Aus dem Vorwort zur ersten Auflage.
Wer behauptet, daß Gesetze oft nur „Druckerschwärze auf
Papier" feien, unterschätzt ihren Wert. Selbst ein schlecht durch
geführtes Gesetz bedeutet die Festlegung einer Idee durch den Staat.
Das ist immer ein Fortschritt. Und daß ein Gesetz, welches von
hervorragenden Politikern mit Recht als eine sozialpolitische Tat
ersten Ranges bezeichnet worden ist, einfach auf dem Papier stehen
bleibt, ist durchaus nicht zu befürchten.
Das Kinderschutzgesetz hat noch Mängel, ganz gewiß; aber an
Bedeutung verliert es dadurch nicht. Der Ausbau des Gesetzes ist
leicht, weil fester Grund gelegt wurde. *) Der Schritt, im Eltern
rechte einzugreifen, ist immer gewagt. Er ermahnte zu behutsamem
Vorgehen.
Pflicht aller Einsichtigen ist es, fortgesetzt die Notwendigkeit
des Gesetzes in der Öffentlichkeit zu betonen (Presse, Vereine). Das
Material, dessen Behörden Lehrer, Geistliche, Gewerbeinspektoren,
Ärzte und Kinderschutz- sowie Fürsorgcvereine bedürfen, um die Be
völkerung willig zu machen zur Aufnahme der Wohltaten, die das
Gesetz dem Kinde bieten will, habe ich veröffentlicht. In dem vor
liegenden Buche glaubte ich es nicht völlig übergehen und — eben-
eincr ^ f 61 e h'" n ä u geschehen haben wird, ist Gegenstand
aeaen di- qi "tersuchung gewesen (cf. Agahd, Kinderarbeit und Gesetz
viirfsirfuJ 5 ugnu &™3 kindlicher Arbeitskraft in Deutschland. Unter Be-
®. x 0 er Gesetzgebung des Auslandes und der Beschäftigung der
Kinder in der Landwirtschaft. Fischer-Jena. 1802).