wir fortab diese beiden Namen. In der Tabelle IX des
Tabellenwerkes ist ein namentliches Verzeichnis der Zentralgenossenschaften
mitgeteilt, in dem sie nach sachlichen Gruppen
des Gegenstandes des Unternehmens ohne Rücksicht auf die
Firmenbezeichnung gegliedert sind. Es braucht kaum hinzugefügt
werden, daß in dem vorliegenden Abschnitte nicht auch
solche Genossenschaften berücksichtigt sind, die sich zwar in
ihrer Firma als Zentralgenossenschaften bezeichnen, in der
Tat aber lediglich Einzelgenossenschaften sind, weil ihnen alle
wesentlichen Merkmale einer Zentralgenossenschaft fehlen.
Als wichtigstes und entscheidendes Kennzeichen dafür hat die
Zusammensetzung der Mitgliederschaft der Zentralgenossenschaften
zu gelten; in ihr müssen die Genossenschaften überwiegen
und die Einzelmitglieder zurticktreten, oder es muß,
wie bei den Zentral-Rohstoff- und Absatzgenossenschaften,
sich unter den Mitgliedern eine Anzahl von ihrer Bedeutung
nach hervorragenden Genossenschaften finden.
Die zunächst folgende Tabelle 15 behandelt die Zentral-(Haupt-)
Genossenschaften nach dem Gegenstände des Unternehmens.
Sämtliche Zentral- (Haupt-) Genossenschaften sind
solche mit beschränkter Haftpflicht.
Aus dem statistischen Inhalte des namentlichen Verzeichnisses
der Zentral- (Haupt-) Genossenschaften in der Tabelle IX
des Tabellenwerkes wird nachstehendes hervorgehoben.
Es betrug bei den preußischen Zentral- (Haupt-) Genossenschaften,
und zwar
bei den 13
bei
bei den
bei den 20
Zentralsämtlichen
45 Zentral-Zentral-
'
genossen-78
Zentralkredit-
schäften
f. d. Absatz
genossengenossen-
Rohstofflandw.
Arsebaften
schäften
vereine
tikel und
anderen
die Zahl der Mitglieder .
die Zahl der weiteren
14 937
5 721
5 108
4108
Geschäftsanteile . . .
146 527
90 525
6 383
49 619
die Gesamthaftsumme
aller Mitglieder Jt .
Auf eine Zentral-194069050
169864000
14 154 300
10 050 750
genossenschaft
kommen:
Mitglieder
192
127
255
316
weitere Geschäftsanteile
1 879
2 012
319
3 817
Gesamthaftsuimne J(' .
durchschnittliche Haft-2
488 065
3 774 756
707 715
773 135
summe auf einen Geschäftsanteil
Jt . . .
1 202
1 765
1 232
187
Von den Mitgliedern
waren
Genossenschaften....
7 756
5 386
1828
542
und z w a r
Gen. m. n. H. . . .
4 858
3 707
960
191
„ „ u. N. . . .
69
42
15
12
„ „ b. H. . . .
2 829
1 637
853
339
Korporationen, Handelsgesellschaften
u. dgl.
111
52
48
11
Einzelmitglieder ....
7 070
283
3 232
3 555
Von 100 M i tgliedern
waren
Genossenschaften....
51,92
94,n
35,79
13,19
und zwar
Gen. m. u. H. . . .
32,52
64,80
18,79
4,65
„ „ u. N
0,46
0,73
0,29
0,29
„ „ b. H. . . .
18,94
' 28,61
16,70
8,25
Korporationen, Handelsgesellschaften
u. dgl.
0,74
0,91
0,94
0,27
Einzelmitglieder ....
Von den Zentralge-47,33
4,95
63,27
86,54
nossenschaften waren
überwiegend s t ä d t isehen
Charakters .
21
18
2
1
mit Mitgliedern . . .
516
461
25
30
mit weiteren Geschäftsanteilen
.
„ Gesamthaftsumme
Jt ... .
