sehäftsanteile bei den Genossenschaften mit beschränkter Haft
pflicht berücksichtigt. Da bei diesen ein weiterer Geschäfts
anteil gesetzlich erworben werden darf, wenn der vorhergehende
voll eingezahlt ist, so treten dem Gewichte der Zahl der
einfachen Mitglieder überall noch soviel Gewichtsteile hinzu,
wie den weiteren Geschäftsanteilen zukommen. Die Erwerbung
weiterer Geschäftsanteile ist gerade in den niedrigeren Ge
schäftsanteilstufen stark vertreten; das ist natürlich, oft
auch sehr nützlich, kann aber auch nachteilig für die Erwerber
werden, wenn die Haftsumme für den Geschäftsanteil gleich
zeitig auf ein hohes Vielfaches des niedrigen Geschäftsanteils
festgesetzt ist und dann einmal ein Unheil bei einer Genossen
schaft eintritt.
Nach Haftpflichtarten unterschieden, stellte sich die
Abstufung der Geschäftsanteile, wie folgt:
Von je 100 Genossenschaften entfielen
auf die Geschäftsanteils
gruppen
bis 1 Jt
im
ganzen
3,09
m. u. H.
1,48
m. u. N.
3,28
m. b. H.
0,82
über 1 bis
2 Jt. . .
1,99
1,73
1,64
2,45
55
2
55
s
5 ' • •
19,56
18,72
4,92
21,36
5?
5
55
10
5 * • "
25,16
34,02
19,67
10,37
55
10
55
20
6,11
3,46
14,75
10,34
55
20
55
50
11,46
8,65
9,02
16,27
55
50
55
100
, . . .
12,08
12,57
18,85
11,06
55
100
55
200
....
7,47
6,40
4,10
9,35
200
55
300
5 ■ * •
5,23
3,96
13,93
7,14
300
55
400
....
0,30
0,27
—
0,35
400
500
5 * * •
4,62
5,44
0,74
3,20
500
55
G00
1,05
1,19
2,46
0,78
600
55
800
....
0,12
0,12
—
0,13
800
55
1000
, . . .
1,01
1,04
0,82
0,97
1000
55
21)00
’ ’ ' *
0,42
0,51
—
0,28
2 000
5 000
5 • ■ *
0,26
0,35
0,82
0,09
;>
5 000
55
10 000
5 * * *
0,04
0,05
—
0,02
51
10 000
Jt . . .
0,02
0,03
—
0,02
unbestimmt
0,01
0,01
—
.
entfallen
anteile
Mit
gliedern
n i Gesamt- au ^ einen
Geschäfts- Geschafts-
nart- anteü
summe M
anteilen
über
1
bis
2 Jt. . .
1,05
3,22
1,42
164
55
2
55
5 „ . . .
9,56
22,36
13,22
201
55
5
55
10 „ . . .
11,31
17,39
5,58
91
55
10
55
20 „ . . .
17,00
7,58
4,35
71
55
20
55
50 „ . . .
21,05
9,18
7,59
105
55
50
55
100 „ . . .
6,28
9,15
8,67
261
55
100
55
200 „ . . .
7,92
4,68
8,66
294
von je
100
Mit
gliedern
von je 100
weiteren
Geschäfts
anteilen
von je
100 Jt
Gesamt-
liaft-
summe
an durch
schnittlicher
Haftsumme
auf einen
Geschäfts
anteil
Jt
über 200 bis
300 M . .
. 12,15
3,41
14,io
368
., 300
..
400 „ . .
0,60
0,36
1,22
541
O
o
55
500 .. . .
. 4,74
2,46
12,83
754
„ 500
55
600 ,, . .
1,91
1,27
7,07
959
„ 600
55
800 ,, . .
0,50
0,05
1,15
805
., 800
55
1000 ,, . .
1.33
0,63
6,79
1 452
.. 1000
55
2 000 ,. . .
0,13
0,04
1,15
2 746
.. 2 000
55
5 000 .. . .
0,01
0,01
0,18
4 966
., 5 000
55
10 000 ,, . .
. 0,00
O.oo
0,02
8 000
,, 10 000 Jt
O.oo
—
0,05
20 000.
Die vorstehenden Zahlen machen auf manche genossen
schaftliche Eigenart aufmerksam. Im allgemeinen sind die
Gegensätze in den unteren und mittleren Stufen am größten;
nach oben hin tritt eine größere Gleichmäßigkeit ein.
