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des Königlich Preußischen Statistischen Bureaus“ 1905. (Auch
im Bonderabdruck ausgegeben.)
Jahr- und Adreßbuch der Erwerbs- und Wirtschafts-Genossenschaften
im Deutschen Reiche 1904.
Herausgegeben von der Preußischen Central-Genossenschafts-Kasse,
Berlin 1904, Carl Heymanns Verlag.
Jahr- und Adreßbuch der Erwerbs- und Wirtschafts-Genossenschaften
im Deutschen Reiche 1905.
Zweiter Jahrgang. Herausgegeben von der Preußischen
Central-Genossenschafts-Kasse unter Mitwirkung des Königlich
Bayerischen Statistischen Bureaus, des Königlich Württembergischen
Statistischen Landesamts, des Großherzoglich
Badischen Statistischen Landesamts und der Großherzoglich
Hessischen Zentralstelle für die Landesstatistik. Berlin 1905,
Carl Heymanns Verlag.
Was an statistischen Auszählungen und Nachweisungen
über die Genossenschaften des Deutschen Reiches für die
Jahre 1903 bis 1907 hergestellt werden wird, ist durch Vereinbarung
der beteiligten Dienststellen festgelegt und in den oben
erwähnten „Mitteilungen für 1903“ nachrichtlich ausgeführt.
Wie die amtliche Genossenschaftsstatistik entsteht, nach
welchem Verfahren die in den Eintragungen des Genossenschaftsregisters
bekundeten Tatsachen gesammelt und statistisch
verwertet werden, ist in den „Mitteilungen zur Genossenschaftsstatistik“
(Zeitschrift des Königlich Preußischen Statistischen
Bureaus, Jahrgang 1901, S. 247 ff.) ausführlich dargelegt.
Bayern, Württemberg und Hessen beachten dasselbe Verfahren.
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Eine nach allen Seiten hin vollständige deutsche Genossenschaftsstatistik
läßt sich nach Lage der Sache vorerst
nicht erwarten, wie sie auch bisher von den großen Verbänden
der Genossenschaften in ihren sonst sehr lehrreichen und vielseitigen
Statistiken der ihnen angeschlossenen Genossenschaften
nicht erreicht worden ist. Dazu fehlt es an der gesetzlichen
Befugnis, alle für eine vollkommene Statistik erforderlichen
ziffermäßigen Angaben im Verordnung^- oder
Verwaltungswege zu beschaffen, und die freiwillige Mitarbeit
an einer gemeinsamen Sache, die dem genossenschaftlichen
Geiste im übrigen so sehr entsprechen würde, läßt doch bedauerlicher
Weise selbst in Genossenschaftskreisen viel zu
wünschen übrig. Das wird einstweilen auch so bleiben, obschon
die Statistik eines wirtschaftlich und sozial so hochbedeutsamen
Gebietes wie des Genossenschaftswesens weiter ausgebaut zu
werden verdient: insbesondere sollte die wirtschaftliche
Bedeutung der Genossenschaften auf Grund derNachrichten über
die Bilanzen und deren Bestandteile in gleichartiger und erweiterter
Form statistisch bearbeitet werden. Das ist für
jetzt noch nicht vollständig ausführbar, und es wird der Zukunft
Vorbehalten bleiben, das wünschenswerte Ziel zu erreichen.
Die Sache ist aber auch ungemein schwierig. Man braucht
nur die Jahrbücher und Jahresberichte der verschiedenen
Verbände durchzusehen, um zu erkennen, in welchem Umfange
die Aufstellung gleichmäßiger Bilanzen der Genossenschaften
erfolgen müßte, um allen Ansprüchen zu genügen.
Für jetzt ist die Vollständigkeit der Genossenschaftsstatistik
nur in dem Umfange gesichert, wie sie sich aus den
Eintragungen in die bei den Gerichten zu führenden Genossenschaftsregister
herstellen läßt.
