sehäftsanteile bei den Genossenschaften mit beschränkter Haftpflicht
berücksichtigt. Da bei diesen ein weiterer Geschäftsanteil
gesetzlich erworben werden darf, wenn der vorhergehende
voll eingezahlt ist, so treten dem Gewichte der Zahl der
einfachen Mitglieder überall noch soviel Gewichtsteile hinzu,
wie den weiteren Geschäftsanteilen zukommen. Die Erwerbung
weiterer Geschäftsanteile ist gerade in den niedrigeren Geschäftsanteilstufen
stark vertreten; das ist natürlich, oft
auch sehr nützlich, kann aber auch nachteilig für die Erwerber
werden, wenn die Haftsumme für den Geschäftsanteil gleichzeitig
auf ein hohes Vielfaches des niedrigen Geschäftsanteils
festgesetzt ist und dann einmal ein Unheil bei einer Genossenschaft
eintritt.
Nach Haftpflichtarten unterschieden, stellte sich die
Abstufung der Geschäftsanteile, wie folgt:
Von je 100 Genossenschaften entfielen
auf die Geschäftsanteilsgruppen
bis 1 Jt
im
ganzen
3,09
m. u. H.
1,48
m. u. N.
3,28
m. b. H.
0,82
über 1 bis
2 Jt. . .
1,99
1,73
1,64
2,45
55
2
55
s
5 ' • •
19,56
18,72
4,92
21,36
5?
5
55
10
5 * • "
25,16
34,02
19,67
10,37
55
10
55
20
6,11
3,46
14,75
10,34
55
20
55
50
11,46
8,65
9,02
16,27
55
50
55
100
, . . .
12,08
12,57
18,85
11,06
55
100
55
200
....
7,47
6,40
4,10
9,35
200
55
300
5 ■ * •
5,23
3,96
13,93
7,14
300
55
400
....
0,30
0,27
—
0,35
400
500
5 * * •
4,62
5,44
0,74
3,20
500
55
G00
1,05
1,19
2,46
0,78
600
55
800
....
0,12
0,12
—
0,13
800
55
1000
, . . .
1,01
1,04
0,82
0,97
1000
55
21)00
’ ’ ' *
0,42
0,51
—
0,28
2 000
5 000
5 • ■ *
0,26
0,35
0,82
0,09
;>
5 000
55
10 000
5 * * *
0,04
0,05
—
0,02
51
10 000
Jt . . .
0,02
0,03
—
0,02
unbestimmt
0,01
0,01
—
.
entfallen
anteile
Mitgliedern
n i Gesamt- au ^ einen
Geschäfts- Geschaftsnart-
anteü
summe M
anteilen
über
1
bis
2 Jt. . .
1,05
3,22
1,42
164
55
2
55
5 „ . . .
9,56
22,36
13,22
201
55
5
55
10 „ . . .
11,31
17,39
5,58
91
55
10
55
20 „ . . .
17,00
7,58
4,35
71
55
20
55
50 „ . . .
21,05
9,18
7,59
105
55
50
55
100 „ . . .
6,28
9,15
8,67
261
55
100
55
200 „ . . .
7,92
4,68
8,66
294
von je
100
Mitgliedern
von je 100
weiteren
Geschäftsanteilen
von je
100 Jt
Gesamtliaft-
an durchschnittlicher
Haftsumme
auf einen
Geschäftsanteil
Jt
über 200 bis
300 M . .
. 12,15
3,41
14,io
368
., 300
..
400 „ . .
0,60
0,36
1,22
541
O
o
55
500 .. . .
. 4,74
2,46
12,83
754
„ 500
55
600 ,, . .
1,91
1,27
7,07
959
„ 600
55
800 ,, . .
0,50
0,05
1,15
805
., 800
55
1000 ,, . .
1.33
0,63
6,79
1 452
.. 1000
55
2 000 ,. . .
0,13
0,04
1,15
2 746
.. 2 000
55
5 000 .. . .
0,01
0,01
0,18
4 966
., 5 000
55
10 000 ,, . .
. 0,00
O.oo
0,02
8 000
,, 10 000 Jt
O.oo
—
0,05
20 000.
Die vorstehenden Zahlen machen auf manche genossenschaftliche
Eigenart aufmerksam. Im allgemeinen sind die
Gegensätze in den unteren und mittleren Stufen am größten;
nach oben hin tritt eine größere Gleichmäßigkeit ein.