„ durchschnittlicher
Haftsumme auf
einen Geschäftsanteil
Jt
überwiegend ländlichen
Charakters
mit Mitgliedern . . .
,, weiteren Geschäftsanteilen
.
„ Gesamthaftsumme
Jt ... .
,, durchschnittlicher
Haftsumme auf
einen Geschäftsanteil
Jt ....
Wenn nach vorstehendem bei den Zentralkreditgenossenschaften
der Anteil der Genossenschaften an der
Mitgliedschaft 94,n v. H. beträgt, so haben diese Vereinigungen
in vollem Umfange die Merkmale von zentralen Genossenschaftskörpern:
die Genossenschaften überwiegen unter
den Mitgliedern ganz erheblich, die Einzelmitglieder treten
weit zurück. Diese letzteren können füglich nicht mit einem
viel geringeren Anteile vertreten sein, da die Vorstandsmitglieder,
wenn dies nicht die Vorstände der beteiligten Einzelgenossenschaften
sind, Einzelpersonen sein müssen; bei verschiedenen
Zentralgenossenschaften dieser Art gibt es daher
Einzelmitglieder bezw. andere Einzelmitglieder als Vorstandsmitglieder
überhaupt nicht.
Wesentlich anders steht es bei den beiden anderen
Gruppen, den Hauptgenossenschaften. Der Anteil der
Einzelmitglieder beträgt bei den Zentralgenossenschaften für
Rohstoffvereine 63,27 v. H. und bei denen für den Absatz
landwirtschaftlicher Erzeugnisse usw. sogar 86,54 v. H.
Bei ihnen treten die Einzelmitglieder wohl nur deshalb so
sehr in den Vordergrund, weil größere Besitzer und Unternehmer
lieber bei den Hauptgenossenschaften für Betrieb,
Absatz, Bezug u. dergl. die Mitgliedschaft erwerben, als bei
kleinen örtlichen Genossenschaften derselben wirtschaftlichen
Richtung.
Zerlegt man die Zentralgenossenschaften in solche mit
überwiegend städtischem (gewerblichem) und überwiegend
ländlichem (landwirtschaftlichem) Charakter, was indessen meist
nur mit einigen Vorbehalten geschehen kann, so verdient bei
den Zentralkreditgenossenschaften besonders das Verhältnis
der Haftsumme und die Zahl der erworbenen weiteren
Geschäftsanteile Beachtung. Jene beträgt HV7 Mill. Jt bei
den gewerblichen, 158 3 / 4 Mill. Jt bei den landwirtschaftlichen
Zentralkreditgenossenschaften, bei 461 bezw. 5 260 Mitgliedern.
Da die Mitglieder der landwirtschaftlichen Zentralkreditgenossenschaften
verhältnismäßig sehr viel mehr weitere Geschäftsanteile
erworben haben als die der gewerblichen, so steigert
sich die Gesamthaftsumme auf den erwähnten höheren Betrag,
obschon die durchschnittliche Haftsumme für einen Geschäftsanteil
bei den gewerblichen 3 223 Jt.. bei den landwirtschaftlichen
nur 1 700 M beträgt. — Bei den Zentralgenossenschaften
für Rohstoffvereine überwiegend städtischen Charakters ist
die Gesamthaftsumme von 25 Mitgliedern 2 / ä Mill. Jt. die durchi)
davon entfallen auf die Zentrale für Milchverwertung (Milch-Zentrale).
e. G. m. b. H. in Berlin 35 440 weitere Geschäftsanteile.
bei
sämtlichen
78 Zentralgenossen-
bei den
45 Zentralkredit-
’ 3 207
2 997
11 580 400
11 145 000
3111
3 223
57
14 421
27
5 260
143 320
87 528
182488650
158719000
1 157
1 700
bei den 18
bei den 20
Zentralgenossen
für Rohstoffvereine
Zentralgenossen
f. d. Absatz
landw. Artikel
und
anderen
210
—
405 400
30 OOO
1725
1000
18
5 083
12
4 078
6 173
0 49 619
13 748 900
10 020 750
1221
187.