Full text: Gesetz betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben

Aus dem Vorwort zur ersten Auflage. 
Wer behauptet, daß Gesetze oft nur „Druckerschwärze auf 
Papier" feien, unterschätzt ihren Wert. Selbst ein schlecht durch 
geführtes Gesetz bedeutet die Festlegung einer Idee durch den Staat. 
Das ist immer ein Fortschritt. Und daß ein Gesetz, welches von 
hervorragenden Politikern mit Recht als eine sozialpolitische Tat 
ersten Ranges bezeichnet worden ist, einfach auf dem Papier stehen 
bleibt, ist durchaus nicht zu befürchten. 
Das Kinderschutzgesetz hat noch Mängel, ganz gewiß; aber an 
Bedeutung verliert es dadurch nicht. Der Ausbau des Gesetzes ist 
leicht, weil fester Grund gelegt wurde. *) Der Schritt, im Eltern 
rechte einzugreifen, ist immer gewagt. Er ermahnte zu behutsamem 
Vorgehen. 
Pflicht aller Einsichtigen ist es, fortgesetzt die Notwendigkeit 
des Gesetzes in der Öffentlichkeit zu betonen (Presse, Vereine). Das 
Material, dessen Behörden Lehrer, Geistliche, Gewerbeinspektoren, 
Ärzte und Kinderschutz- sowie Fürsorgcvereine bedürfen, um die Be 
völkerung willig zu machen zur Aufnahme der Wohltaten, die das 
Gesetz dem Kinde bieten will, habe ich veröffentlicht. In dem vor 
liegenden Buche glaubte ich es nicht völlig übergehen und — eben- 
eincr ^ f 61 e h'" n ä u geschehen haben wird, ist Gegenstand 
aeaen di- qi "tersuchung gewesen (cf. Agahd, Kinderarbeit und Gesetz 
viirfsirfuJ 5 ugnu &™3 kindlicher Arbeitskraft in Deutschland. Unter Be- 
®. x 0 er Gesetzgebung des Auslandes und der Beschäftigung der 
Kinder in der Landwirtschaft. Fischer-Jena. 1802).
	        
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