Borwort.
V
gangenen Verordnungen des Bundesrats und durch das Erscheinen
der übrigen Kommentare zum Kinderschutzgesetz notwendig geworden
waren. Die Kommentare von Rohmer, Spangenberg, v. Rohrscheidt,
Neukamp und Zwick sind benutzt und überall zitiert worden.
Möge dem Buch, welches nach so kurzer Zeit des Erscheinens
zu einer zweiten Auflage kommt, die Gunst, welche ihm zuteil ge
worden, auch fürderhin beschieden sein.
Berlin-Rixdorf, im Januar 1904.
M. v. Schulz. Konrad Agahd.
Vorwort Zur dritten Auflage.
Obwohl der 2. Auflage bereits nach 6 Monaten ein unver
änderter Neudruck folgen mußte, ist schon jetzt eine dritte Auflage
notwendig geworden.
Wir sprechen zunächst allen Behörden, Körperschaften und
Vereinen, welche uns durch Überweisung von Material bei Bearbei
tung der vorliegenden Auflage unterstützten, unseren verbindlichsten
Dank aus.
Es ist mehrfach der Wunsch geäußert worden, daß wir neben
der preußischen Ausführungsanweisung auch die Anweisungen der
anderen Bundesstaaten bringen möchten. Dem tragen wir durch
Teil III des Buches Rechnung. Viele der dortigen Anweisungen
sind zwar der preußischen nachgebildet; dennoch empfiehlt es sich, sie
sämtlich dem Wortlaut nach hier aufzunehmen, damit die Ange
hörigen der Bundesstaaten des Nachschlagens der bezüglichen Regie
rungsblätter überhoben sind und ihnen dadurch die Benutzung
unseres Buches nicht unwesentlich erleichtert wird. Eine solche Er
leichterung kann durch den Abdruck der Preußischen Anweisung allein
und durch einen bloßen Hinweis auf die Abänderungen in den
übrigen Vollzugsverordnungen nicht erreicht werden, umsoweniger
als namentlich die für § 3 des Kinderschutzgesetzes in Betracht kom-