Full text : Die Entwickelung der eingetragenen Genossenschaften in Preussen während des letzten Jahrzehnts

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des  Königlich  Preußischen  Statistischen  Bureaus“  1905.  (Auch
im  Bonderabdruck  ausgegeben.)
Jahr-  und  Adreßbuch  der  Erwerbs-  und  Wirtschafts-Genossenschaften ­
  im  Deutschen  Reiche  1904.
Herausgegeben  von  der  Preußischen  Central-Genossenschafts-Kasse,
  Berlin  1904,  Carl  Heymanns  Verlag.
Jahr-  und  Adreßbuch  der  Erwerbs-  und  Wirtschafts-Genossenschaften ­
  im  Deutschen  Reiche  1905.
Zweiter  Jahrgang.  Herausgegeben  von  der  Preußischen
Central-Genossenschafts-Kasse  unter  Mitwirkung  des  Königlich
Bayerischen  Statistischen  Bureaus,  des  Königlich  Württembergischen
  Statistischen  Landesamts,  des  Großherzoglich
Badischen  Statistischen  Landesamts  und  der  Großherzoglich
Hessischen  Zentralstelle  für  die  Landesstatistik.  Berlin  1905,
Carl  Heymanns  Verlag.
Was  an  statistischen  Auszählungen  und  Nachweisungen
über  die  Genossenschaften  des  Deutschen  Reiches  für  die
Jahre  1903  bis  1907  hergestellt  werden  wird,  ist  durch  Vereinbarung ­
  der  beteiligten  Dienststellen  festgelegt  und  in  den  oben
erwähnten  „Mitteilungen  für  1903“  nachrichtlich  ausgeführt.
Wie  die  amtliche  Genossenschaftsstatistik  entsteht,  nach
welchem  Verfahren  die  in  den  Eintragungen  des  Genossenschaftsregisters
  bekundeten  Tatsachen  gesammelt  und  statistisch
verwertet  werden,  ist  in  den  „Mitteilungen  zur  Genossenschaftsstatistik“ ­
  (Zeitschrift  des  Königlich  Preußischen  Statistischen
Bureaus,  Jahrgang  1901,  S.  247  ff.)  ausführlich  dargelegt.
Bayern,  Württemberg  und  Hessen  beachten  dasselbe  Verfahren. ­
  •
Eine  nach  allen  Seiten  hin  vollständige  deutsche  Genossenschaftsstatistik ­
  läßt  sich  nach  Lage  der  Sache  vorerst
nicht  erwarten,  wie  sie  auch  bisher  von  den  großen  Verbänden
der  Genossenschaften  in  ihren  sonst  sehr  lehrreichen  und  vielseitigen ­
  Statistiken  der  ihnen  angeschlossenen  Genossenschaften ­
  nicht  erreicht  worden  ist.  Dazu  fehlt  es  an  der  gesetzlichen ­
  Befugnis,  alle  für  eine  vollkommene  Statistik  erforderlichen ­

  ziffermäßigen  Angaben  im  Verordnung^-  oder
Verwaltungswege  zu  beschaffen,  und  die  freiwillige  Mitarbeit
an  einer  gemeinsamen  Sache,  die  dem  genossenschaftlichen
Geiste  im  übrigen  so  sehr  entsprechen  würde,  läßt  doch  bedauerlicher ­
  Weise  selbst  in  Genossenschaftskreisen  viel  zu
wünschen  übrig.  Das  wird  einstweilen  auch  so  bleiben,  obschon
die  Statistik  eines  wirtschaftlich  und  sozial  so  hochbedeutsamen
Gebietes  wie  des  Genossenschaftswesens  weiter  ausgebaut  zu
werden  verdient:  insbesondere  sollte  die  wirtschaftliche
Bedeutung  der  Genossenschaften  auf  Grund  derNachrichten  über
die  Bilanzen  und  deren  Bestandteile  in  gleichartiger  und  erweiterter ­
  Form  statistisch  bearbeitet  werden.  Das  ist  für
jetzt  noch  nicht  vollständig  ausführbar,  und  es  wird  der  Zukunft ­
  Vorbehalten  bleiben,  das  wünschenswerte  Ziel  zu  erreichen.
Die  Sache  ist  aber  auch  ungemein  schwierig.  Man  braucht
nur  die  Jahrbücher  und  Jahresberichte  der  verschiedenen
Verbände  durchzusehen,  um  zu  erkennen,  in  welchem  Umfange
die  Aufstellung  gleichmäßiger  Bilanzen  der  Genossenschaften
erfolgen  müßte,  um  allen  Ansprüchen  zu  genügen.
Für  jetzt  ist  die  Vollständigkeit  der  Genossenschaftsstatistik ­
  nur  in  dem  Umfange  gesichert,  wie  sie  sich  aus  den
Eintragungen  in  die  bei  den  Gerichten  zu  führenden  Genossenschaftsregister ­
  herstellen  läßt.
Zum  sachlichen  Inhalte  der  nachfolgenden  Übersichten
möge  noch  bemerkt  werden,  daß  die  Zentralgenossenschaften, ­
  die  ein  besonderer  Abschnitt  behandelt,  aus  allen
übrigen  Tabellen  ausgeschlossen  worden  sind.  Dies  ist  notwendig, ­
  weil  die  Zentralgenossenschaften  —  ihrem  Wesen  nach
vorzugsweise,  wenn  auch  nicht  ausschließlich  Ausgleichstellen
u.  dgl.  —  unter  ihren  Mitgliedern  eine  große  Anzahl  von  Genossenschaften ­
  selbst  zählen.  Würden  sie  in  den  Tabellen
der  Genossenschaften  mit  berücksichtigt,  so  wären  Doppelzählungen ­
  unvermeidlich.  Ohnehin  sind  Doppelzählungen  von
Genossen  in  keiner  Genossenschaftsstatistik  zu  vermeiden;
der  einzelne  Genosse  kann  ja  mehreren  Genossenschaften  angehören, ­
  und  das  ist  selbstverständlich  auch  häufig  der  Fall.

