Full text: Der neue bulgarische Zolltarif vom 17/31. Dezember 1904

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J. 
Warenbenennung 
Gefäße und Apparate aus Kupfer, Messing und * Bronze für Fabriksunter- 
nehmungen, Dampfschiffe, Dampfmaschinen, Destillerien, Raffinerien, Färbereien 
und andere Industrien, Reservoirs, Fässer, Kessel, Röhren, Lager und Büchsen 
für Räder und dergl 
Metallgießer- und Metalldreherwaren aus Kupfer, Messing und Bronze; Er 
zeugnisse aus Kupfer- und anderem Metallblech; alle diese Erzeugnisse 
gefärbt, brüniert, poliert oder nicht, auch in Verbindung mit anderen ge 
wöhnlichen Materialien, jedoch nicht ziseliert, verniert, vernickelt, ver 
silbert oder vergoldet .... ... 
Hieher gehören; Betten, Kronleuchter, Lampen, Ofentüren und anderes 
Ofenzugehör, Ofen- und Fenstergitter, Tafeln, Leuchter, Viehglocken und andere 
kleine Glocken, Bügeleisen, Backformen, Möhelrollen, Tür- und Fenstergriffe, 
Schlösser, Vorlegeschlössen, Vorhanghälter, Schloßschilder, Sattlerbesohläge, Wagen 
beschläge etc., Rosetten, Einfassungen, Siegel, Agraffen, Schuhösen, Gewichte, 
Werkzeuge für verschiedene Handwerkszweige und überhaupt alle Gegenstände aus 
Kupfer, Messing oder Bronze, welche die Eigenschaften dieser Tarif-Nr. aufweisen. 
Glocken 
Hieher gehören Glocken im Gewichte von mehr als 15 kg per Stück. 
Erzeugnisse aus Kupfer, Messing und Bronze, ziseliert, lackiert, vernickelt, ver 
goldet oder versilbert, auch in Verbindung mit anderen Materialien mit Aus 
nahme von Elfenbein, Schildpatt, Perlmutter, echtem Gagat, Bernstein, Seide, 
Edelmetallen und Edelsteinen 
Hieher gehören: Kandelaber, Luster, Wagenlaternen, Lampen, Armleuchter, 
Bureaugarnituren, Möbelbeschläge, Rahmen, Etuis, Kästchen und andere kleine 
Luxusgegenstände, wie: Vasen, Statuen, Statuetten, Bas-Reliefs, Büsten, Medaillons etc. 
Hieher fallen auch die in der Tarif-Nr. 433 aufgezählten Gegenstände aus Kupfer, 
Messing und Bronze, falls sie ziseliert, verniert, lackiert, vernickelt, schwach ver 
goldet oder versilbert sind. 
Gegenstände aus Aluminiunibronze gehören auch zu dieser Tarifnummer. 
Wenn die in dieser Tarifnummer genannten Gegenstände mit gemeinen 
Materialien verbunden sind, die an sich einem niedrigeren Zollsatz als dem in dieser 
Tarif-Nr. vorgeschriebenen unterliegen, wie: Marmorfliesen etc,, so haben die 
Importeure das Recht, die getrennte Verzollung dieser Gegenstände — falls sie 
sich trennen lassen — nach ihrer Beschaffenheit zu verlangen. 
Waren der Tarif-Nr. 435 in Verbindung mit Elfenbein, Schildpatt und anderen 
wertvollen Materialien werden nach Tarifklasse XXX verzollt; diejenigen, welche 
mit Edelmetallen verziert sind, wie Bijouteriewaren. 
Zinn, rein oder mit Antimon legiert, in Klumpen, Barren, Platten, Blechen u. dgl. 
Buchdruckerlettern aus Blei und Antimon, Klischees, Druckplatten, sowie alle 
beweglichen Typen für Druckereien 
Waren aller Art aus reinem oder mit Blei, Zink oder Antimon legiertem Zinn, 
nicht vergoldet und nicht versilbert 
Vergoldete und versilberte Zinnwaren zahlen noch einen Zuschlag 
von 50%. 
Hieher gehören: Gefäße, Teekannen, Kaffeekannen, Präsentierteller, Tassen, 
Leuchter, Küchengeräte, sowie auch Fantasiegegenstände aus Zinn (auch mit Blei 
legiert), Antimon und anderen Metallen. 
439 
Nickel und Pakfong (Neusilber) iu rohem Zustande, in Stücken, gehämmert, 
gewalzt oder in Form von Draht 
Ver 
zollungs- 
Einheit 
Zollsatz 
in 
Francs 
100 Jcy 
50. - 
n 
100. - 
1 » 
80-- 
1 55 
200 — 
51 
40 — 
55 
60-- 
1 55 
100-— 
[• 55 
30 —
	        
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