Full text : Staatspapierkurs und Versicherungsgesellschaften

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starken  Erschütterungen  sicher.  Eine  über  allen  Zweifel  und
unter  allen  Umständen  sichere  Vermögensanlage  gibt  es  aber
überhaupt  nicht.  Jedes  Kreditieren,  auch  das  unter  den  für
den  Geldgeber  günstigsten  Umständen  vorgenommene,  schließt
ein  Risiko  in  sich  ein.  Sicher  ist  aber,  daß,  wenn  der  Hypothekenmarkt ­
  schweren  Erschütterungen  ausgesetzt  ist,  man  es
mit  Zeiten  allgemeiner  wirtschaftlicher  Depression  zu  tun  hat.
Dann,  also  insbesondere  in  Perioden  kriegerischer  Verwicklungen ­
  werden  aber  Staatspapiere  zweifellos  noch  viel  weniger
sichere  Vermögensanlagen  und  viel  stärkeren  Erschütterungen,
ja,  Katastrophen  ausgesetzt  sein,  als  Hypotheken.  Hierzu
kommt,  daß  beim  Kauf  von  Staatspapieren  die  Erwerber  mit  ,
dem  vollen  Kaufbetrage  an  das  Risiko  gebunden  sind.  Bei  :
hypothekarischen  Beleihungen  ist  den  Gesellschaften  aber  durch
das  Aufsichtsgesetz  die  Innehaltung  einer  Beleihungshöchstgrenze ­
  von  60°/o  des  taxierten  Wertes,  die  also  weit  hinter
dem  tatsächlichen  Wert  des  Beleihungsobjektes  zurückbleibt,
strengstens  vorgeschrieben.  Es  besteht  daher,  wenn  die  Taxe
nur  einigermaßen  zutreffend  war,  selbst  bei  erheblichen  Er-  !
Schütterungen  des  Hypothekenmarktes  für  die  Versicherungsgesellschaften ­
  eine  nennenswerte  Gefahr,  aus  ihren  hypothekari-  j
Sehen  Beleihungen  Kapitaleinbußen  zu  erleiden,  nicht.
Wenn  diese  Betrachtungen  lehren,  daß  die  Liquidität  der
Versicherungsgesellschaften  nicht  nur  im  Frieden,  sondern  auch
in  Kriegszeiten  durchaus  genügt,  so  wird  man,  je  länger  man
sich  mit  dieser  Frage  beschäftigt,  immer  stärker  bezweifeln  müssen, ­
  ob  die  Liquidität  besser  wird,  wenn  größere  Teile  des  Vermögens ­
  insbesondere  der  Lebensversicherungsgesellschaften  in
Staatspapieren  angelegt  sind.  Man  vergißt  hier  nur  zu  oft,  f
daß  die  Lebensversicherungsgesellschaften,  wie  übrigens  auch  /
die  Sparkassen,  nicht  endgültige  Besitzer  ihres  Vermögens,  sondern ­
  nur  Vermögensverwaltungsstellen  sind.  Sie  müssen  die
Beträge,  die  ihnen  von  allen  Seiten  zufließen,  zu  gewissen
Zeiten  und  unter  bestimmten  Voraussetzungen  zurückzahlen.  !
Wenn  nun  die  Gesellschaften  verpflichtet  sind,  einen  bestimmten ­
  Teil  ihrer  Anlagen  in  Staatspapieren  zu  halten,  so  werden
sie  sich  die  Mittel  für  ihre  Auszahlungen  dadurch  schaffen  j
            
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