Full text : Die Entwickelung der eingetragenen Genossenschaften in Preussen während des letzten Jahrzehnts

sehäftsanteile  bei  den  Genossenschaften  mit  beschränkter  Haftpflicht ­
  berücksichtigt.  Da  bei  diesen  ein  weiterer  Geschäftsanteil ­
  gesetzlich  erworben  werden  darf,  wenn  der  vorhergehende
voll  eingezahlt  ist,  so  treten  dem  Gewichte  der  Zahl  der
einfachen  Mitglieder  überall  noch  soviel  Gewichtsteile  hinzu,
wie  den  weiteren  Geschäftsanteilen  zukommen.  Die  Erwerbung
weiterer  Geschäftsanteile  ist  gerade  in  den  niedrigeren  Geschäftsanteilstufen ­
  stark  vertreten;  das  ist  natürlich,  oft
auch  sehr  nützlich,  kann  aber  auch  nachteilig  für  die  Erwerber
werden,  wenn  die  Haftsumme  für  den  Geschäftsanteil  gleichzeitig ­
  auf  ein  hohes  Vielfaches  des  niedrigen  Geschäftsanteils
festgesetzt  ist  und  dann  einmal  ein  Unheil  bei  einer  Genossenschaft ­
  eintritt.
Nach  Haftpflichtarten  unterschieden,  stellte  sich  die
Abstufung  der  Geschäftsanteile,  wie  folgt:
Von  je  100  Genossenschaften  entfielen

auf  die  Geschäftsanteilsgruppen ­

bis  1  Jt

im
ganzen
3,09

m.  u.  H.
1,48

m.  u.  N.
3,28

m.  b.  H.
0,82

über  1  bis

2  Jt.  .  .

1,99

1,73

1,64

2,45

55

2

55

s

5  '  •  •

19,56

18,72

4,92

21,36

5?

5

55

10

5  *  •  "

25,16

34,02

19,67

10,37

55

10

55

20

6,11

3,46

14,75

10,34

55

20

55

50

11,46

8,65

9,02

16,27

55

50

55

100

,  .  .  .

12,08

12,57

18,85

11,06

55

100

55

200

....

7,47

6,40

4,10

9,35

200

55

300

5  ■  *  •

5,23

3,96

13,93

7,14

300

55

400

....

0,30

0,27

—

0,35

400

500

5  *  *  •

4,62

5,44

0,74

3,20

500

55

G00

1,05

1,19

2,46

0,78

600

55

800

....

0,12

0,12

—

0,13

800

55

1000

,  .  .  .

1,01

1,04

0,82

0,97

1000

55

21)00

’  ’  '  *

0,42

0,51

—

0,28

2  000

5  000

5  •  ■  *

0,26

0,35

0,82

0,09

;>

5  000

55

10  000

5  *  *  *

0,04

0,05

—

0,02

51

10  000

Jt  .  .  .

0,02

0,03

—

0,02

unbestimmt

0,01

0,01

—

.

entfallen
anteile

Mitgliedern ­


n  i  Gesamt-  au ^  einen
Geschäfts-  Geschaftsnart-
  anteü
summe  M

anteilen

über

1

bis

2  Jt.  .  .

1,05

3,22

1,42

164

55

2

55

5  „  .  .  .

9,56

22,36

13,22

201

55

5

55

10  „  .  .  .

11,31

17,39

5,58

91

55

10

55

20  „  .  .  .

17,00

7,58

4,35

71

55

20

55

50  „  .  .  .

21,05

9,18

7,59

105

55

50

55

100  „  .  .  .

6,28

9,15

8,67

261

55

100

55

200  „  .  .  .

7,92

4,68

8,66

294

von  je
100
Mitgliedern ­


von  je  100
weiteren
Geschäftsanteilen ­


von  je
100  Jt
Gesamtliaft-



an  durchschnittlicher ­

Haftsumme
auf  einen
Geschäftsanteil ­

Jt

über  200  bis

300  M  .  .

.  12,15

3,41

14,io

368

.,  300

..

400  „  .  .

0,60

0,36

1,22

541

O
o

55

500  ..  .  .

.  4,74

2,46

12,83

754

„  500

55

600  ,,  .  .

1,91

1,27

7,07

959

„  600

55

800  ,,  .  .

0,50

0,05

1,15

805

.,  800

55

1000  ,,  .  .

1.33

0,63

6,79

1  452

..  1000

55

2  000  ,.  .  .

0,13

0,04

1,15

2  746

..  2  000

55

5  000  ..  .  .

0,01

0,01

0,18

4  966

.,  5  000

55

10  000  ,,  .  .

.  0,00

O.oo

0,02

8  000

,,  10  000  Jt

O.oo

—

0,05

20  000.

Die  vorstehenden  Zahlen  machen  auf  manche  genossenschaftliche ­
  Eigenart  aufmerksam.  Im  allgemeinen  sind  die
Gegensätze  in  den  unteren  und  mittleren  Stufen  am  größten;
nach  oben  hin  tritt  eine  größere  Gleichmäßigkeit  ein.
Betrachtet  man  die  durchschnittlich  auf  einen  Geschäftsanteil ­
  fallende  Haftsumme  (bei  Gen.  m.  b.  H.),
so  zeigen  sich  auch  hier  in  den  Geschäftsanteilstufen  gewisse ­
  Merkwürdigkeiten.  Anzunehmen  wäre,,  daß  annähernd
die  Durchschnitte  der  Haftsummen  in  ähnlichem  Verhältnisse
wie  die  Geschäftsanteile  steigen  würden,  da  die  Haftsumme
nicht  kleiner  sein  darf  als  der  Anteil.  Das  ist  aber  nicht  der
.Fall  ;  insbesondere  ist  die  durchschnittliche  Haftsumme  für
den  Anteil  bei  den  niedrigen  Geschäftsanteilen  bis  5  Jt  erheblich ­
  höher  als  bei  denen  von  über  5  bis  50  Jt\  auch  im
übrigen  nimmt  sie  nicht  im  Verhältnis  des  Anwachsens
der  Geschäftsanteile  zu,  wenngleich  die  im  allgemeinen  naturgemäß ­
  steigende  Linie  nur  einmal  gebrochen  wird.  Bei  den
preußischen  Genossenschaften  mit  beschränkter  Haftpflicht

