Vollmilch. Bestimmung des Fettes.
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oder geringerem Fettgehalt besitzt die Grenzlinie einen blauen hezw. einen roten Saum.
Erscheint der Farbstreifen hier und bei anderen Flüssigkeiten für eine genaue Orts
bestimmung der Grenzlinie zu breit, so ist eine Natriumflamme zu verwenden.
Das Thermometer (Fig. 256) ist so eingerichtet, daß darauf die Temperatur 17,6°
mit 0 bezeichnet ist und ferner darauf die Anzahl Zehntel Skalenteile verzeichnet sind,
welche der im Fernrohre abgelesenen Eefraktometerzahl bei höherer Temperatur hinzu
zuzählen hezw. bei niedrigerer Temperatur davon abzuziehen sind, um die der Temperatur von
genau 17,5° entsprechende Eefraktion zu erhalten. Wäre z, B. in dem Fernrohr die
Eefraktometerzahl o2,0 abgelesen und zeigte das Thermometer den in der Fig. 255 an
gegebenen Stand, so wäre die Eefraktometerzahl bei 17,5° 52,0 -j- 0,8 = 52,8.
8. Beträgt die Beobachtungstemperatur nicht genau 17,5°, so ist die Eefraktometer
zahl in der unter No. 7 Absatz 3 angegebenen Weise zu korrigieren.
9. Die Eefraktometer-Skala ist richtig justiert, wenn destilliertes Wasser in dem
mit größter Sorgfalt gereinigten Eefraktometer bei 17,5° die Eefraktion 0 (den Nullpunkt
der Skala) anzeigt. Um sich selbst von Zeit zu Zeit von der richtigen
Justierung des Eefraktometers zu überzeugen, gibt man mittels eines
Glasröhrchens etwas destilliertes Wasser von 17,5 0 durch die Spalt
öffnung auf die vorher angehauchten Prismenflächen. Nach richtiger Ein
stellung des Beobachtungsspiegels beobachtet man durch das Fernrohr,
ob die Sohattengrenze im Eefraktometer bei Beleuchtung mit Natriumlicht
auf den Skalenteil 0 einsteht.
Man öffnet dann die beiden Prismen durch Drehen des Keil
verschlusses, reinigt sie mittels eines weichen Tuches, schließt die Prismen
'wieder und gibt dann mit einem neuen Eöhrchen eine genügende Äther
menge durch die Spaltöffnung auf die Prismenflächen. Der hierzu ver
wendete Äther ist der wassergesättigte Äther, den man nach No. 5 er
halten und mit dem man auch die zu untersuchenden Proben angesetzt
hat. Während man durch das Fernrohr die Brechung des Lichtes
beobachtet, regelt man den Stand des Schattens mittels der Mikrometer
schraube in der Weise, daß er genau mit einem ganzen Skalenteile ab
schließt, d. h. zwischen Skalenteil und Schattengrenze darf sich kein heller
Zwischenraum befinden, sondern beide müssen sich gerade decken. Man
stellt also auf die Grenzlinie des dunklen Teiles ein, ohne sich durch die
zuweilen vor ihr auftretenden feinen Linien beirren zu lassen. Zu den
a hgelesenen Zahlen addiert man die Zehntel, welche sich auf der Trommel
her Mikrometerschraube befinden und durch einen Zeiger angegeben werden,
mt auf diese Weise der Skalenteil 20,6 erreicht, so ist das Eefrakto
meter richtig justiert. Diese Yorversuche nehmen vielleicht eine Zeit von
1 2 Minuten in Anspruch und sind der Sicherheit halber nie zu unterlassen.
10. Die Eeinigung der Prismen von den Ätherfettlösungen geschieht am besten
urch ein weiches Tuch, worauf man durch ein zweites weiches Flanelltuch die letzten
h ettspuren entfernt.
11. Naumann empfiehlt beiderseits abgeschmolzene Glasröhrchen (aus hartem Glase)
v . on 15 cm Länge und 3 mm lichter Weite. Selbstverständlich ist für jede Ätherfettlösung
eiu an( leres Glasröhrchen zu verwenden.
. h2. Die Schattengrenze muß tief dunkelblau und scharf abgrenzend gegen die
‘ ell ° linke Fläche sein. Eiu fehlerhaftes Arbeiten, so z. B. Aufnahme von der trüben
p Ussc heidung, welche sich unterhalb der klaren Ätherfettschicht in den fertig vorbereiteten
^ . en vorfindet und Aufbringen derselben auf die Prismenflächen, oder nicht sorgfältiges
nicbf- lgeU der Priamenflächen, bewirkt ein dunkles, verschwommenes Bild, welches natürlich
ein!. zur .Ablesung geeignet ist und zu falschen Ergebnissen führt. Die Untersuchung
y r flohen Probe ist sofort zu wiederholen; sie gibt nach Abstellung des Fehlers ein
zu nÜ* ild , lm d somit eine richtige Zahl. Ein längeres Offenstehenlassen der nochmals
Fig. 265.
Thermometer
zum Milch-
Refraktometer.
Nach Wollny.
_ -am. -OU
untersuchenden Probe muß dabei tunlichst verm
13. Vergl. No, 7 Absatz 3.
Landwirtschaftliche Stoffe, 3. Auflage.
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