Object : Geschichte des öffentliche Kredites

Redaktionelle
Fußnoten und Notizen in der Rheinischen Zeitung

Vom 15. Oktober 1842 bis zum 17. März 1843, in welcher Zeit Marx Chefredakteur
der Zeitung war, erschien eine Reihe von redaktionellen Fußnoten zu Artikeln oder
einzelnen Stellen derselben. Bei manchen weisen gewisse Anhaltspunkte oder Inhalt
und Stil mit Bestimmtheit auf Marxens Autorschaft hin. Wir haben sie in den Text aufgenommen.
 Cf, 1/1, 266, 305sg., 308 sq., 313 sq., (keine Fußnote, sondern redaktionelles
Nachwort), 315—317, 356. Bei anderen kann die Autorschaft Marxens — trotz der
Anzeichen, die dafür sprechen — in Zweifel gezogen werden. Diese bringen wir im
0 folgenden, und zwar entweder wörtlich oder in hinreichendem Auszug, in chronologischer
 Reihenfolge. Da jedoch fast bei keiner der während Marxens Redaktionszeit
 erschienenen Fußnoten gänzlich ausgeschlossen ist, daß sie von Marx geschrieben
oder redigiert oder wenigstens veranlaßt worden ist, vermerken wir zugleich mit
kurzer Andeutung des Inhalts auch alle übrigen Fußnoten, obwohl sie keine Spuren
'# von seiner Hand aufweisen.

1842

20. Okt., Nr. 293, p. 1, c. I. Red. Fußn. zu dem Gedicht „Das freie
Wort“: Dank an den Einsender.
23. Okt., Nr. 296, p. 1, c. 2. Red. Fußn. zum Artikel über „Kom-„
 munalwesen“: die Frage, „ob eine Trennung von Stadt- und Landgemeinden
 in der Rheinprovinz begründet sei“, wird von der RhZ einer gründlichen
 Erörterung unterworfen werden.

5. Nov., Nr. 309, p. 3, c. I. Red. Fußn. zur Korrespondenz „Von der
polnisch-schlesischen Grenze“: Die Korr. ist auch im Frankfurter Journal
5 erschienen.
17. Nov., Nr. 321, p. 2, c. 3. Red. Fußn. zu der stark anti-englischen
Korr. „Von der Oder“ über „Besetzung der Insel Fernando Po durch die
Engländer“: „Die Engländer haben zwar die militärische Besetzung
 der Insel“ in Abrede gestellt, dennoch sei anzunehmen, daß
jo sie dieselbe auf irgendeine Weise unter ihre Kolonialverwaltung einzureihen
 suchen werden. „Wir haben daher unbedenklich die obige Korrespondenz
 aufgenommen, da es sich bei jeder Handelsusurpation nur
Fragen kann, ob die Engländer sie schon hasardiert haben, oder sie erst
hasardieren werden, ob sie als eine Usurpation der Vergangenheit oder
;5 als eine Usurpation der Zukunft zu bezeichnen ist.“
18. Nov., Nr. 322, p. 3, c. 3. Red. Notiz. Berichtigung: J. Mosens
„Der Kongreß zu Verona“ ist nicht bei Cotta erschienen. Cf. 1/1, 311sq.
21. Nov., Nr. 325, p..4, c. l. Im Inseratentei] red. Fußn. zum
offenen Briefe v. Schepelers (Aachen), eine lokale und persönliche Ange-‚„
 legenheit betreffend: die Red. bestätigt auf Schepelers Wunsch, daß ein
ihm zugeschriebener Artikel in der RhZ nicht von ihm stammt.
            
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