Full text: Zur Frage der Naturalteilung

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Diese Frohnden warm drückend und zeitraubend. Der Chronist 
legt es daher den Frohnbauern ans Herz, ihre Spannfrohndcn abzu 
lösen, nachdem ihnen Gelegenheit hiezu gegeben sei; er schreibt von den 
Vorteilen der Ablösung: 
„Die Viertelshöser sind dann Herrn ihrer Zeit, können ihre 
Felder zur besten Zeit bestellen und werden nicht abgehalten, diese zu 
bessern. Vorher mußten sie Schloßäcker zur besten Zeit ackern und 
viele Zeit durch Holz und Baufuhren versäumen." 
Die Handfrohnden, die von den Soldnern geleistet wurden, be 
standen in Diensten hauptsächlich zum Betriebe des herrschaftlichen 
Gutes (Schneiden und Dreschen des Getreides), zum Bauwesen, zu 
Botengängen und zu allen übrigen herrschaftlichen Bedürfnissen. Als 
Entgelt wurde die herkömmliche Frohn- und Meilengebühr bezahlt. 
Die Frohngebühren betrugen: 2 Schilling für einen langen, 1 Schilling 
für einen kurzen Männertag, 12 H für einen langen, 9 H für einen 
kurzen Weibertag. Meilengebühr wurde für einen Weg von 2 Stunden 
1 Schilling, für einen Weg von 4—6 Stunden 2—3 Schillinge ent 
richtet. Bei Treibjagden in Wald und Feld mußte die ganze Gemeinde 
Frohndienste tun. 
In der Chronik heißt es voll der Frohnde überhaupt: „Alle 
Frohnarbeit lvird schlecht gemacht, und schadet der Herrschaft mehr, als 
sie ihr nützt. Überdies will mail bemerkt haben, daß die Frohnde 
faule und langsame Arbeiter erzeugt, eine Untugend, die auch bei eigenen 
Arbeiten sichtbar sein soll." 
Wir sehen, daß die Grundholden in Waltershansen stark mit 
Frohnden belastet waren, daß die Dienste zum herrschaftlichen Guts- 
betriele fast wichtiger waren als die Abgaben. Die Spannfrohndelr 
mußten um so drückender empfunden werden, als berichtet wird, daß 
die Viertelshöser der Äcker zu viele hätten, sodaß sie mit der Bewirt-- 
schaftnng derselben nicht herumkommen könnten. 
3. 
Maßregeln für und wider die Naturalteilung 
im ehemaligen Franken. 
Die Fürstbischöfe von Würzburg ivaren in Franken, und wie wir 
gescheit haben, auch im Grabfeld die bedeutendsten Grnitdherrn; ihre 
Rechte wurden in der Provinz draußen von einem großen Beamten 
körper wahrgenommen. Voll der Zentralstelle Würzburg aus erließen 
sie Verorditungen verschiedenen Inhaltes teils in ihrer Eigenschaft als 
Landesherrn, teils in ihrer Eigenschaft als Grundherrn, eine genaue
	        
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