Full text : Acht Gutachten über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe

55

545

erläßlich,  daß  am  Sonntage  die  Reisedispositionen  für  die
folgende  Woche  getroffen  und  sonstige  hiermit  zusammenhängende
Dinge  erledigt  würden.  —  Unseres  Erachtens  ließe  sich  dieses
jedoch  in  den  allermeisten  Fällen  sehr  wohl  am  Samstagnachmittage ­
  besorgen,  da  dann  die  Reisenden  meist  schon  zurück  zu
sein  pflegen,  weil  ihr  Besuch  an  diesem  Tage  doch  ungelegen  kommt.
Das  vorstehend  Gesagte  dürfte  schon  ausreichen,  um  nicht
allein  die  Notwendigkeit,  sondern  auch  die  Nützlichkeit  der  geforderten ­
  Erweiterung  der  Sonntagsruhe  darzutun.  Selbst  wenn
ans  einer  solchen  ein  geringer  wirtschaftlicher  Nachteil  entstände,
so  würde  dieser  doch  mindestens  ausgewogen  durch  die  gewonnenen
Vorteile  auf  religiösem,  sozialem,  nationalem  und  gesundheitlichem
Gebiete.  Wir  glauben  aber  nicht  einmal,  daß  ein  solcher  Schaden
überhaupt  eintreten  würde;  vielmehr  sind  wir  der  Meinung,  daß
durch  die  größere  geistige  und  körperliche  Frische,  welche  die
Jnnehaltung  des  von  Gott  eingesetzten  und  von  Natur  aus  notwendigen ­
  Ruhetages  Prinzipalen  wie  Angestellten  gewährt,  und
durch  welche  die  Arbeitskraft  erneuert  und  die  Arbeitsfreudigkeit
gehoben  wird,  der  vermeintliche  Zeitschaden  mehr  als  ausgeglichen
würde.  Zu  alledem  ist  es  unsere  innerste  Überzeugung,  daß  aus
der  treuen  Befolgung  der  Gebote  Gottes,  welche  —  auf  der
Grundlage  des  natürlichen  Rechtes  beruhend  —  ganz  wesentlich
zum  Nutzen  der  Menschheit  selbst  gegeben  sind,  dieser  niemals
ein  wirklicher  Schaden  erwachsen  kann,  daß  aber  ihre  Nichtachtung
stets  zum  Unsegen  gereicht.
Was  nun  die  Durchführbarkeit  einer  erweiterten  Sonntagsruhe ­
  betrifft,  so  sind  etwa  nach  dieser  Richtung  hin  laut
werdende  Bedenken  wohl  am  schlagendsten  zu  widerlegen  durch
den  Hinweis  auf  England  und  Nordamerika,  deren  Handel  und
Industrie  die  dort  herrschende  absolute  Sonntagsruhe  gewiß  nicht
zum  Nachteil  geworden  ist.  —  Aber  auch  in  unserem  Vaterlande
hat  sich  die  Überzeugung  von  der  Zweckmäßigkeit  und  Durchführbarkeit ­
  einer  Erweiterung  dieser  gesetzlichen  Bestimmungen
schon  in  weiteren  Kreisen,  auch  der  selbständigen  Kaufleute, ­
  durchgerungen,  nachdem  man  eingesehen  hat,  daß  die  bei
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.