Betrachtet man die durchschnittlich auf einen Geschäftsanteil
fallende Haftsumme (bei Gen. m. b. H.),
so zeigen sich auch hier in den Geschäftsanteilstufen gewisse
Merkwürdigkeiten. Anzunehmen wäre,, daß annähernd
die Durchschnitte der Haftsummen in ähnlichem Verhältnisse
wie die Geschäftsanteile steigen würden, da die Haftsumme
nicht kleiner sein darf als der Anteil. Das ist aber nicht der
.Fall ; insbesondere ist die durchschnittliche Haftsumme für
den Anteil bei den niedrigen Geschäftsanteilen bis 5 Jt erheblich
höher als bei denen von über 5 bis 50 Jt\ auch im
übrigen nimmt sie nicht im Verhältnis des Anwachsens
der Geschäftsanteile zu, wenngleich die im allgemeinen naturgemäß
steigende Linie nur einmal gebrochen wird. Bei den
preußischen Genossenschaften mit beschränkter Haftpflicht
auf die in der Vorspalte verzeichneten Geschäftsvonje
von je 100 von je Ü
100 weiteren 100 Jt Haftsumme
Eingehender lassen sich diese Dinge an der Hand der
Tabelle V des Tabellenwerkes verfolgen. Die Genossenschaften
mit beschränkter Haftpflicht werden im IV. Abschnitte noch
ausführlicher behandelt.
2. Die Abstufung der Geschäftsanteile nach der Haftpflichtart
und dem Gegenstände des Unternehmens.
Der Gegenstand des Unternehmens hat, wie oben schon
berührt, den größten Einfluß auf die Bemessung des Geschäftsanteils
und hei Genossenschaften mit beschränkter Haftpflicht
auch auf die Höhe der Haftsumme. Die Tabelle V des
Tabellenwerkcs bringt hierzu reichliche Belege.
In den einzelnen Gruppen der Genossenschaften
nach dem Gegenstände des Unternehmens ergibt sich
bezüglich der Höhe des Geschäftsanteils folgendes Gesamtbild,
zunächst ohne Unterscheidung der Haftpflichtart.
Bei den 7 375 Kreditgenossenschaften schwankt
die Höhe des Geschäftsanteils zwischen 0,5o und 6 000 M; sie
ist in 53 verschiedenen Summen festgesetzt; am meisten beliebt,
bei 2 350 Genossenschaften (32 v. H.). ist der Geschäftsanteil
von 10 Jt. — Bei den 118 gewerblichen Rohstoffgenossenschaften
schwankt die Höhe des Geschäftsanteils
zwischen 5 und 1 500 Jt] sie ist in 16 verschiedenen
Summen festgesetzt; am häufigsten, bei 28 Genossenschaften
(24 v. H.), ist der Geschäftsanteil von 100 Jt. — Bei den
743 landwirtschaftlichen Rohstoffgenossenschaften
ist der Geschäftsanteil von 3 Jt am meisten vertreten:
209 Genossenschaften, das sind 28 v. H., haben ihn; die
Höhe des Geschäftsanteils ist in 24 verschiedenen Summen
abgestuft; sie schwankt zwischen 0,so und 1 250 Jt. — Bei
den 38 Wareneinkaufsvereinen sind nur 13 verschieden
hohe Geschäftsanteile vorhanden; die Stufe von 100 Jt ist,
bei 10 Genossenschaften (26 v. H.), am meisten besetzt; die
Höhe der Anteile schwankt zwischen 3 und 2 000 Jt. —
Die 96 gewerblichen Werkgenossenschaft'en haben
23 verschieden hohe Geschäftsanteile; die meistbasetzte Stufe
von 100 Jt ist von 19 Genossenschaften (20 v. H.) gewählt;
j die Höhe der verschiedenen Geschäftsanteile liegt zwischen
1 und 2 000 Jt. - Bei den 76 landwirtschaftlichen
| Werkgenossenschaften schwankt die Höhe des Geschäfts-1
anteils zwischen 1 und 8 000 M; sie ist in 15 verschiedenen
: Summen festgesetzt; am meisten beliebt, bei je 17 Genossen-!
schäften (je 22 v. H.), ist der Geschäftsanteil von 50 bezw.
i 100 Jt. — Bei den 28 gewerblichen Magazingenossenschaften
bewegt sich die Höhe des Geschäftsanteils zwischen
3 und 15 000 Jt] sie ist in 15 verschiedenen Summen festgesetzt
; am meisten beliebt, hei 7 Genossenschaften (25 v. H.),
ist der Geschäftsanteil von 100 Jt. — Ganz anders liegen die
Verhältnisse hei den 140 landwirtschaftlichen Magazin-;
genossenscliaften; hier bestehen naturgemäß viel niedrige
Geschäftsanteile; die Höhe der Anteile liegt zwischen 1 und
1 500 Jt; am meisten besetzt, bei 31 Genossenschaften (22 V.H.),
ist der Geschäftsanteil von 5 Jt] es sind 19 verschieden hohe