I.  Die  Genossenschaften  in  Prenssen  und  ihr  äusseres  Wachstum
von  1890  Ibis  1905.

1.  Die  Genossenschaften  überhaupt.
Die  ersten  Ergebnisse  der  preußischen  amtlichen  Genossenschaftsstatistik ­
  stammen  aus  dem  Jahre  1898-  Zur  Beantwortung ­
  der  öfters  öffentlich  behandelten,  übrigens  gar
nicht  so  einfachen  Frage,  ob  die  Errichtung  und  das  Bestehen
der  Preußischen  Central-Genossenschafts-Kasse  Einfluß  auf  die
Entwickelung  des  preußischen  Genossenschaftswesens  gehabt
hat,  reicht  also  die  amtliche  Genossenschaftsstatistik  allein
nicht  aus.  Es  ist  daher  im  nachfolgenden,  soweit  es  möglich
war,  auf  die  in  den  Jahrbüchern  des  Allgemeinen  Verbandes
der  auf  Selbsthilfe  beruhenden  deutschen  Erwerbs-  und  Wirtschaftsgenossenschaften ­
  und  des  Allgemeinen  Verbandes  der
deutschen  landwirtschaftlichen  Genossenschaften  (jetzt  Reichsverband ­
  der  deutschen  landwirtschaftlichen  Genossenschaften)
vorliegenden  Nachrichten  über  den  Genossenschaftsstand  zurückgegriffen ­
  worden.  Beide  Verbände  haben  bereits  vor  Errichtung ­
  der  Preußischen  Central-Genossenschafts-Kasse  seit
Jahren  Aufs  ehr  eibungen  über  Neugründungen  und  Auflösungen
vorgenommen,  die  für  die  vorliegenden  statistischen  Zusammenstellungen ­
  vom  Jahre  1890  ah  verwertet  werden  konnten.
Freilich  haben  sich  nach  Angabe  der  genannten  Verbände  die
Bekanntmachungen  im  Reichsanzeiger  als  nicht  vollständig
erwiesen,  besonders  nicht  bezüglich  der  Auflösungen.
Im  allgemeinen  gehen  diese  wohl  als  Höchstbeträge  anzusehenden ­
  Zahlen  aber  doch  ein  Bild  über  den  jeweiligen  Genossenschaftsstand, ­

  das  durch  vereinzelte  Unstimmigkeiten
wenig  an  Wert  verliert.
Endgültig  richtige  Zahlen  brachte  erstmals  das  amtliche
Genossenschaftskataster  der  Preußischen  Central-Genossenschafts-Kasse ­
  über  alle  am  1.  Juli  189g  in  Preußen  eingetragenen ­
  Genossenschaften,  nach  dessen  Angaben  dann  eine
Bereinigung  der  verbandsseitig  geführten  Listen  alsbald  vorgenommen ­
  werden  konnte.  Die  hinten  im  Tabellenwerke  beigebrachtenTabellen
  beruhen  lediglich  auf  den  Ergebnissen  der  amtlichen ­
  Statistik  und  reichen  daher  nur  bis  zum  Jahre  1898  zurück.
In  nachstehender  Tabelle  1  wird  zunächst  in  Ergänzung  der
Tabelle  I  des  Tabellenwerkes  eine  Übersicht  über  den  Genossenschaftsstand ­
  der  Jahre  1890  bis  x897  gehracht.  Die  Zahlen
sind  aus  den  Jahrbüchern  des  Schulze-Delitzschen  Verbandes
gewonnen  und  beziehen  sich  etwa  auf  den  1.  Juni  jeden  Jahres.
In  dieser  Übersicht  sind  nach  der  Quelle  die  Provinzen
Ost-  und  Westpreußen  zusammengefaßt,  desgleichen  die  Provinz
Brandenburg  mit  dem  Stadtkreise  Berlin  und  die  Rheinprovinz
mit  Hohenzollern;  die  1898  einsetzende  amtliche  Statistik
bringt  die  Angaben  für  jeden  einzelnen  dieser  Landesteile.
Aus  den.  Verhältniszahlen  für  die  Zunahme  der  Genossenschaften ­
  gegen  das  jeweilige  Vorjahr  werden  die  folgenden
hervorgehoben.  1891  beträgt  die  Zunahme  im  Staatsdurchschnitte
  11  v.  H.;  unter  diesem  bleiben  die  Provinzen  Schleswig-Holstein
  (—  3  v.  H.).  Ost-  und  Westpreußen  (3  v.  H.),  Brandenburg
            
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