Full text : Die Berliner Arbeiterbewegung von 1890 bis 1905

Neunzehntes  Kapitel.
Die  Opfer  und  die  Bilanz  des  Kampfes

die  deutsche  Sozialdemokratie  alle  Putschmacherei  und  Verschwdrungs--/
  spielerei  grundsätzlich  verwirft,  sollten  ihre  Mitglieder  nicht  häufiger
vor  Gericht  kommen,  als  etwa  die  Mitglieder  ihrer  Bruderparteien
in  Belgien,  Dänemark,  England,  Frankreich,  der  Schweiz;  denn  wer  die
sozialistische  Presse  dieser  Länder  liest  und  ihre  sozialistischen  Versammlungen
besucht,  wird  dort  keiner  wesentlich  anderen  und  in  verschiedenen  dieser  Länder
jedenfalls  keiner  milderen  Sprache  in  bezug  auf  die  Staatseinrichtungen,
die  Regierungen  und  sonstigen  Behörden  begegnen,  als  sie  in  der  sozialdemokratischen ­
  Presse  und  den  sozialdemokratischen  Versammlungen  Deutschlands ­
  üblich  sind.  Aber  wie  selten  konnnt  es  vor,  daß  in  jenen  Ländern
sozialdemokratische  Redakteure  oder  sozialdemokratische  Redner  von  Staats
wegen  vor  Gericht  gestellt,  und  wie  viel  seltener  noch  geschieht  es,  daß  sie
verurteilt  werden.  Dies  und  die  Tatsache,  daß  Redakteure  und  Redner
in  Deutschland  schon  selbstverständlich  nach  Möglichkeit  auf  die  Praxis  der
Gerichte  Rücksicht  nehmen,  muß  man  im  Auge  behalten,  um  den  richtigen
Maßstab  zu  haben  für  die  Strafverfolgungen  und  Verurteilungen,  von
denen  die  Geschichte  der  fünfzehn  Jahre  Berliner  Arbeiterbewegung  zu
erzählen  weiß,  die  unser  Buch  behandelt.
Es  entfällt  in  diese  Epoche  nicht  ein  einziger  Prozeß  gegen  Sozialdemokraten, ­
  bei  dem  auch  nur  die  Anklage  von  geplanten  Gewaltakten  hochverräterischen ­
  Charakters  spräche,  auf  solche  bloß  andeutend  hingewiesen
wiirde.  Die  einzigen  Prozesse,  die  von  Gewaltakten  erzählen,  betrafen
Arbeiter,  die  bei  Streiks  oder  Aussperrungen  Tätlichkeiten  gegen  Arbeitswillige ­
  begangen  oder  Sachbeschädigungen  verübt  haben  sollten,  oder  —  in
einigen  wenigen  Fällen  —  Arbeiter,  die  sich  Schutzleuten  oder  ähnlichen
unteren  Beamten  widersetzt  hatten  oder  widersetzt  haben  sollten.  Die
Masse  der  eigentlich  politischen  Anklagen  und  Verurteilungen  aber  beziehen
sich  auf  Landlungen,  die  man  anderwärts  entweder  überhaupt  nicht  oder
nur  in  ganz  extremen  Fällen  unter  Anklage  stellt:  Beleidigung  irgendwelcher
irdischen  oder  überirdischen  Autoritäten:  —  Gottes  und  seiner  Priester,  des
Staatsoberhauptes,  der  Beamten  oder  des  Leeres.  Ihre  Ahndung  fängt
aber  auch  schließlich  in  Deutschland  an,  als  überlebt  betrachtet  zu  werden.
Mehr  als  zwei  Drittel  der  Prozesse  entfallen  auf  das  erste  Drittel  unserer
Epoche,  nach  1895  geht  ihre  Zahl  auffallend  zurück  und  erst  der  Anfang
            
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