Geldwertsberechnung der Futtermittel.
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garantie anzugeben bat. Das Formular ist bei der Probenahme auszufertigen und von
dem Probezieher sowie Zeugen gemeinschaftlich zu unterschreiben. In Streitfällen werden
nur solche Prober als gültige angesehen, bei welchen die Ausfertigung eines solchen
Attestes erfolgte.
Vereinbarungen für die Beurteilung der Futtermittel. 1 )
1. Die qualitative Prüfung aller Futtermittel auf Sand bezw. mineralische Bei
mengungen ist obligatorisch zu machen und, sobald die Vorprüfung die Anwesenheit von
mehr als normalen Mengen ergibt, die quantitative Bestimmung durch Veraschen und
Ausziehen mit Salzsäure auszuführen, und von dem Ergebnis dem Einsender Mitteilung
zu machen, w'enn der Gehalt 1 °/ 0 oder mehr beträgt.
2. Der ständige Ausschuß für Futtermittel schlägt vor, daß bei jeder Kleienunter
suchung angegeben werde, ob anscheinend unverletzte Unkrautsamen vorhanden sind
oder nicht. Bei dem Vorhandensein solcher ist darauf aufmerksam zu machen, daß ein der
artiger Befund auf Zusatz bezw. Verfälschung mittels Kornausputz hinweist.
Es bleibt dabei überlassen, die Zahl (nötigenfalls die Arten) der anscheinend un
verletzten Unkrautsamen zu bestimmen und, auf 1 Kilo berechnet, anzugeben.
3. Ergibt die mikroskopische Untersuchung einer Kleie, daß Brandpilzsporen mehr
als vereinzelt Vorkommen, so ist der Einsender darauf und auf die event. Schädlichkeit
derselben aufmerksam zu machen.
VIII. Geldwertsberechnung der Futtermittel und Minderwerts
berechnung bei Mindergehalt.
Der Puttergeldwert der Futtermittel ist vorwiegend durch den Gehalt der drei Nähr
stoffgruppen : Protein, Fett und stickstofffreie Extraktstoffe (oder Kohlenhydrate) bedingt. Zwar
besitzen die Futtermittel je nach dem Gehalt an Stickstoff, Phosphorsäure und Kali gleich
zeitig einen Düngergeldwert, indes kann dieser außer acht gelassen werden, weil sich
derselbe in den einzelnen Wirtschaften außerordentlich verschieden gestaltet.
Für die Frage des Puttergeldwertes können nur Futtermittel von gleichartiger Be
schaffenheit und Konstitution, besonders was den Grad der Verdaulichkeit anbelangt, in
Betracht gezogen werden.
Diese gleichartige Beschaffenheit trifft im großen und ganzen nur für die gewerb-
lichen Abfälle, die sogen. Kraftfuttermittel zu; denn in ihnen sind die Nährstoffe in
wesentlich gleichem Grade der Verdaulichkeit enthalten. Auch wird durchweg nur für
fiese als die gangbarsten Handelswaren eine Futtergeldwertsberechnung verlangt; für die
in den Wirtschaften selbst erzeugten Futtermittel (Eauhfutter, Wurzelgewächse usw.)
läßt sich bei den großen Schwankungen der Brzeuguugskosten kein allgemein gültiger
I uttergeldwert aufstellen.
Der Puttergeldwert der Handels- oder Kraftfuttermittel ist selbstverständlich von
den jeweiligen Marktpreisen bedingt; aber das nicht allein, sondern auch das Werts
verhältnis zwischen Protein, Fett und stickstofffreien Extraktstoffen schwankt je nach den
Marktpreisen. Denn offenbar werden diese 3 Nährstoffe nicht gleichhoch bezahlt, da an sich
die protein- und fettreichen Handelsfuttermittel schon nach ihrem spärlicheren Vorkommen
und ihrer größeren Bedeutung für die Ernährung höher im Preise stehen, als die an
stickstofffreien Extraktstoffen reichen Futtermittel; es ist daher einleuchtend, daß das Protein
u «d Fett gegenüber den stickstofffreien Extraktstoffen einen um so höheren Wert besitzt, je
höher der Marktpreis der protein- und fettreichen Futtermittel gegenüber den an stickstoff
freien Extraktstoffen reichen ist, und umgekehrt. Man ist in der letzten Zeit überein
gekommen, den Geldwert von Protein und Fett als gleich anzunehmen und zwischen
Brotein ; Fett: stickstofffreien Extraktstoffeu ein Werts Verhältnis von 2:2:1 zugrunde zu
iegeu. 2 )
') Nach den Beschlüssen des Verbandes landw. Versuchs-Stationen i. D. K.
) Vergl, 0. Kellner, Landw. Versuchs-Stationen 1904, 60, 236.