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Diese Frohnden warm drückend und zeitraubend. Der Chronist
legt es daher den Frohnbauern ans Herz, ihre Spannfrohndcn abzu
lösen, nachdem ihnen Gelegenheit hiezu gegeben sei; er schreibt von den
Vorteilen der Ablösung:
„Die Viertelshöser sind dann Herrn ihrer Zeit, können ihre
Felder zur besten Zeit bestellen und werden nicht abgehalten, diese zu
bessern. Vorher mußten sie Schloßäcker zur besten Zeit ackern und
viele Zeit durch Holz und Baufuhren versäumen."
Die Handfrohnden, die von den Soldnern geleistet wurden, be
standen in Diensten hauptsächlich zum Betriebe des herrschaftlichen
Gutes (Schneiden und Dreschen des Getreides), zum Bauwesen, zu
Botengängen und zu allen übrigen herrschaftlichen Bedürfnissen. Als
Entgelt wurde die herkömmliche Frohn- und Meilengebühr bezahlt.
Die Frohngebühren betrugen: 2 Schilling für einen langen, 1 Schilling
für einen kurzen Männertag, 12 H für einen langen, 9 H für einen
kurzen Weibertag. Meilengebühr wurde für einen Weg von 2 Stunden
1 Schilling, für einen Weg von 4—6 Stunden 2—3 Schillinge ent
richtet. Bei Treibjagden in Wald und Feld mußte die ganze Gemeinde
Frohndienste tun.
In der Chronik heißt es voll der Frohnde überhaupt: „Alle
Frohnarbeit lvird schlecht gemacht, und schadet der Herrschaft mehr, als
sie ihr nützt. Überdies will mail bemerkt haben, daß die Frohnde
faule und langsame Arbeiter erzeugt, eine Untugend, die auch bei eigenen
Arbeiten sichtbar sein soll."
Wir sehen, daß die Grundholden in Waltershansen stark mit
Frohnden belastet waren, daß die Dienste zum herrschaftlichen Guts-
betriele fast wichtiger waren als die Abgaben. Die Spannfrohndelr
mußten um so drückender empfunden werden, als berichtet wird, daß
die Viertelshöser der Äcker zu viele hätten, sodaß sie mit der Bewirt--
schaftnng derselben nicht herumkommen könnten.
3.
Maßregeln für und wider die Naturalteilung
im ehemaligen Franken.
Die Fürstbischöfe von Würzburg ivaren in Franken, und wie wir
gescheit haben, auch im Grabfeld die bedeutendsten Grnitdherrn; ihre
Rechte wurden in der Provinz draußen von einem großen Beamten
körper wahrgenommen. Voll der Zentralstelle Würzburg aus erließen
sie Verorditungen verschiedenen Inhaltes teils in ihrer Eigenschaft als
Landesherrn, teils in ihrer Eigenschaft als Grundherrn, eine genaue