Die Ardeiterbeeufsveerine.
L Referat des Neichstagsabgcordneten Bassermann-Mannßeim.
A. Verleihung der Korporationsrechte an die Ar-
tz e i t e r b e r u f s v e r e i n e.
Seit lange wird ein Gesetz über die Berufsvereine angestrebt,
nicht nur für Arbeiterberufsvereine, sondern für Berufsvereine
im allgemeinen. Bei Verabschiedung des Bürgerlichen Gesetzbuches
ist es nicht gelungen, die Materie zu regeln, dagegen forderte damals
eine Resolution des Reichstags ein Gesetz über Berufsvereine.
Der Widerstand gegen eine gesetzliche Regelung der Materie
entspringt politischen Gründen. Es ist die Furcht, durch die
Verleihung der Korporationsrechte möchte den Arbeitervereinen
erhöhte Bedeutung beigelegt und dadurch insbesondere die Macht
der Sozialdemokratie gemehrt werden.
Dieser Widerstand ist unberechtigt und überschätzt die Be
deutung der Frage. Zunächst ist die politische Organisation der
Sozialdemokratie unabhängig von der Gewerkschaftsorganisation.
Zum zweiten ist es das Bestreben der Arbeiterberufsvereine, sich
aus politischen Kampforganisationen immer mehr zu politisch neu
tralen Arbeitervertretungen weiter zu bilden. Zum dritten han
delt es sich nicht allein um sozialdemokratische Gewerkschaften,
sondern um die zahlreichen Arbeiterorganisationen, die auf christ
lichem Boden stehen, um die Hirsch-Dunckerschen Gewerkvereine
1*