfts- Geschafts- 
nart- anteü 
summe M 
anteilen 
über 
1 
bis 
2 Jt. . . 
1,05 
3,22 
1,42 
164 
55 
2 
55 
5 „ . . . 
9,56 
22,36 
13,22 
201 
55 
5 
55 
10 „ . . . 
11,31 
17,39 
5,58 
91 
55 
10 
55 
20 „ . . . 
17,00 
7,58 
4,35 
71 
55 
20 
55 
50 „ . . . 
21,05 
9,18 
7,59 
105 
55 
50 
55 
100 „ . . . 
6,28 
9,15 
8,67 
261 
55 
100 
55 
200 „ . . . 
7,92 
4,68 
8,66 
294 
von je 
100 
Mit 
gliedern 
von je 100 
weiteren 
Geschäfts 
anteilen 
von je 
100 Jt 
Gesamt- 
liaft- 
summe 
an durch 
schnittlicher 
Haftsumme 
auf einen 
Geschäfts 
anteil 
Jt 
über 200 bis 
300 M . . 
. 12,15 
3,41 
14,io 
368 
., 300 
.. 
400 „ . . 
0,60 
0,36 
1,22 
541 
O 
o 
55 
500 .. . . 
. 4,74 
2,46 
12,83 
754 
„ 500 
55 
600 ,, . . 
1,91 
1,27 
7,07 
959 
„ 600 
55 
800 ,, . . 
0,50 
0,05 
1,15 
805 
., 800 
55 
1000 ,, . . 
1.33 
0,63 
6,79 
1 452 
.. 1000 
55 
2 000 ,. . . 
0,13 
0,04 
1,15 
2 746 
.. 2 000 
55 
5 000 .. . . 
0,01 
0,01 
0,18 
4 966 
., 5 000 
55 
10 000 ,, . . 
. 0,00 
O.oo 
0,02 
8 000 
,, 10 000 Jt 
O.oo 
— 
0,05 
20 000. 
Die vorstehenden Zahlen machen auf manche genossen 
schaftliche Eigenart aufmerksam. Im allgemeinen sind die 
Gegensätze in den unteren und mittleren Stufen am größten; 
nach oben hin tritt eine größere Gleichmäßigkeit ein. 
Betrachtet man die durchschnittlich auf einen Ge 
schäftsanteil fallende Haftsumme (bei Gen. m. b. H.), 
so zeigen sich auch hier in den Geschäftsanteilstufen ge 
wisse Merkwürdigkeiten. Anzunehmen wäre,, daß annähernd 
die Durchschnitte der Haftsummen in ähnlichem Verhältnisse 
wie die Geschäftsanteile steigen würden, da die Haftsumme 
nicht kleiner sein darf als der Anteil. Das ist aber nicht der 
.Fall ; insbesondere ist die durchschnittliche Haftsumme für 
den Anteil bei den niedrigen Geschäftsanteilen bis 5 Jt er 
heblich höher als bei denen von über 5 bis 50 Jt\ auch im 
übrigen nimmt sie nicht im Verhältnis des Anwachsens 
der Geschäftsanteile zu, wenngleich die im allgemeinen natur 
gemäß steigende Linie nur einmal gebrochen wird. Bei den 
preußischen Genossenschaften mit beschränkter Haftpflicht 
auf die in der Vorspalte verzeichneten Geschäfts- 
vonje von je 100 von je Ü 
100 weiteren 100 Jt Haftsumme 
Eingehender lassen sich diese Dinge an der Hand der 
Tabelle V des Tabellenwerkes verfolgen. Die Genossenschaften 
mit beschränkter Haftpflicht werden im IV. Abschnitte noch 
ausführlicher behandelt. 
2. Die Abstufung der Geschäftsanteile nach der Haftpflicht 
art und dem Gegenstände des Unternehmens. 
Der Gegenstand des Unternehmens hat, wie oben schon 
berührt, den größten Einfluß auf die Bemessung des Geschäfts 
anteils und hei Genossenschaften mit beschränkter Haftpflicht 
auch auf die Höhe der Haftsumme. Die Tabelle V des 
Tabellenwerkcs bringt hierzu reichliche Belege. 
In den einzelnen Gruppen der Genossenschaften 
nach dem Gegenstände des Unternehmens ergibt sich 
bezüglich der Höhe des Geschäftsanteils folgendes Gesamtbild, 
zunächst ohne Unterscheidung der Haftpflichtart. 
Bei den 7 375 Kreditgenossenschaften schwankt 
die Höhe des Geschäftsanteils zwischen 0,5o und 6 000 M; sie 
ist in 53 verschiedenen Summen festgesetzt; am meisten be 
liebt, bei 2 350 Genossenschaften (32 v. H.). ist der Geschäfts 
anteil von 10 Jt. — Bei den 118 gewerblichen Roh 
stoffgenossenschaften schwankt die Höhe des Geschäfts 
anteils zwischen 5 und 1 500 Jt] sie ist in 16 verschiedenen 
Summen festgesetzt; am häufigsten, bei 28 Genossenschaften 
(24 v. H.), ist der Geschäftsanteil von 100 Jt. — Bei den 
743 landwirtschaftlichen Rohstoffgenossenschaften 
ist der Geschäftsanteil von 3 Jt am meisten vertreten: 
209 Genossenschaften, das sind 28 v. H., haben ihn; die 
Höhe des Geschäftsanteils ist in 24 verschiedenen Summen 
abgestuft; sie schwankt zwischen 0,so und 1 250 Jt. — Bei 
den 38 Wareneinkaufsvereinen sind nur 13 verschieden 
hohe Geschäftsanteile vorhanden; die Stufe von 100 Jt ist, 
bei 10 Genossenschaften (26 v. H.), am meisten besetzt; die 
Höhe der Anteile schwankt zwischen 3 und 2 000 Jt. — 
Die 96 gewerblichen Werkgenossenschaft'en haben 
23 verschieden hohe Geschäftsanteile; die meistbasetzte Stufe 
von 100 Jt ist von 19 Genossenschaften (20 v. H.) gewählt; 
j die Höhe der verschiedenen Geschäftsanteile liegt zwischen 
1 und 2 000 Jt. - Bei den 76 landwirtschaftlichen 
| Werkgenossenschaften schwankt die Höhe des Geschäfts- 
1 anteils zwischen 1 und 8 000 M; sie ist in 15 verschiedenen 
: Summen festgesetzt; am meisten beliebt, bei je 17 Genossen- 
! schäften (je 22 v. H.), ist der Geschäftsanteil von 50 bezw. 
i 100 Jt. — Bei den 28 gewerblichen Magazingenossen 
schaften bewegt sich die Höhe des Geschäftsanteils zwischen 
3 und 15 000 Jt] sie ist in 15 verschiedenen Summen festge 
setzt ; am meisten beliebt, hei 7 Genossenschaften (25 v. H.), 
ist der Geschäftsanteil von 100 Jt. — Ganz anders liegen die 
Verhältnisse hei den 140 landwirtschaftlichen Magazin- 
; genossenscliaften; hier bestehen naturgemäß viel niedrige 
Geschäftsanteile; die Höhe der Anteile liegt zwischen 1 und 
1 500 Jt; am meisten besetzt, bei 31 Genossenschaften (22 V.H.), 
ist der Geschäftsanteil von 5 Jt] es sind 19 verschieden hohe
	        
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