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Die gebuchten Beträge ruhen daher nicht getrennt in einer besonderen
Kasse, sondern der buchmäßige Bestand befindet sich als Reichsguthaben
in den Kassen der Reichsbank.
Um die Übersicht über das Guthaben zu ermöglichen, wird der
Hauptbnchhalterei der Reichsbank von der Hanptkassc der Reichsbank
täglich ein Abschluß der Einzahlungen und Abhebungen unter Beifügung
der Rechnnngsbeläge übersandt, auf Grund deren diese das Reich
entweder belastet oder erkennt und die Beläge mit einem Auszüge
au die Reichshanptkasse weitergibt. Diese macht hiervon sowie von
den monatlichen und jährlichen Abschlüssen dem Reichsschatzami
Mitteilung, so daß diese Behörde stets über den Stand des Guthabens
und der Gelder, über die sie jederzeit verfügen kann, unterrichtet ist.
Für den Reichskassendienst sind in der Hauptbank allein 19 Beamte
ausschließlich tätig.
6. Österreich-Ungarn.
Die im Jahre 1816 gegründete österreichische Privilegierte National
bank war hauptsächlich mit der Absicht ins Leben gerufen worden, die
Beseitigung inid Einziehung des Staatspapiergeldes zu besorgen und
dadurch der Staatsverwaltung bei der Ordnung ihres durch die Völker
kriege erschütterten Kredites zu helfen. Der Staat wollte den Papier-
umlauf nicht vermehren und kein Papiergeld ausgeben. Nach § 7 des
Statuts vom 1. Juni 1816 war es die erste Aufgabe der Bank: „nach
Verhältnis der ihr von der Finanzverwaltung zu übergebenden oder auf
anderen Wegen zufließenden Münzvorräte Zahlungsanweisungen unter
dem Namen von Banknoten auszugeben, welche auf Verlangen der In
haber bei den dazu dotierten Auswechslungskassen jederzeit zu ihrem
vollen Betrage in Metallmünze umgewechselt werden können, und ver
mittelst dieser Banknoten das zirzulierende Papiergeld nach und nach
einzulösen."
Die Bank war hierdurch keine gewöhnliche Zettelbank, sondern
durch diese enge Verbindung ein vom Staate abhängiges Institut. Der
Staat benutzte diese Macht, um von der Bank große Darlehen zu er
halten, und unterließ es mit Rücksicht auf die Kosten und Schwierigkeiten,
die nötigen Summen durch Erhöhen von Steuern oder Aufnehmen von
Anleihen aufzubringen, und bediente sich lieber der Notenpresse der
Bank. „Man wandelte ans dem bequemen, aber schlüpfrigen und zum
Abgrunde führenden Pfade der Papiergeldwirtschaft"?)
*) A. Wagner, Die Herstellung der Nationalbank mit besonderer Rücksicht
auf dm Bankplan des Finanzministers von Plener, Wien 1862, S. 6.