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Eine Schuld des Staates am Ende eines jeden Monats ist spätestens
bis zum 7. Tage des nächsten Monats bar zu begleichen.
Besondere Dienste mußte die Bank im Interesse der österreichischen
Währung leisten. Durch Artikel 87 der Statuten vom Jahre 1878
war sie verpflichtet, gesetzliche Silbermünzen und Silberbarren mit
45 Fl. in Banknoten für das Münzpfund fein Silber einzulösen.
Österreich Ungarn entschloß sich dann, von der Silberwährung zur
Goldwährung überzugehen, und ordnete diesen Übergang durch das
Gesetz vom 2. August 1892 an. Der Bank fiel nun die Aufgabe zu,
diesen Entschluß zur Durchführung zu bringen. „Denn die Geschichte
des Währungswesens und der Währungsreform war und ist natur
gemäß in allen modernen Staaten mit der Entwicklung der Notenbank
aufs innigste verknüpft. Kaum irgendwo ist aber dieser Zusammenhang
ein so inniger und die Mitwirkung des Noteninstituts bei der Reform
und Modernisierung des Geldwesens eine so intensive gewesen, wie
in Österrreich - Ungarn". x ) Es mußte nicht nur das Papiergeld
aus dem Verkehr gezogen werden, sondern auch der Goldschatz der
Bank so gestaltet werden, daß die Aufnahme der Barzahlungen mit
Erfolg durchgeführt werden konnte. Es lief im Lande ein bedeutender
Betrag von Staatspapiergeld in Höhe von .812 Millionen Fl. um.
Es war daher unmöglich, die Goldwährung durchzuführen, solange diese
Staatsnoten nicht eingezogen waren.
Durch die Ministerialverfügung vom 24. Juli 1894 wurde zu
nächst die Einziehung von 200 Millionen Fl. angeordnet. Zur Ein
lösung wurden in den Jahren 1894 und 1895 je 20 Millionen Fl. in
Kronenstücken bestimmt, die von beiden Regierungen ausgeprägt wurden.
Für den weiteren Betrag von 160 Millionen Fl. hinterlegten die beiden Re
gierungen 2 ) Zwanzigkronenstücke bei der Bank, die dafür auf Wunsch
des einlösenden Finanzministeriums Banknote» oder Silber herausgibt.
Die gänzliche Einlösung der restlichen Staatsnoten in Höhe von 224
Millionen Kronen erfolgte durch die Kaiserliche Verordnung vom 21.
September 1899. Zu diesem Zwecke wurden der Bank 156800000
Kronen durch die österreichische :md 67200000 Kronen durch die
ungarische Regierung in Gold übergeben. Das Gold blieb jedoch als
Spezialdeckung in den Tresors der Bank. Die Bank gab dafür bis
zur Höhe von 160 Millionen Banknoten und ans ihren, Silbervorrat
64 Millionen Kronen in Guldenstücken, die von den beiden Regier-
9 A. Spitzmüller, Die Österreichisch-Ungarische Währungsre'orm, Wien
und Leipzig 1902. S. 49.
s ) 112 Millionen Fl. die österreichische, 48 Millionen Fl, die ungarische
^Regierung.