auf  die  in  der  Vorspalte  verzeichneten  Geschäftsvonje
  von  je  100  von  je  Ü
100  weiteren  100  Jt  Haftsumme

Eingehender  lassen  sich  diese  Dinge  an  der  Hand  der
Tabelle  V  des  Tabellenwerkes  verfolgen.  Die  Genossenschaften
mit  beschränkter  Haftpflicht  werden  im  IV.  Abschnitte  noch
ausführlicher  behandelt.
2.  Die  Abstufung  der  Geschäftsanteile  nach  der  Haftpflichtart ­
  und  dem  Gegenstände  des  Unternehmens.
Der  Gegenstand  des  Unternehmens  hat,  wie  oben  schon
berührt,  den  größten  Einfluß  auf  die  Bemessung  des  Geschäftsanteils ­
  und  hei  Genossenschaften  mit  beschränkter  Haftpflicht
auch  auf  die  Höhe  der  Haftsumme.  Die  Tabelle  V  des
Tabellenwerkcs  bringt  hierzu  reichliche  Belege.
In  den  einzelnen  Gruppen  der  Genossenschaften
nach  dem  Gegenstände  des  Unternehmens  ergibt  sich
bezüglich  der  Höhe  des  Geschäftsanteils  folgendes  Gesamtbild,
zunächst  ohne  Unterscheidung  der  Haftpflichtart.
Bei  den  7  375  Kreditgenossenschaften  schwankt
die  Höhe  des  Geschäftsanteils  zwischen  0,5o  und  6  000  M;  sie
ist  in  53  verschiedenen  Summen  festgesetzt;  am  meisten  beliebt, ­
  bei  2  350  Genossenschaften  (32  v.  H.).  ist  der  Geschäftsanteil ­
  von  10  Jt.  —  Bei  den  118  gewerblichen  Rohstoffgenossenschaften ­
  schwankt  die  Höhe  des  Geschäftsanteils ­
  zwischen  5  und  1  500  Jt]  sie  ist  in  16  verschiedenen
Summen  festgesetzt;  am  häufigsten,  bei  28  Genossenschaften
(24  v.  H.),  ist  der  Geschäftsanteil  von  100  Jt.  —  Bei  den
743  landwirtschaftlichen  Rohstoffgenossenschaften
ist  der  Geschäftsanteil  von  3  Jt  am  meisten  vertreten:
209  Genossenschaften,  das  sind  28  v.  H.,  haben  ihn;  die
Höhe  des  Geschäftsanteils  ist  in  24  verschiedenen  Summen
abgestuft;  sie  schwankt  zwischen  0,so  und  1  250  Jt.  —  Bei
den  38  Wareneinkaufsvereinen  sind  nur  13  verschieden
hohe  Geschäftsanteile  vorhanden;  die  Stufe  von  100  Jt  ist,
bei  10  Genossenschaften  (26  v.  H.),  am  meisten  besetzt;  die
Höhe  der  Anteile  schwankt  zwischen  3  und  2  000  Jt.  —
Die  96  gewerblichen  Werkgenossenschaft'en  haben
23  verschieden  hohe  Geschäftsanteile;  die  meistbasetzte  Stufe
von  100  Jt  ist  von  19  Genossenschaften  (20  v.  H.)  gewählt;
j  die  Höhe  der  verschiedenen  Geschäftsanteile  liegt  zwischen
1  und  2  000  Jt.  -  Bei  den  76  landwirtschaftlichen
|  Werkgenossenschaften  schwankt  die  Höhe  des  Geschäfts-1
  anteils  zwischen  1  und  8  000  M;  sie  ist  in  15  verschiedenen
:  Summen  festgesetzt;  am  meisten  beliebt,  bei  je  17  Genossen-!
  schäften  (je  22  v.  H.),  ist  der  Geschäftsanteil  von  50  bezw.
i  100  Jt.  —  Bei  den  28  gewerblichen  Magazingenossenschaften ­
  bewegt  sich  die  Höhe  des  Geschäftsanteils  zwischen
3  und  15  000  Jt]  sie  ist  in  15  verschiedenen  Summen  festgesetzt ­
  ;  am  meisten  beliebt,  hei  7  Genossenschaften  (25  v.  H.),
ist  der  Geschäftsanteil  von  100  Jt.  —  Ganz  anders  liegen  die
Verhältnisse  hei  den  140  landwirtschaftlichen  Magazin-;
  genossenscliaften;  hier  bestehen  naturgemäß  viel  niedrige
Geschäftsanteile;  die  Höhe  der  Anteile  liegt  zwischen  1  und
1  500  Jt;  am  meisten  besetzt,  bei  31  Genossenschaften  (22  V.H.),
ist  der  Geschäftsanteil  von  5  Jt]  es  sind  19  verschieden  hohe
            
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