Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

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Rohstoffe  und  Erzeugnisse  der  Zuckerfabrikation,

des  Saftes  und  berechnet,  wenn  wie  oben  für  einen  Zuckersaft  18,0°  Brix  und  14,08°/ 0
Zucker  gefunden  sind,  den  Eeinheitsquotienten  nach  der  Gleichung:

x  :  100  =  14,08  :18,0  oder  x  =

100x14,08
18,0

=  78,2  0

Io-Dieses

  ist  aber  nur  der  scheinbare  Reinheitsquotient;  um  den  wirklichen  Reinheitsquotienten ­
  zu  finden,  muß  man  den  Gehalt  des  Rübensaftes  an  Wasser  bezw.  an
Trockensubstanz  direkt  ermitteln.

Man  bringt  zu  dem  Zweck  in  trockne  flache  Porzellanschälchen  etwa  20  g  abgesiebten ­
  geglühten  Quarzsand  und  ein  entsprechend  kleines  Glasstäbchen,  wägt,  gibt  10  bis
20  ccm  Rttbensaft  hinzu,  wägt  wieder  und  stellt  das  Ganze  nach  innigem  Vermischen  des
Saftes  mit  dem  Sand  in  einen  Trockenschrank;  läßt  sich  der  Zuckersaft  nicht  gleich  mit
dem  Sand  innig  vermengen,  so  stellt  man  das  Schälchen  15—30  Minuten  in  den  Trockenschrank, ­
  bis  der  Saft  flüssiger  geworden  ist,  verreibt  alsdann  die  Masse  miteinander  und
trocknet  bei  105—110°  bis  zur  Beständigkeit  des  Gewichtes.

Die  Differenz  zwischen  der  Summe  (Wasser  -f-  Zucker)  von  100  gibt  die  Menge
Niehtzucker;  ist  also  z.  B.  der  Wassergehalt  zu  82,42  °/ 0  gefunden,  so  ist
Wasser  82,42  °/ 0 ,
Zucker  14,08  „
also  Niehtzucker  .  .  3,50

oder  der  wirkliche  Eeinheitsquotient

14,08  x  100
17,58

80,09  o/o.

Durch  Multiplikation  des  gefundenen  Zuckergehaltes  mit  den  Reinheitsquotienten ­
  (scheinbarem  oder  wirklichem)  und  durch  Division  mit  100  erhält  man  die
14  08  x  78  2
Stammersohe  Wertzahl  (scheinbare  oder  wirkliche),  also  — 2 —iöö—'  =  11,01
(scheinbare  Wertzahl)  und  14,08 =  p  1,88  (wirkliche  Wertzahl).

3.  Bestimmung  des  Wassers.  Die  Bestimmung  des  Wassers  wird  gewöhnlich
mit  dem  Rübenbrei  ausgeführt.  Etwa  10  g  des  Breies  werden  in  einen  flachen
Tiegel  (von  Kupfer  oder  Nickel  oder  Porzellan  von  etwa  5—6  cm  oberem  Durchmesser ­
  und  3  cm  Höhe)  abgewogen,  darin  tunlichst  locker  geschichtet,  anfänglich
bei  50—60°,  zuletzt  bei  105—110°  bis  zur  Gewichtsbeständigkeit  getrocknet.  Hat
man  „geschliffenen“  Brei,  so  verreibt  man  denselben  zweckmäßig  mit  in  dem  Tiegel
vorher  ausgetrockneten  Quarzsande.
Soll  für  eine  ausführliche  Untersuchung  der  Zuckerrübe  eine  größere  Menge
lufttrockner  Rübenmasse  gewonnen  werden,  so  verfährt  man  wie  bei  „Futterrüben“
nach  S.  266.

4.  Bestimmung  des  Mark-  bezw.  Saftgehaltes,  a)  Durch  Auswaschen  des
Rübenbreies.  Etwa  20  g  des  möglichst  feinen  und  von  gröberen  Stücken  gänzlich
freien  Breies  werden  auf  einem  Tarierblech  von  Neusilber  abgewogen,  in  ein  Becherglas ­
  gebracht,  mit  etwa  400  ccm  Wasser  übergossen  und  damit  unter  Umrühren
20—25  Minuten  in  Berührung  gelassen.  Darauf  saugt  man  die  überstehende
Flüssigkeit  mittels  der  Wasserstrahlpumpe  ab,  indem  man  in  das  Becherglas  ein
trichterförmig  ausgezogenes  Glasrohr  taucht,  dessen  trichterförmiger  Ansatz  (von
1,5  cm  Weite)  mit  einem  enganschließenden  Pfropfen  von  feinem  Pilz  (Klavierfilz)
versehen  ist.  Sobald  der  Rückstand  im  Becherglase  hinreichend  trocken  erscheint,
gießt  man  neues  Wasser  auf  den  Rückstand  und  wiederholt  diese  Behandlung  so
oft,  wie  noch  lösliche  Stoffe  an  das  Wasser  abgegeben  werden  (vergl.  auch  S.  219,
Fig.  33).
            
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