Full text: Gesetz betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben

Borwort. 
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gangenen Verordnungen des Bundesrats und durch das Erscheinen 
der übrigen Kommentare zum Kinderschutzgesetz notwendig geworden 
waren. Die Kommentare von Rohmer, Spangenberg, v. Rohrscheidt, 
Neukamp und Zwick sind benutzt und überall zitiert worden. 
Möge dem Buch, welches nach so kurzer Zeit des Erscheinens 
zu einer zweiten Auflage kommt, die Gunst, welche ihm zuteil ge 
worden, auch fürderhin beschieden sein. 
Berlin-Rixdorf, im Januar 1904. 
M. v. Schulz. Konrad Agahd. 
Vorwort Zur dritten Auflage. 
Obwohl der 2. Auflage bereits nach 6 Monaten ein unver 
änderter Neudruck folgen mußte, ist schon jetzt eine dritte Auflage 
notwendig geworden. 
Wir sprechen zunächst allen Behörden, Körperschaften und 
Vereinen, welche uns durch Überweisung von Material bei Bearbei 
tung der vorliegenden Auflage unterstützten, unseren verbindlichsten 
Dank aus. 
Es ist mehrfach der Wunsch geäußert worden, daß wir neben 
der preußischen Ausführungsanweisung auch die Anweisungen der 
anderen Bundesstaaten bringen möchten. Dem tragen wir durch 
Teil III des Buches Rechnung. Viele der dortigen Anweisungen 
sind zwar der preußischen nachgebildet; dennoch empfiehlt es sich, sie 
sämtlich dem Wortlaut nach hier aufzunehmen, damit die Ange 
hörigen der Bundesstaaten des Nachschlagens der bezüglichen Regie 
rungsblätter überhoben sind und ihnen dadurch die Benutzung 
unseres Buches nicht unwesentlich erleichtert wird. Eine solche Er 
leichterung kann durch den Abdruck der Preußischen Anweisung allein 
und durch einen bloßen Hinweis auf die Abänderungen in den 
übrigen Vollzugsverordnungen nicht erreicht werden, umsoweniger 
als namentlich die für § 3 des Kinderschutzgesetzes in Betracht kom-
	        
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