Full text : Gesetz betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben

War  die  Regelung  der  gewerblichen  Kinderarbeit  notwendig?

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(14,5  Prozent)  sechs  Stunden  ttiglich  tätig.  Daneben  wird  aus  der^thüringischen
Hausindustrie  von  Arbeitszeiten  bis  zn  zehnstündiger  läglichechDauer.bcrichtet."

In  der  Statistik  von  1898  werden  „mehr  als  3  Stunden"
als  eine  intensivere  Arbeit  bezeichnet.  „Es  ergeben  sich  für  Preußen
nicht  weniger  als  63  554  Schulkinder,  die  in  ausgedehnterem  Maße
gewerbliche  Arbeit  verrichten."  Zu  diesen  zählt  der  Bericht  die
55  933  wöchentlich  sechsmal  und  7621  siebenmal  länger  als  3  Stunden
arbeitenden.  Der  Uneingeweihte  kann  sich  nicht  vorstellen, ­
  welche  Ausbeutung  da  stattfand.  Wir  wollen
der  Öffentlichkeit  nicht  vorenthalten,  daß  z.  B.  in  Chemnitz
**’  '  172  Kinder  täglich  9  Stunden
28  „  „  10  „
9  ,,  „  11  „
3  „  „  12  „
2  ii  ii  13  ii

«ooKinoer  täglich  4  Stunden
355  „  5
"  ii  °  ii
1241  6
"  tt  ü  „
241  6V 2  „
628  „  „  7  „
223  „  ..  8  ..

arbeiteten.  In  Charlottenburg  wurden  festgestellt
88  Kinder  mit  30—40  Stunden  z

105  „  „  40—50  „
39  „  „  50—60  „
8  „  „  60—72
(Über  Köln,  Halle,  Braunschweig,
S.  61  -  66.)

j  wöchentlicher  Arbeitsdauer.
Gera  usw.  vgl.  Agahd  a.  a.  O.

Es  war  eine  gute  Tat,  daß  der  Reichstag  namentlich
auch  bezüglich  der  Austräger  über  die  Forderungen  des  Gesetzentwurfs ­
  hinausging.  Wenn  man  bedenkt,  daß  die  Hauptarbeit  der
Kinder  in  den  Schulstunden  und  der  Vorbereitung  auf  dieselben
liegen  sollte,  wenn  man  erwägt,  daß  der  genannten  Arbeitsdauer
immer  noch  die  Schulstunden  zugezählt  werden  müssen,  und  wenn
endlich  neben  solche  Beschäftigungszeit  das  Alter  der  Kinder
gestellt  wird,  dann  erst  wird  ersichtlich,  daß  die  liebe  Gewohnheit
uns  zu  lange  hat  an  Zuständen  vorübergehen  lassen,  welche  dem
Menschenfreund  weh  tun  und  der  Gesellschaft  zum  Schaden  gereicht
haben.  Und  ich  füge  hinzu  —  weiter  zum  Schaden  gereichen
werden,  falls  die  Durchführung  des  Gesetzes  auf  eine  leichte  Achsel
genommen  würde.  Trotz  der  Schwierigkeit  der  Kontrolle  der  Be ­
            
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