Full text: Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Die Untersuchung der Sämereien 
Auf die Unterscheidungsmerkmale der einzelnen landwirtschaftlichen Sämereien 
und der Unkrautsamen kann hier nicht eingegangen werden; hierüber vergl. man 
Fr. Nobbe, Handbuch der Samenkunde. Berlin 1876. Wiegandt, Hempel undParey; 
C. 0. Harz, Landwirtschaftliche Samenkunde. Berlin 1885. Paul Parey; 
L. Wittmack, Gras- und Kleesamen. Berlin. Paul Parey; F. G. Stehler und 
C. Schröter, Die besten Futterpflanzen. Bern. K. J. Wyß; 0. Burchard, Die 
Unkrautsamen der Klee- und Grassaaten mit besonderer Berücksichtigung ihrer 
Herkunft. Berlin 1900. Paul Parey. 
Aber selbst genauere Abbildungen lassen besonders den Anfänger in solchen 
Untersuchungen für eine Diagnostik der einzelnen Samenarten im Stich. Es empfiehlt 
sich daher für die Samenkontrollstationen, eine Sammlung echter Sämereien 
und der verschiedenen Unkrautsaraen selbst vorrätig zu halten. 
Vorschriften für die technische Untersuchung der Sämereien nach den 
Vereinbarungen des Verbandes landw. Versuchs-Stationen im Deutschen Reiche. 
1. Einzufordernde Sameninenge. Die für eine vollständige Untersuchung er 
forderliche Samenmenge beträgt mindestens; 
50 g von Anis, Bastardklee, Birke, Dill, Fenchel, Grassamen aller Art, Hornklee, Kerbel, 
Kresse, Möhre, Mohn, Petersilie, Reseda, Spörgel, Tabak, Weißklee; 
100 g von Ahorn, Buchweizen, Dotter, Eibisch, Erle, Esche, Esparsette, Gelbklee, Gurke, 
Hanf, Hirse, Hornbaum, Inkarnatklee, Karde, Kohlarten, Lattich, Lein, Linse, 
Luzerne, Maulbeere, Nadelhölzer, Raps, Rapünzchen, Rettich, Rotklee, Rübsen, Senf, 
Serradella, Sorgho, Spinat, Ulme, Waid, Wicke, Wiesenknopf (Poterium), Wundklee, 
Zichorie, Zwiebel; 
250 g von Bohne, Eiche, Erbse, Gerste, Hafer, Kürbis, Lupine, Mais, Obstkernen, Platterbse, 
Roggen, Rotbuche, Runkel-und Zuckerrübe, Sonnenblume, Sojabohne, Spelz, Weizen; 
1 1 / 6 1 zur Bestimmung des Volumgewichts von Getreide usw. 
Es wird hierbei vorausgesetzt, daß der Einsender eine gleichgroße, identische, 
durch den Zeugen versiegelte Probe für eine etwaige Schiedsprüfung zurückbehalte 
und ordnungsmäßig (in einem trocknen, ungeheizten, frostfreien Raume) aufbewahre. 
Die Versuchs-Stationen erklären sich jedoch bereit, die sachgemäße Teilung eines 
richtig gezogenen Gesamtmusters von dem Doppelten der obigen Gewichtsmengen 
ihrerseits auszuführen und die nicht in Untersuchung zu nehmende Hälfte ordnungs 
mäßig aufzubewahren. 
2. Probeziehung. Zur Entnahme einer zutreffenden Durchschnittsprobe aus 
einer entsprechenden Anzahl der Säcke wird dem Einsender empfohlen:
	        
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