Zum sachlichen Inhalte der nachfolgenden Übersichten
möge noch bemerkt werden, daß die Zentralgenossenschaften,
die ein besonderer Abschnitt behandelt, aus allen
übrigen Tabellen ausgeschlossen worden sind. Dies ist notwendig,
weil die Zentralgenossenschaften — ihrem Wesen nach
vorzugsweise, wenn auch nicht ausschließlich Ausgleichstellen
u. dgl. — unter ihren Mitgliedern eine große Anzahl von Genossenschaften
selbst zählen. Würden sie in den Tabellen
der Genossenschaften mit berücksichtigt, so wären Doppelzählungen
unvermeidlich. Ohnehin sind Doppelzählungen von
Genossen in keiner Genossenschaftsstatistik zu vermeiden;
der einzelne Genosse kann ja mehreren Genossenschaften angehören,
und das ist selbstverständlich auch häufig der Fall.
I. Die Genossenschaften in Prenssen und ihr äusseres Wachstum
von 1890 Ibis 1905.
1. Die Genossenschaften überhaupt.
Die ersten Ergebnisse der preußischen amtlichen Genossenschaftsstatistik
stammen aus dem Jahre 1898- Zur Beantwortung
der öfters öffentlich behandelten, übrigens gar
nicht so einfachen Frage, ob die Errichtung und das Bestehen
der Preußischen Central-Genossenschafts-Kasse Einfluß auf die
Entwickelung des preußischen Genossenschaftswesens gehabt
hat, reicht also die amtliche Genossenschaftsstatistik allein
nicht aus. Es ist daher im nachfolgenden, soweit es möglich
war, auf die in den Jahrbüchern des Allgemeinen Verbandes
der auf Selbsthilfe beruhenden deutschen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
und des Allgemeinen Verbandes der
deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften (jetzt Reichsverband
der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften)
vorliegenden Nachrichten über den Genossenschaftsstand zurückgegriffen
worden. Beide Verbände haben bereits vor Errichtung
der Preußischen Central-Genossenschafts-Kasse seit
Jahren Aufs ehr eibungen über Neugründungen und Auflösungen
vorgenommen, die für die vorliegenden statistischen Zusammenstellungen
vom Jahre 1890 ah verwertet werden konnten.
Freilich haben sich nach Angabe der genannten Verbände die
Bekanntmachungen im Reichsanzeiger als nicht vollständig
erwiesen, besonders nicht bezüglich der Auflösungen.
Im allgemeinen gehen diese wohl als Höchstbeträge anzusehenden
Zahlen aber doch ein Bild über den jeweiligen Genossenschaftsstand,
das durch vereinzelte Unstimmigkeiten
wenig an Wert verliert.
Endgültig richtige Zahlen brachte erstmals das amtliche
Genossenschaftskataster der Preußischen Central-Genossenschafts-Kasse
über alle am 1. Juli 189g in Preußen eingetragenen
Genossenschaften, nach dessen Angaben dann eine
Bereinigung der verbandsseitig geführten Listen alsbald vorgenommen
werden konnte. Die hinten im Tabellenwerke beigebrachtenTabellen
beruhen lediglich auf den Ergebnissen der amtlichen
Statistik und reichen daher nur bis zum Jahre 1898 zurück.
In nachstehender Tabelle 1 wird zunächst in Ergänzung der
Tabelle I des Tabellenwerkes eine Übersicht über den Genossenschaftsstand
der Jahre 1890 bis x897 gehracht. Die Zahlen
sind aus den Jahrbüchern des Schulze-Delitzschen Verbandes
gewonnen und beziehen sich etwa auf den 1. Juni jeden Jahres.
In dieser Übersicht sind nach der Quelle die Provinzen
Ost- und Westpreußen zusammengefaßt, desgleichen die Provinz
Brandenburg mit dem Stadtkreise Berlin und die Rheinprovinz
mit Hohenzollern; die 1898 einsetzende amtliche Statistik
bringt die Angaben für jeden einzelnen dieser Landesteile.
Aus den. Verhältniszahlen für die Zunahme der Genossenschaften
gegen das jeweilige Vorjahr werden die folgenden
hervorgehoben. 1891 beträgt die Zunahme im Staatsdurchschnitte
11 v. H.; unter diesem bleiben die Provinzen Schleswig-Holstein
(— 3 v. H.). Ost- und Westpreußen (3 v. H.), Brandenburg