Full text: Die finanzielle Heranziehung der Zentralnotenbanken durch den Staat in Europa

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Eine Schuld des Staates am Ende eines jeden Monats ist spätestens 
bis zum 7. Tage des nächsten Monats bar zu begleichen. 
Besondere Dienste mußte die Bank im Interesse der österreichischen 
Währung leisten. Durch Artikel 87 der Statuten vom Jahre 1878 
war sie verpflichtet, gesetzliche Silbermünzen und Silberbarren mit 
45 Fl. in Banknoten für das Münzpfund fein Silber einzulösen. 
Österreich Ungarn entschloß sich dann, von der Silberwährung zur 
Goldwährung überzugehen, und ordnete diesen Übergang durch das 
Gesetz vom 2. August 1892 an. Der Bank fiel nun die Aufgabe zu, 
diesen Entschluß zur Durchführung zu bringen. „Denn die Geschichte 
des Währungswesens und der Währungsreform war und ist natur 
gemäß in allen modernen Staaten mit der Entwicklung der Notenbank 
aufs innigste verknüpft. Kaum irgendwo ist aber dieser Zusammenhang 
ein so inniger und die Mitwirkung des Noteninstituts bei der Reform 
und Modernisierung des Geldwesens eine so intensive gewesen, wie 
in Österrreich - Ungarn". x ) Es mußte nicht nur das Papiergeld 
aus dem Verkehr gezogen werden, sondern auch der Goldschatz der 
Bank so gestaltet werden, daß die Aufnahme der Barzahlungen mit 
Erfolg durchgeführt werden konnte. Es lief im Lande ein bedeutender 
Betrag von Staatspapiergeld in Höhe von .812 Millionen Fl. um. 
Es war daher unmöglich, die Goldwährung durchzuführen, solange diese 
Staatsnoten nicht eingezogen waren. 
Durch die Ministerialverfügung vom 24. Juli 1894 wurde zu 
nächst die Einziehung von 200 Millionen Fl. angeordnet. Zur Ein 
lösung wurden in den Jahren 1894 und 1895 je 20 Millionen Fl. in 
Kronenstücken bestimmt, die von beiden Regierungen ausgeprägt wurden. 
Für den weiteren Betrag von 160 Millionen Fl. hinterlegten die beiden Re 
gierungen 2 ) Zwanzigkronenstücke bei der Bank, die dafür auf Wunsch 
des einlösenden Finanzministeriums Banknote» oder Silber herausgibt. 
Die gänzliche Einlösung der restlichen Staatsnoten in Höhe von 224 
Millionen Kronen erfolgte durch die Kaiserliche Verordnung vom 21. 
September 1899. Zu diesem Zwecke wurden der Bank 156800000 
Kronen durch die österreichische :md 67200000 Kronen durch die 
ungarische Regierung in Gold übergeben. Das Gold blieb jedoch als 
Spezialdeckung in den Tresors der Bank. Die Bank gab dafür bis 
zur Höhe von 160 Millionen Banknoten und ans ihren, Silbervorrat 
64 Millionen Kronen in Guldenstücken, die von den beiden Regier- 
9 A. Spitzmüller, Die Österreichisch-Ungarische Währungsre'orm, Wien 
und Leipzig 1902. S. 49. 
s ) 112 Millionen Fl. die österreichische, 48 Millionen Fl, die ungarische 
^Regierung.
	        
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