Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

8. Kapitel. Einkommen aus dem Arbeitsverhältnis. 
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tige ist. Deshalb ist es auch nicht ratsam, die öffentlichen Or 
gane zu einem Eingriff in die Frage der Lohnsysteme zu drängen. 
Die Lohnpolitik des Staates und der ihm nachgeordneten Organe 
würde nicht nur eine sehr undankbare, sondern auch eine unerfüllbare 
Aufgabe übernehmen, wenn sie sich der Führung der Erwerbsstände 
bei der Wahl des Lohnsystems bemächtigen wollte. 
Dasselbe gilt für die vielfachen Ergänzungen dieser Systeme, wie 
sie von sozialpolitischen Schriftstellern empfohlen und von Unternehmern 
tatsächlich angewandt sind. Von diesen Ergänzungen sind für die 
Sozialpolitik namentlich diejenigen von Bedeutung, welche eine engere 
Beziehung zwischen dem Stande der Löhne und den geschäftlichen 
Erfolgen des Unternehmens herbeiführen wollen, das sind die gleitende 
Lohnskala und das Gewinnbeteiligungssystem. An beide sind weit 
gehende sozialpolitische Erwartungen geknüpft worden. Mancher glaubte 
wohl, daß damit das solange vergeblich gesuchte absolut „gerechte“ 
Lohnsystem gefunden sei. So hochgespannte Hoffnungen muß man auf 
geben. Auch der Begriff „Gerechtigkeit“ hat keinen absoluten, sondern 
nur einen relativen Inhalt, und für die Sozialpolitik mit ihren durchaus 
praktischen Aufgaben ist es richtiger, ihre Kraft und Zeit nicht auf 
das Suchen nach dem absolut gerechten Lohnsystem zu verwenden, 
sondern das ausfindig zu machen, was unter den gegebenen Umständen 
das zweckmäßigste ist. Auch die gleitende Lohnskala und das Gewinn 
beteiligungssystem sind nur unter diesem Gesichtspunkt zu betrachten. 
Die gleitende Lohnskala (sliding scale, echelle mobile, basis System) 
beruht auf dem Grundgedanken, daß Löhne und Preise der Erzeug 
nisse in einem bestimmten Verhältnis zueinander stehen müssen. Es 
wird ein bestimmter Normal- oder Standardlohn und ein ihm ent 
sprechender Normal- oder Standardpreis des Erzeugnisses festgesetzt 
mit der Maßgabe, daß bei Abweichungen des tatsächlichen Preises vom 
Standardpreise auch der tatsächliche Lohn in entsprechendem Maße 
gegen den Standardlohn sich verschieben müsse. Die Preise müssen 
zu dem Zwecke in bestimmten Zeitabschnitten durch bestimmte Ver 
trauensorgane zuverlässig festgestellt werden. Etwaige Meinungsver 
schiedenheiten werden durch unparteiische Schieds- oder Einigungs 
ämter ausgeglichen. Wenn, was vorkommt, das Steigen der Löhne 
nicht durchweg in demselben Verhältnis wie das der Preise vor sich 
gehen, sondern sich von einer bestimmten Preisgrenze an schneller 
oder langsamer vollziehen soll, spricht man von abgestufter (graduierter) 
Skala. Nicht selten wird bei den abgestuften Skalen vereinbart, daß 
bei sinkender Preisrichtung die Löhne von einem bestimmten Preise an 
nicht weiter herabgesetzt werden, aber auch bei steigender Preisrichtung 
von einer bestimmten Grenze an nicht weiter oder doch nicht in demselben 
Verhältnis steigen sollten. Die Wirkung der gleitenden Lohnskala 
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