Betrachtet man die durchschnittlich auf einen Ge
schäftsanteil fallende Haftsumme (bei Gen. m. b. H.),
so zeigen sich auch hier in den Geschäftsanteilstufen ge
wisse Merkwürdigkeiten. Anzunehmen wäre,, daß annähernd
die Durchschnitte der Haftsummen in ähnlichem Verhältnisse
wie die Geschäftsanteile steigen würden, da die Haftsumme
nicht kleiner sein darf als der Anteil. Das ist aber nicht der
.Fall ; insbesondere ist die durchschnittliche Haftsumme für
den Anteil bei den niedrigen Geschäftsanteilen bis 5 Jt er
heblich höher als bei denen von über 5 bis 50 Jt\ auch im
übrigen nimmt sie nicht im Verhältnis des Anwachsens
der Geschäftsanteile zu, wenngleich die im allgemeinen natur
gemäß steigende Linie nur einmal gebrochen wird. Bei den
preußischen Genossenschaften mit beschränkter Haftpflicht
auf die in der Vorspalte verzeichneten Geschäfts-
vonje von je 100 von je Ü
100 weiteren 100 Jt Haftsumme
Eingehender lassen sich diese Dinge an der Hand der
Tabelle V des Tabellenwerkes verfolgen. Die Genossenschaften
mit beschränkter Haftpflicht werden im IV. Abschnitte noch
ausführlicher behandelt.
2. Die Abstufung der Geschäftsanteile nach der Haftpflicht
art und dem Gegenstände des Unternehmens.
Der Gegenstand des Unternehmens hat, wie oben schon
berührt, den größten Einfluß auf die Bemessung des Geschäfts
anteils und hei Genossenschaften mit beschränkter Haftpflicht
auch auf die Höhe der Haftsumme. Die Tabelle V des
Tabellenwerkcs bringt hierzu reichliche Belege.
In den einzelnen Gruppen der Genossenschaften
nach dem Gegenstände des Unternehmens ergibt sich
bezüglich der Höhe des Geschäftsanteils folgendes Gesamtbild,
zunächst ohne Unterscheidung der Haftpflichtart.
Bei den 7 375 Kreditgenossenschaften schwankt
die Höhe des Geschäftsanteils zwischen 0,5o und 6 000 M; sie
ist in 53 verschiedenen Summen festgesetzt; am meisten be
liebt, bei 2 350 Genossenschaften (32 v. H.). ist der Geschäfts
anteil von 10 Jt. — Bei den 118 gewerblichen Roh
stoffgenossenschaften schwankt die Höhe des Geschäfts
anteils zwischen 5 und 1 500 Jt] sie ist in 16 verschiedenen
Summen festgesetzt; am häufigsten, bei 28 Genossenschaften
(24 v. H.), ist der Geschäftsanteil von 100 Jt. — Bei den
743 landwirtschaftlichen Rohstoffgenossenschaften
ist der Geschäftsanteil von 3 Jt am meisten vertreten:
209 Genossenschaften, das sind 28 v. H., haben ihn; die
Höhe des Geschäftsanteils ist in 24 verschiedenen Summen
abgestuft; sie schwankt zwischen 0,so und 1 250 Jt. — Bei
den 38 Wareneinkaufsvereinen sind nur 13 verschieden
hohe Geschäftsanteile vorhanden; die Stufe von 100 Jt ist,
bei 10 Genossenschaften (26 v. H.), am meisten besetzt; die
Höhe der Anteile schwankt zwischen 3 und 2 000 Jt. —
Die 96 gewerblichen Werkgenossenschaft'en haben
23 verschieden hohe Geschäftsanteile; die meistbasetzte Stufe
von 100 Jt ist von 19 Genossenschaften (20 v. H.) gewählt;
j die Höhe der verschiedenen Geschäftsanteile liegt zwischen
1 und 2 000 Jt. - Bei den 76 landwirtschaftlichen
| Werkgenossenschaften schwankt die Höhe des Geschäfts-
1 anteils zwischen 1 und 8 000 M; sie ist in 15 verschiedenen
: Summen festgesetzt; am meisten beliebt, bei je 17 Genossen-
! schäften (je 22 v. H.), ist der Geschäftsanteil von 50 bezw.
i 100 Jt. — Bei den 28 gewerblichen Magazingenossen
schaften bewegt sich die Höhe des Geschäftsanteils zwischen
3 und 15 000 Jt] sie ist in 15 verschiedenen Summen festge
setzt ; am meisten beliebt, hei 7 Genossenschaften (25 v. H.),
ist der Geschäftsanteil von 100 Jt. — Ganz anders liegen die
Verhältnisse hei den 140 landwirtschaftlichen Magazin-
; genossenscliaften; hier bestehen naturgemäß viel niedrige
Geschäftsanteile; die Höhe der Anteile liegt zwischen 1 und
1 500 Jt; am meisten besetzt, bei 31 Genossenschaften (22 V.H.),
ist der Geschäftsanteil von 5 Jt] es sind 19 verschieden hohe